Pirmasens
Genehmigt: Fehrbacher Klärschlammtrocknung darf wieder in Betrieb gehen
Seit Beginn des Probebetriebs der Anlage gibt es Beschwerden von Fehrbachern und auch von den Betreibern der Fachmärkte in der Zweibrücker Straße über unzumutbare Geruchsbelästigungen. Im Dezember 2020 ging die Anlage schließlich in den Regelbetrieb, der von der Aufsichtsbehörde SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) Süd jedoch bereits im Februar wieder untersagt wurde. Eine erneut erfolgte Genehmigung wurde wieder ausgesetzt, da die Stadt Pirmasens und diverse Anwohner Widerspruch einlegten. Diese Widersprüche haben sich zum 1. Dezember erledigt, da seit diesem Tag die neue Technische Anleitung (TA) Luft zum Bundesimmissionsschutzgesetz gültig ist. Und diese besagt, dass es für Anlagen vom Typ der Fehrbacher keine Grenzwerte mehr gibt, die es zu beachten gilt.
„Auf Begrenzung verzichten“
Im Februar hatte die Aufsichtsbehörde den Betrieb untersagt, da Messungen am Abgaskamin der Anlage ergeben hatten, dass diese rund 2500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter Abluft ausstieß. Nach damaliger Meinung der Aufsichtsbehörde waren jedoch nur 500 Geruchseinheiten zulässig. Diese Ansicht revidierte die Behörde später und erhöhte den Grenzwert auf 3000 Geruchseinheiten, da durch die Nachverbrennung der Abluft bereits mehr als 1500 Geruchseinheiten entstehen. Die Abluft der Klärschlammtrocknung wird zur Beseitigung übler Gerüche mit Gas verbrannt.
Besagte Grenzwerterhöhung wollten die Stadt Pirmasens und Anwohner nicht akzeptieren und legten Widerspruch ein. In die neue TA Luft wurde nun ein Absatz aufgenommen, der besagt: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800 Grad Celsius eingesetzt und werden die Abgase abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“ Dies ist laut Behörde bei der Anlage von Schenk der Fall.
Schenk kündigt an, nachzubessern
Manfred Schenk zeigte sich am Mittwoch zufrieden mit der neuen Rechtslage und kündigte an, in zwei Wochen den Betrieb wieder aufnehmen zu wollen. Der Unternehmer betonte, dass er in der Zeit des Stillstands mit organisatorischen Maßnahmen und technischen Vorkehrungen weiteren Beschwerden vorbeugen will. Geändert wurde laut Schenk insbesondere der Abgaspfad der sogenannten Brüdenluft, die besonders unangenehm stinkt. „Damit sind nun die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass die Anwohner nicht mit üblen Gerüchen belästigt werden“, betont Schenk.
Die Beschwerden beim Regelbetrieb waren nicht durch die behandelte Luft aus dem Abgaskamin entstanden, sondern durch unzulässige Öffnungen des Anlagengebäudes, bei dem beispielsweise in einem Fall die Dachfenster geöffnet worden waren.
Fehrbacher Ortsvorsteher nicht begeistert
Außerdem habe die Aufsichtsbehörde sogenannte Fahnenmessung angeordnet. Darunter ist laut Fehrbachs Ortsvorsteher Christian Mühlbauer zu verstehen, dass Messtechniker mehrmals nach Fehrbach kommen werden, um im Ort Luft in Tüten einzufangen und den Geruch dann im Labor exakt bestimmen zu können.
Mühlbauer zeigte sich am Mittwoch nicht begeistert davon, dass die Anlage wieder in Betrieb gehen soll. Mit der Fahnenmessung sei jedoch ein objektives Instrument vorhanden, das die Anwohner immer gefordert hätten, um zu kontrollieren, ob Schenk auch tatsächlich keinen Gestank mehr aus der Anlage entweichen lässt. „Ich hoffe, dass in Zukunft die stinkende Luft auch komplett in der Verbrennung ankommt“, sagte Mühlbauer der RHEINPFALZ.