Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess um Mußbacher Tötungsdelikt: Angeklagter schweigt

In einem Mehrfamilienhaus in der Straße „Zum Ordenswald“ kam es Mitte Februar zur Tat.
In einem Mehrfamilienhaus in der Straße »Zum Ordenswald« kam es Mitte Februar zur Tat.

Wegen Totschlags muss sich ein 68-jähriger Mußbacher seit Montag vor der Schwurgerichtskammer des Frankenthaler Landgerichts verantworten. Laut Anklage hat er am 19. Februar eine 50-Jährige durch schwerste Schläge auf den Kopf und weitere Misshandlungen getötet.

Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf. Tatort seien Kellerräume in der Straße Zum Ordenswald in Mußbach gewesen, so heißt es in der am Montag verlesenen Anklageschrift. Nach einer „verbalen Auseinandersetzung“ habe er sein Opfer mehrfach auf den Kopf geschlagen, zunächst mit einem Alurohr, danach erneut mit einem bislang unbekannten, schweren scharfkantigen Gegenstand. Sodann habe er der Frau, die schon auf dem Boden lag, auf den Kopf getreten. Der Tod des Opfers sei durch „zentrales Regulationsversagen“ eingetreten, ihre Leiche erst zwei Tage später entdeckt worden.

In Handschellen war der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Frankenthal herbeigebracht worden, erst im Gerichtssaal nehmen ihm zwei Polizisten die Fesselung ab. Er trägt wegen Corona eine Maske, eine Regung ist während der Anklageverlesung nicht zu erkennen.

Zunächst war ein anderer Mann als Verdächtiger inhaftiert worden. Der 68-Jährige, zur Tatzeit – wie die Getötete auch – Wohnungsmieter am mutmaßlichen Tatort, hatte sich derweil nach Lübeck abgesetzt, wo er Mitte März inhaftiert wurde. Warum gerade Lübeck, ist bislang nicht bekannt.

Appell des Richters

Mit einer bemerkenswerten Eröffnung wartet der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch auf. Fast pastoral wendet er sich dem Angeklagten zu, sagt: „Ich weiß nicht, ob Sie es waren.“ Aber: „Falls an der Geschichte etwas dran sein sollte, dann bitte ich Sie, darüber nachzudenken, etwas zu sagen.“

Das Delikt „Totschlag“ habe eine erhebliche Bandbreite, erläutert Sauermilch und hebt darauf ab, dass die Strafandrohung zwischen fünf und 15 Jahren lautet. Der Unterschied zum Mord, der in aller Regel mit lebenslänglich geahndet wird, ist das Fehlen von Mordmerkmalen: niedrige Beweggründe etwa oder grausame Tatbegehung. „Wenn Sie es nicht waren, dann ist nichts“, fährt Sauermilch fort. Dann gebe es einen Freispruch. „Aber wenn doch was war, dann tun Sie vor allem sich, aber auch vielen anderen einen Riesengefallen, wenn Sie die Karten auf den Tisch legen.“ Bei einem Geständnis, so will der Richter sagen, werde der Angeklagte bei der Strafhöhe deutlich besser fahren, „als wenn wir nach langer schwieriger Verhandlung sehen, dass Sie es waren, aber abstreiten.“ Das Gericht führe einen Indizienprozess, ergänzt der Vorsitzende, also ein Verfahren ohne wirklich erdrückende Beweise. Aber es gebe da schon die eine oder andere Gutachteraussage, etwa über Blutspuren – dieser Hinweis des Richters soll vermutlich sagen: Mit so ganz wenig steht die Anklage auch nicht da.

Im Oktober geht es weiter

Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich Sauermilch da bewegt. Aber seine Zielrichtung verraucht offenbar nicht wirkungslos. Verteidiger Ralf Wassermayer, dort beheimatet, wo die Festnahme stattfand, in Lübeck, spricht nach der Verhandlung intensiv mit seinem Mandanten. Zuvor hatte er bei der Absprache mit den Richtern, wann ein bestimmter Sachverständiger als Zeuge aussagen könne, angefügt: nach einer solchen Aussage könne man möglicherweise damit rechnen, dass sein Mandant Erklärungen über die Anklagevorwürfe abgebe. Der Prozess wird Anfang Oktober fortgesetzt.

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