Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel So begründet SPD-Abgeordnete Glöckner die befristete Impfpflicht ab 18

Angelika Glöckner hat sich für eine Impfpflicht entschieden.
Angelika Glöckner hat sich für eine Impfpflicht entschieden.

Am 26. Januar gab es im Bundestag eine sogenannte Orientierungsdebatte zur Einführung einer Corona-Impfpflicht. Gesetzesvorschläge liegen noch nicht vor, auch nicht von der Regierung, aber es kursieren Ideen. 44 Abgeordnete nutzten die Gelegenheit, ihre Sicht zur Impfpflicht und zur Entwicklung der Corona-Krise darzulegen. Angelika Glöckner aus Lemberg gehörte nicht dazu, doch für sie ist, wie für die meisten Bundestagsabgeordneten, klar: Es muss eine Impfpflicht geben, um dem Virus Herr zu werden.

„Ich bin für eine Impfpflicht – für eine befristete Impfpflicht ab 18 Jahren.“ Denn, so die SPD-Abgeordnete, „wir wollen alle raus aus den Einschränkungen der Pandemie, wir wollen, dass das Personal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht mehr so stark belastet ist. Und um zum Alltag zurückzukehren, brauchen wir eine höhere Impfquote. Die allerdings kriegen wir“, ist sich Glöckner sicher, „nach allem, was wir bis jetzt an Erfahrungen gesammelt haben, nur durch eine allgemeine Impfpflicht. Deshalb habe ich mich in diesem Punkt festgelegt.“ Glöckner folgt damit unter anderem ihrer Parteikollegin Heike Baehrens, die in der Bundestagsdebatte für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, befristet und mit freier Impfstoffwahl warb. Ähnlich formulierte es auch Bundeskanzler Olaf Scholz.

Doch was bedeutet befristet? „Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen“, so Glöckner, „dass man eine Impfpflicht einführt, die ja ohnehin erst frühestens im Herbst kommen würde, und die dann zunächst einmal auf ein Jahr befristet ist.“ Denn, so Glöckners Argumentation weiter, wenn man die Impfpflicht eines Tages, weil die Pandemie eingedämmt ist, nicht mehr braucht, dann ist sie auch wieder vom Tisch. „So haben wir es ja auch mit der Pandemischen Notlage gemacht und immer wieder versucht, die Situation neu zu beurteilen.“ Man habe es in dieser Pandemie mit so vielen Unbekannten zu tun, „man weiß nicht, kommt noch einmal eine neue Variante, die uns gefährlich wird? Deshalb, finde ich, muss man immer wieder Zwischenstopps einbauen und die Lage neu beurteilen.“

Gesetzgebungsverfahren bis Herbst abgeschlossen

Glöckner rechnet damit, dass das Gesetzgebungsverfahren im Herbst abgeschlossen sein wird. Dass sie damit zur Eindämmung der Omikron-Variante zu spät kommt, steht auch für Glöckner außer Frage. Doch kommt sie nicht auch für weitere Varianten zu spät? Christian Drosten, Virologe an der Berliner Charité, sprach Anfang Januar im Podcast „Coronavirus-Update“ des NDR von gekreuzten Viren: „Vielleicht zirkulieren bis zum nächsten Winter auch rekombinante Viren aus Omikron und Delta oder anderen Herkünften.“ Es sei denkbar, so Drosten, dass diese Viren dann schwere Erkrankungen auslösen könnten, wie die Delta-Variante, und gleichzeitig Eigenschaften von Omikron trügen.

„Es kommt darauf an“, sagt Glöckner. „Wenn eine neue Variante jetzt im September oder Oktober kommen würde und man die Bevölkerung dank der Impfpflicht durchimpfen würde, dann wäre bei einer jetzt vorhandenen Grundimmunität von knapp über 50 Prozent, 74 Prozent sind zweitgeimpft, insgesamt eine gute Grundimmunisierung vorhanden.“ Es gehe dann, so Glöckner, also nur noch darum, „diejenigen zu kriegen, die noch nicht geimpft sind. Die gilt es einfach noch einzuholen.“

Erzwingungshaft will sie nicht, aber Bußgelder

Und wie würde Glöckner mit denen verfahren, die versuchten, sich auch einer Impfpflicht zu entziehen? „Ich möchte keine Erzwingungshaft, das ginge für mich zu weit“, sagt Glöckner. Bußgelder seien hingegen ein „probates Mittel“. Ein Impfregister lehnt die Bundestagsabgeordnete ebenfalls ab: „Man muss einfach eine Regelung finden, nach der sich jeder in bestimmten Situationen ausweisen muss. Und das müsste von den Ordnungsbehörden dann stichprobenartig kontrolliert werden.“

Bleibt noch die Frage, ob eine Impfpflicht im Sinne Glöckners auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. „Deswegen gilt es ja auch, das alles noch einmal zu diskutieren.“ Und wenn es dann zu einer allgemeinen Impfpflicht käme, dann, ist sich Glöckner sicher, „wird sie so gemacht, dass sie verfassungssicher ist. Wir versuchen ja, im Bundestag nicht irgendwelche willkürlichen Maßnahmen zu beschließen – auch eine Impfpflicht soll ja auf dem Boden der Verfassung stehen. Deswegen finde ich es auch wichtig, dass wir alle Möglichkeiten prüfen und diskutieren aus der Mitte des Bundestages heraus, damit wir eine breite Mehrheit finden – und die am besten parteiübergreifend.“

Klagen zeichnen sich ab

Aber schon jetzt deuten sich Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an – selbst aus der Mitte der Koalition. Und ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, hängt nicht davon ab, mit welcher Mehrheit das Gesetz im Bundestag beschlossen wurde. So hat das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel zahlreiche Anti-Terrorgesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen wurden, für verfassungswidrig erklärt – obwohl auch diese Gesetze im Bundestag eifrig und heftig diskutiert wurden und ihnen Rechtsgutachten zugrunde lagen. Der Große Lauschangriff ist ein weiteres Beispiel: Das Gesetz gestattete die Verwanzung und Kameraüberwachung privater Räume. Auch dies wurde als weitgehend verfassungswidrig erklärt. Ebenso das Luftsicherheitsgesetz, das es der Bundeswehr erlauben sollte, ein entführtes Flugzeug abzuschießen, wenn dadurch viele Menschen am Boden gerettet werden. Das sind nur einige Beispiele aus einer langen Liste von, im Datenhandbuch des Deutschen Bundestages aufgeführten Gesetzen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert worden sind.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 22. Dezember ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht vorgelegt und kommt darin zu dem Schluss, dass „die Entscheidung dafür, eine Abwägung zwischen dem zu erwartenden Nutzen für das Gemeinwohl mit der durch sie zu erwartenden Belastung der Impfpflichtigen voraussetzt“. Bleibt also noch viel zu tun für Angelika Glöckner und ihre 735 Abgeordnetenkollegen.

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