Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Warum Pirmasens den Ausbau des Outlets in Zweibrücken verhindern will

An verkaufsoffenen Sonntagen staut sich der Verkehr am Zweibrücker Outlet teilweise bis auf die A8.
An verkaufsoffenen Sonntagen staut sich der Verkehr am Zweibrücker Outlet teilweise bis auf die A8.

Das Outlet in Zweibrücken soll erweitert werden. Der Pirmasenser Stadtrat lehnt das Vorhaben fast geschlossen ab. Sogar eine Klage gegen das Projekt scheint denkbar.

Um was geht es?
Das Outlet in Zweibrücken soll vergrößert werden. Geplant ist, dass die Verkaufsfläche um 8500 auf 29.500 Quadratmeter wächst. 40 bis 50 neue Läden sollen entstehen. Zusätzlich dazu wird auch die Gastronomie im Outlet erweitert. Offiziell heißt es momentan, dass in den neuen Flächen lediglich „hochpreisige Luxus- und Premiumprodukte“ angeboten werden sollen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die fünfte Erweiterung des Areals.

Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die Pirmasenser Innenstadt?
Das Fashion Outlet Center in Zweibrücken wird von Via Outlets betrieben. Dieses Unternehmen hat eine Studie anfertigen lassen. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob und inwiefern die Nachbarstädte unter der Erweiterung des Outlets leiden würden. Konkret geht es um das Thema Umsatzabflüsse. Diese Expertise hat Via nicht ganz freiwillig erstellt. Sie ist Teil eines Raumordnungsverfahren, das die rechtliche Grundlage für den Ausbau des Outlets darstellt. Erstellt hat die Studie das Wiesbadener Wirtschaftsberatungsunternehmen Ecostra.

Die Studie zeichnet kein gutes Bild der Lage in Pirmasens. Die Einzelhandelssituation sei schon 2019 als labil eingestuft worden. An dieser Bewertung habe sich grundsätzlich nichts geändert. In der Auswirkungsanalyse von 2019 wurde gegenüber der Pirmasenser Innenstadt ein Umsatzabzug von knapp einer halben Million Euro ermittelt. Eine 2021 durchgeführte Begehung der Pirmasenser Innenstadt habe gezeigt, dass sich keine nennenswerten Veränderungen zu 2019 ergeben haben.

Aufgrund der kaum spürbaren Umsatzrückgänge könnten negative Auswirkungen durch die Erweiterung des Outlets auf die Pirmasenser Innenstadt „eindeutig ausgeschlossen“ werden, heißt es in der Studie. Diese geringe Betroffenheit sei darauf zurückzuführen, dass in Pirmasens nur ein „wenig hochwertiges und kaum markenorientiertes Angebot“ vorhanden sei. Daher gebe es nur geringfügige Wettbewerbsverflechtungen mit dem Outlet. Die Innenstadt von Pirmasens sei nach wie vor ein „schwacher Einzelhandelsstandort“.

Warum hat die Stadt Pirmasens ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Die Verantwortlichen bezweifeln den Inhalt des Gutachtens, das vom Outlet-Betreiber erstellt wurde. Wenig überraschend kommt die Expertise der Stadt zu einem anderen Schluss: Mit der Erweiterung des Outlets würde es zu einer Fehlentwicklung kommen. Konkret würde damit die Raumordnung gestört. Die Funktion der Stadt Pirmasens als Mittelzentrum werde durch das Projekt eingeschränkt. Dieser Aspekt ist nicht Teil des Gutachtens der Outlet-Betreiber.

Wie stehen die Ratsfraktionen zu dem Projekt in Zweibrücken?
Mit Ausnahme der AfD unterstützen alle Ratsfraktionen die Verwaltung bei ihrem Kurs. Die Erweiterung wird parteiübergreifend als Gefahr für die Pirmasenser Innenstadt gesehen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt aktuell?
Derzeit kann die Stadt lediglich eine Stellungnahme abgeben, in der sie ihre Argumente vorträgt. Dieses Papier ist Teil des Raumordnungsverfahrens, das am Anfang solcher großen Bauvorhaben steht. Die Bedenken von Nachbarkommunen, aber auch der IHK fließen in den Genehmigungsprozess ein. Die Hoheit über das Verfahren liegt bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Die Stadt Pirmasens hat aktuell keine Möglichkeiten, rechtliche Schritte gegen das Vorhaben einzuleiten.

Wie sieht es mit einer Klage aus?
Eine Klage ist erst möglich, wenn das Bauvorhaben konkreter wird. Wenn die Stadt Zweibrücken den Bebauungsplan beschließt, kann dagegen geklagt werden. OB Markus Zwick vermied am Montag im Stadtrat das Wort „Klage“ in den Mund zu nehmen. Allerdings sprach er von „rechtlichen Möglichkeiten“, die geprüft werden sollen und: „Wir sollten darüber reden, wie wir unsere Rechte umsetzen und nutzen werden.“

Gab es schon mal Klagen gegen eine Erweiterung des Outlets?
Ja. Pirmasens, Homburg und Neunkirchen hatten sich schon 1998 an die Gerichte gewandt. Im Januar 1999 wurden die Eilanträge vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Im April 2000 wies das Verwaltungsgericht Neustadt die Klagen der drei Städte ab. Bei dem Berufungsverfahren beteiligte sich Pirmasens nicht mehr. Aber das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Neustadter Richterspruch. Damals hieß es, dass das Outlet zwar erhebliche Beeinträchtigungen für die Städte mit sich bringe, nicht jedoch mit einer ernsthaften Gefährdung für den Einzelhandel zu rechnen sei.

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