Haßloch RHEINPFALZ Plus Artikel Ortskernsanierung: Haßloch soll fast eine Million zurückzahlen

Das Sanierungsgebiet umfasst den Bereich zwischen Teilen der Schillerstraße, der Kirchgasse, der Bahnhofstraße, der Langgasse, d
Das Sanierungsgebiet umfasst den Bereich zwischen Teilen der Schillerstraße, der Kirchgasse, der Bahnhofstraße, der Langgasse, der Parkstraße und dem Burggraben.

Post aus Trier sorgt für Wirbel in Haßloch: Obwohl ein Gutachten noch aussteht, soll die Gemeinde 35 Jahre nach Beginn der Ortskernsanierung Fördermittel zurückzahlen.

Die Gemeinde Haßloch hat Post aus Trier erhalten: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) fordert rund 971.000 Euro zurück – Fördermittel, die vor mehr als drei Jahrzehnten für die städtebauliche Sanierung des Ortskerns bewilligt worden waren. Der Grund: Eine vorläufige Abrechnung zeigt, dass aus dem Gesamtprojekt ein Überschuss entstanden ist. Und dieser muss nach geltendem Zuwendungsrecht zurückgezahlt werden.

Da die genaue Höhe der Rückzahlung bei der Aufstellung des Doppelhaushalts noch nicht bekannt war, muss die Summe nun als außerplanmäßige Sonderausgabe beschlossen werden. In der vergangenen Gemeinderatssitzung warf das Thema viele Fragen auf, weshalb die Entscheidung zunächst vertagt worden war. Nun wurde erneut im Hauptausschuss über die außerplanmäßige Ausgabe beraten.

Gemeinde hat Widerspruch eingelegt

Bürgermeister Tobias Meyer (CDU) erklärte, dass die Gemeinde formell Widerspruch gegen die Forderung eingelegt habe. Dieser müsse nun bis zum 3. Juli schriftlich begründet werden. „Das verschafft uns Zeit, um intensiv an dem Thema zu arbeiten“, so Meyer. Am Grundsatz, dass die Rückzahlung erfolgen muss, ändere das jedoch nichts. Im zweiten Schritt gehe es dann darum, zu klären, mit welchen Beträgen die Gemeinde an die Bürgerinnen und Bürger herantreten wird. „Von denen, die hier sitzen und handeln hat das vor 35 Jahren niemand beschlossen. Wir müssen jetzt aber mit dem Thema umgehen“, sagte Meyer.

Nach Angaben der Verwaltung haben die Gesamtausgaben für die Sanierung rund 9,62 Millionen Euro betragen. Auf der Einnahmenseite stehen 4,85 Millionen an Fördermitteln von Bund und Land und rund 2,94 Millionen Euro an Eigenanteil der Gemeinde. Daneben betragen die „zweckgebundenen Einnahmen“ etwa 3,45 Millionen Euro. Unter diese fallen laut Verwaltung neben den Verkaufserlösen von Grundstücken im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeiträge, die von dortigen Grundstückseigentümern noch erhoben werden müssen.

Einnahmen und Ausgaben werden aufgerechnet

Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld zur Sitzung einen Fragenkatalog ausgearbeitet, in dem es insbesondere um die Zusammensetzung der sonstigen sanierungsbedingten Einnahmen ging. Wolfgang Jünger, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt, beantwortete die Fragen zu einzelnen Objekten und machte deutlich, dass nach dem geltenden Zuwendungsrecht alle Einnahmen, die aus geförderten Ausgaben hervorgehen, grundsätzlich gegenzurechnen sind. „Wenn wir beispielsweise ein gefördertes Gebäude kaufen, müssen auch Mieteinnahmen anteilig berücksichtigt werden“, so Jünger. Dieses Prinzip liege auch der jetzigen Abrechnung zugrunde.

Wie hoch die Rückzahlung am Ende tatsächlich ausfallen wird, sei derzeit noch unklar. Die bisherigen Berechnungen beruhen laut Jünger auf vorläufigen Zahlen. Das abschließende Gutachten des Gutachterausschusses stehe noch aus. Dennoch dränge insbesondere der Bund, einer der Fördermittelgeber, auf eine schnelle Abrechnung. „Wir haben keine Zeit mehr, zu warten, auch wenn sich die Zahlen noch verändern können“, erklärte Jünger. Um mögliche Abweichungen aufzufangen, wurde ein zehnprozentiger Puffer eingeplant – etwa für Verwaltungs- und Gutachterkosten. Denn Eigentümer, die zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen werden, hätten bei Unklarheiten ein Recht auf ein individuelles Gutachten.

Kritik an fehlendem Gutachten

Dass Haßloch bereits zahlen soll, obwohl das endgültige Gutachten noch fehlt, stieß auf Kritik: Franz-Josef Dietzen (AfD) fragte: „Wieso müssen wir denn bezahlen, wenn noch gar kein Schlussgutachten vorliegt? Normalerweise würde man doch sagen: Erst eine fundierte Rechnung, dann die Zahlung.“

Erster Beigeordneter Carsten Borck (parteilos) erklärte, dass man in der Begründung zum Widerspruch, den die Gemeinde eingelegt hat, darauf hinweisen werde. Ob sich die Rückforderung jedoch aufschieben lasse, bis das endgültige Gutachten vorliegt, sei fraglich. Im nächsten Schritt werde in der kommenden Gemeinderatssitzung ein Vertreter des Katasteramts erwartet, der die Wertermittlung sowie die Berechnung der Ausgleichszahlungen näher erläutern soll.

Der Hauptausschuss stimmte der Beschlussvorlage zur außerplanmäßigen Ausgabe mehrheitlich zu. Lediglich die AfD-Fraktion votierte dagegen. Der Gemeinderat muss nun in der nächsten Sitzung abschließend entscheiden.

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