Rhein-Pfalz-Kreis Vogelgrippe: Stallpflicht für Bestandsvögel
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, gilt ab Mittwoch, 27. Januar, eine Stallpflicht für alle Vögel, die in Gefangenschaft gehalten werden. Von der Allgemeinverfügung betroffen sind die Gebiete der Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer.
Geschlossene Ställe
Damit müssen nach Angaben der Verwaltung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen untergebracht werden. Alternativ sind auch Vorrichtungen erlaubt, die so abgeschirmt sein müssen, dass Wildvögel von außen nichts eintragen können.
In dem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim gilt bereits eine Stallpflicht für die Tiere. Das Gelände ist abgesperrt.