Waldsee / Frankenthal
Armbrustmord: Zeugenaussage auf dem Prüfstand
Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hat den Strafprozess gegen den Mann aus Dirmstein fortgesetzt, der laut Anklage vor etwa einem Jahr in Waldsee einen Mann mit einer Armbrust getötet haben soll. Eigentlich hätten am Mittwoch die Videoaufnahmen der Polizei vom Tatort gezeigt und erläutert werden sollen, doch die Technik streikte. Die stundenlangen Versuche der IT-Mitarbeiter am Landgericht, die Datei zu öffnen, scheiterten. Deshalb wurde die Filmvorführung auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.
Spannender war ohnehin die Frage, ob sich der Angeklagte aus Dirmstein zu der Aussage eines Zeugen am vorherigen Verhandlungstag äußern würde. Zur Erinnerung: Die beiden Männer waren Ende Oktober gemeinsam in einem Kleinbus innerhalb Frankenthals von der Justizvollzugsanstalt (JVA) zum Landgericht gebracht worden. Während der Fahrt, die etwa zehn bis 15 Minuten dauerte, soll der Angeklagte mit der ihm vorgeworfenen Tat geprahlt und gesagt haben, dass er tatsächlich der „Armbrustmörder“ sei. Er habe, so der Zeuge, auf die Frage, ob er den Mann „gekillt“ habe, zustimmend geantwortet: Er habe auf den Waldseer zwei Schüsse aus der Armbrust abgegeben, dann aber noch nachhelfen müssen. Die Leiche war mit einer Plastiktüte über dem Kopf aufgefunden worden. Die Tüte war am Hals des Opfers mit Kabelbinder zugebunden.
Angeklagter bestreitet, was Zeuge sagt
Am Mittwoch nun sagte der Angeklagte, dieses Gespräch habe so nicht stattgefunden. Insbesondere sei der Zeuge, der behauptet habe, ihn vorher nie gesehen zu haben, ihm sehr wohl schon begegnet. Dem Mann sei es ein Leichtes gewesen, sich Informationen zu dem Fall zu beschaffen, um sich dann mit der Aussage vor Gericht Vorteile für sein eigenes Verfahren zu verschaffen, sagte der Dirmsteiner.
Um diese Behauptung bewerten zu können, hat sich das Gericht die Daten über den Aufenthalt des Zeugen in den diversen Haftanstalten besorgt. Demnach war er bereits vom 18. bis zum 25. August vergangenen Jahres in der JVA Frankenthal gewesen, danach sei er wieder in die JVA Frankfurt gekommen, von dort nach Mannheim, dann nach Diez. Schließlich wurde er am 27. Oktober für drei Tage nach Frankenthal gebracht, wo es zu der gemeinsamen Fahrt kam. Jetzt sitzt der Mann wieder in Diez ein.
Reger Reiseverkehr zwischen Haftanstalten
Interessant: Insbesondere aus Kostengründen herrscht ein lebhafter Busreiseverkehr zwischen einzelnen Haftanstalten. Die Behörden lassen immer mehrere „Passagiere“ zusammenkommen, die dann mitunter auf dem Weg zu ihrem eigentlichen Bestimmungsort vorübergehend in einem anderen Gefängnis untergebracht werden. Deshalb kann ein Transfer, der auf dem direkten Weg mit einer relativ kurzen Fahrt erledigt wäre, bei mehreren Zwischenstationen eine Woche und länger dauern. Dabei lernt der Fahrgast andere Häftlinge kennen, mit denen er sonst nie zusammengekommen wäre.
Offen blieb am Mittwoch die Frage, warum der Zeuge, ein Häftling aus einer ganz anderen Lebenswelt, sich die vom Angeklagten behauptete Strategie ausdenken sollte. Schließlich hat ihm die zuständige Oberstaatsanwältin gleich gesagt, dass seine Aussage über das Gespräch während der Fahrt keinen Einfluss auf sein eigenes Verfahren haben werde. Verteidiger Hans Böhme aus Mannheim kündigte eine Stellungnahme für den nächsten Termin am 24. Januar an.