Pirmasens
Gestank des Fehrbacher Klärschlamms: Grenzwerte weit überschritten
Am 16. April hat die Sludge Drying Südwest GmbH als Betreiber der Fehrbacher Klärschlammtrocknung beim Verwaltungsgericht Neustadt einen „Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und Aufhebung der Vollziehung“ eingereicht. Im Klartext: Die zwangsweise Stilllegung der Anlage soll zumindest vorläufig wieder aufgehoben werden, damit die Anlage bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache weiterlaufen kann. Im Februar hatte die SGD Süd die Klärschlammtrocknung nach massiven Beschwerden aus Fehrbach und benachbarten Betrieben stillgelegt. Der Gestank sei eindeutig der Klärschlammtrocknung zuzuordnen gewesen, teilte SGD damals mit. Dabei stützte sich die Behörde nicht allein auf die Nasen ihrer Kontrolleure.
Bei diesen Werten stinkt es mächtig
Auf Anfrage der RHEINPFALZ wurde der Bericht des Instituts Fresenius zu einer Messung vom 29. Januar übermittelt. Darin ist zu lesen, dass die Anlage den gesetzlichen Grenzwert um das Fünffache überschritten hatte. Die Bundesimissionsschutzverordnung, abgekürzt „BimSch“, schreibt einen Grenzwert für Abfallbehandlungsanlagen von 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter Luft vor. Diese Verordnung gilt auch für die Fehrbacher Klärschlammtrocknung. Als Geruchseinheit je Kubikmeter Luft wird eine Geruchsstoffkonzentration an der Schwelle definiert, die bei der Hälfte der Bevölkerung „zu einem Geruchseindruck“ führt. Der Betroffene riecht also etwas. Wenn 500 dieser Geruchseinheiten zusammenkommen, ist sehr deutlich von einem unangenehmen Geruch auszugehen.
Bei 2500 Geruchseinheiten stinkt es mächtig, und so muss der Geruch gewesen sein, der aus dem Schornstein der Anlage kam, nachdem die Abluft noch mal durch einen längst installierten Nachverbrenner gelaufen ist. 2399 Geruchseinheiten und 2856 Geruchseinheiten waren am 29. Januar zwischen 9.20 und 10.20 Uhr gemessen worden.
Das Institut Fresenius hatte nicht nur am Schornstein gemessen, sondern auch den Schlammbunker unter die olfaktorische Lupe genommen. Dort wurden jedoch keine nennenswerten Gerüche festgestellt. Weniger als 33 Geruchseinheiten waren hier zu messen, wie den Berichten zu entnehmen ist.
Charakteristischer Geruch
Die SGD hatte bei der Stilllegung der Anlage im Februar von einen charakteristisch verbrannten Klärschlammmgeruch gesprochen. In der Vergangenheit hatte der Betreiber der Anlage die Schuld für Gestank in Fehrbach gerne auf andere Betreiber von Müllbehandlungsanlagen in der Nachbarschaft verwiesen, was in einigen Fällen auch zutraf. Unter anderem hatte der Biomüll, der bei Remondis zwischenlagert, zu Beschwerden geführt.
Nach dem Antrag der Sludge Drying Südwest hat die SGD Süd nun bis 5. Mai Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag des Unternehmens zustimmt, könnte die Anlage zumindest bis zur Entscheidung über den Widerspruch durch die SGD im Regelbetrieb weiterlaufen, informierte Nora Schweikert von der Pressestelle der SGD.