Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Vogelgrippe: Quarantäne im Vogelpark soll Ausbreitung verhindern

Seit Anfang November breitet sich in Deutschland die Geflügelpest aus. Der erste Fall in Rheinland-Pfalz wurde in Bobenheim-Roxh
Seit Anfang November breitet sich in Deutschland die Geflügelpest aus. Der erste Fall in Rheinland-Pfalz wurde in Bobenheim-Roxheim bekannt. Der dortige Vogelpark wurde dicht gemacht.

Seit Freitag ist klar, dass die Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz angekommen ist. Eine in Bobenheim-Roxheim verendete Hawaiigans trug das hochansteckende Virus H5N8 in sich. Jetzt gilt es zu verhindern, dass sich die Seuche von dem Vogelpark aus über den Rhein-Pfalz-Kreis ausbreitet.

In dem beliebten kleinen Zoo mit Vertretern von rund 100 Vogelarten, darunter Flamingos, Eulen und Papageien, gilt eine strenge Quarantäne. Das Gelände ist abgesperrt, und auch jene Tiere, die bislang noch Freigang hatten, müssen in Volieren bleiben, die übers Wochenende mit Planen und Folien abgedichtet wurden. Sollten sich in einem der Ställe infizierte Vögel befinden, sollen sie andere nicht anstecken können.

Übertragung auf Menschen selten

Bei der Geflügelpest, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine Influenzavirus-Infektion, die Geflügel, insbesondere Hühner und Puten, sowie Wild- und Ziervögel befallen kann. Durch Genveränderungen sind mehrere Varianten des Virus entstanden, die unterschiedlich aggressiv sind. Bei schweren Verläufen endet die Infektion bei 80 bis 100 Prozent der Tiere tödlich. Wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium auf seiner Internetseite informiert, scheiden die Tiere den Erreger mit Körperflüssigkeiten wie dem Kot aus. Eine Übertragung der Viren von Tier zu Mensch ist nach Angaben des Ministeriums bei direktem und engem Kontakt zwar möglich, aber selten. Bei einer Infektion können die Beschwerden bei Menschen denen einer Grippe gleichen. Lebensmittel wie Geflügelfleisch oder Eier gelten als Überträger als unbedenklich, wenn sie vor dem Verzehr ausreichend erhitzt und durchgegart wurden. Die Vogelgrippe zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Vogelpark auf Ausbruch vorbereitet

Der den Bobenheim-Roxheimer Park betreibende Verein ist auf einen Ausbruch der Geflügelpest vorbereitet und weiß, worauf es jetzt ankommt: Dass weiter Tupferproben aus den Vogelrachen genommen und untersucht werden, dass Wildvögel nicht an Futter, Wasser und Einstreu herankommen und dass unter den ehrenamtlichen Helfern klar ist, wer für welche Voliere zuständig ist, sagt der Vorsitzende des Vogelschutzvereins, Rainer Berenz. „Das alles ist für uns dramatisch, und die Folgen sind noch nicht abzuschätzen.“

Denn die Konsequenz so eines Befunds ist fast immer die Tötung der Tiere. Ob das im Fall des Vogelparks sein muss, hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises noch nicht entschieden. Vorerst gilt eine Ausnahmegenehmigung, weil der Verein zu nicht gewerblichen Zwecken Vögel besonderer Arten hält und ein Biosicherheits- und Hygienekonzept vorweisen kann. Jedoch: Das Virus wurde laut dem Umweltministerium des Landes nicht nur in dem Hawaiigans-Kadaver, sondern auch in den Vögeln aus der betreffenden Voliere nachgewiesen. Diese Proben und weitere vom Sonntag seien zwecks Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald geschickt worden, die Ergebnisse stünden noch aus.

Stallpflicht für Geflügelhalter?

Liest man die aktuelle Risikobewertung des Forschungsinstituts zur Geflügelpest, liegt die Vermutung nahe, dass die Seuche direkt oder indirekt durch Aasfresser von Wasservögeln in den Bobenheim-Roxheimer Vogelpark getragen wurde. Denn der liegt in relativer Nähe zum Silbersee, der bekannt dafür ist, dass dort außergewöhnlich viele Wasservögel überwintern oder rasten.

Ob und unter welchen Umständen die Region um Silbersee und Altrhein vom Landkreis zum Risikogebiet erklärt und Geflügelhaltern die Stallpflicht auferlegt wird, dazu machte die Kreisverwaltung auf Anfrage am Montag keine Angaben. Auch nicht dazu, wie viele Betriebe, Züchtervereine und Selbstversorger das betreffen würde. Das Umweltministerium appelliert an die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz, bei vermehrten Funden von toten Greif- und Wasservögeln das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren.

Zur Sache: Fälle in der Region

In den vergangenen Jahren gab es im Südwesten immer wieder Fälle der Vogelgrippe.

Oktober 2016: Eine Unterform der Vogelgrippe wird bei zwei verendeten Fasanen im Mannheimer Luisenpark nachgewiesen. Daraufhin werden weitere 30 Vögel, die direkten Kontakt zu den Fasanen hatten, getötet.

Dezember 2016: Eine hochansteckende Variante des Virus, H5N8, wird erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Wie das Landesumweltministerium damals mitteilt, hatten eine tot aufgefundene Reiherente in Koblenz und eine am Laacher See im Kreis Ahrweiler das Virus in sich getragen. Mehrere Kreisverwaltungen erlassen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Stallpflicht für Geflügel.

Januar 2017: Eine weniger ansteckende Variante wird bei Routinekontrollen in sieben von 45 Proben in einem Rassegeflügelbestand in Wörth nachgewiesen. Daraufhin sollen alle 540 Tiere des Bestands gekeult werden. Die Geflügelzüchter legen beim Verwaltungsgericht Neustadt Widerspruch gegen die Anordnung der Kreisverwaltung Germersheim ein. Die Tötung wird abgesagt, dafür gilt eine Ausnahmegenehmigung: Alle 540 Tiere müssen in geschlossene Ställe.

Februar 2017: Bei zwei toten Gänsen eines Hausgeflügelbestandes in Carlsberg (Kreis Bad Dürkheim) wird das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N8 entdeckt. Daraufhin werden die restlichen vier Tiere aus diesem und vier weitere aus einem benachbarten Bestand getötet. Im Umkreis von drei Kilometern wird ein Sperrbezirk eingerichtet: Kein lebendes Geflügel, kein Fleisch, kein Ei darf ein- oder ausgeführt werden.

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