Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Klärschlammtrocknung in Fehrbach: Betriebsstopp war rechtens, sagt das Verwaltungsgericht

Die Anlage in Fehrbach stand in der Vergangenheit immer mal wieder still. Betreiber Manfred Schenk geht jedoch davon aus, dass d
Die Anlage in Fehrbach stand in der Vergangenheit immer mal wieder still. Betreiber Manfred Schenk geht jedoch davon aus, dass die dafür verantwortlichen Grenzwerte angehoben werden.

Die Fehrbacher Klärschlammtrocknung darf weiterhin nicht in Betrieb gehen. Das Neustadter Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Aufsichtsbehörde zur Stillegung bestätigt. Investor Manfred Schenk sieht das Urteil jedoch nicht dramatisch.

Im Februar hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) als Aufsichtsbehörde den Betrieb der Klärschlammtrocknung untersagt, da es tagelang zu massiven Beschwerden aus Fehrbach gekommen war. Erst wenn Schenk die Abgasreinigung nachrüstet, könne der Betrieb wieder weitergehen. Gegen diese Entscheidung ist Schenk vor Gericht gezogen. In einem Eilverfahren entschieden die Neustadter Richter jedoch, dass die SGD alles richtig gemacht habe. Unter anderem begründet das Gericht sein Urteil mit der Überschreitung der Grenzwerte für Abfallbehandlungsanlagen von 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter Luft. Als Geruchseinheit wird eine Konzentration eines Geruchs bezeichnet, der bei der Hälfte der Bevölkerung zu einem „Geruchseindruck“ führt. Es wird also etwas gerochen.

Messungen an der Klärschlammtrocknung ergaben am Schornstein der Nachverbrennung jedoch rund 2500 Geruchseinheiten, was die SGD als Grund anführt, weshalb der Betrieb zu untersagen sei. Diese Meinung teilt auch das Gericht. Schon im Genehmigungsbescheid seien die 500 Geruchseinheiten festgeschrieben worden, die jedoch nicht mal im Probebetrieb eingehalten wurden, so die Neustadter Richter. Auch eine Nachverbrennung der Abgase habe hier nicht helfen können, weshalb die SGD zu Recht zum Schutz der Anwohner vor massiven Geruchsbelästigungen die Anlage stillegen musste, so die Richter in ihrem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil.

Schenk: Einigung mit Aufsichtsbehörde in Aussicht

Gegen die Entscheidung kann Manfred Schenk Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegen. Ob es dazu kommt, ist fraglich, da er am Donnerstag zuversichtlich war, sich mit der SGD einigen zu können. Schenk will noch in diesem Jahr wieder den Betrieb der Anlage aufnehmen. „Das ist alles nicht so dramatisch“, findet der Pirmasenser Unternehmer und verweist auf seine Interpretation der Rechtslage, wonach die Anlage allein durch die Verbrennung von Erdgas ohne Abluft der Klärschlammtrocknung schon den Grenzwert von 500 Geruchseinheiten deutlich überschreite. Es sei also unmöglich, mit der von der SGD geforderten Nachverbrennung überhaupt den bisherigen Grenzwert von 500 Geruchseinheiten einzuhalten. Die Neustadter Richter hätten jedoch rein von der bisherigen Rechtslage aus urteilen können; es sei klar gewesen, dass sie der SGD zustimmen, sagte Schenk der RHEINPFALZ.

In Gesprächen mit der SGD sei inzwischen eine Änderung des Grenzwertes auf dem Weg. „Die 500 Geruchseinheiten sind vom Tisch“, so Schenk. Die Behörde habe ihm in Aussicht gestellt, dass der Grenzwert auf 3000 erhöht werden könnte, womit die Anlage wieder in Betrieb gehen könnte, ohne eine Nachbesserung bei der Abluftreinigung vorzunehmen. Schenk betont, dass die bisher hohen Werte hauptsächlich auf die Verbrennungsgase zurückzuführen seien und wenig mit dem Klärschlamm zu tun hätten. Schenk verwies zudem darauf, dass die Aufsicht die Anlage in Betrieb gehen ließ, obwohl klar war, dass die 500 Geruchseinheiten nicht einzuhalten sind.

Schon mehrfach außer Betrieb

Schenks Firma Sludge Drying Südwest hatte im Dezember 2015 mit dem Probebetrieb der Anlage begonnen und diesen in der Folge immer wieder unterbrechen müssen, weil es zu massiven Beschwerden aus Fehrbach sowie von den Einkaufsmärkten in der Zweibrücker Straße kam. Unter anderem war die Anlage vom Dezember 2016 bis zum Oktober 2019 komplett außer Betrieb, um die Abwasserreinigung zu verbessern. In Fehrbach hatte es aus dem Kanalnetz in der Straße „In den Steiggärten“ gestunken. Ein Teil der Beschwerden konnte allerdings auf andere Verursacher im Industriegebiet Staffelberg zurückgeführt werden. Bis zum Februar dieses Jahres gab es immer wieder Beschwerden, was die SGD letztlich zur Stilllegung von Schenks Anlage veranlasste.

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