Neustadt Neustadt scheitert mit Kita-Klage

Enttäuscht – das sind Stadtverwaltung und vier der fünf Stadtratsfraktionen, weil der Verfassungsgerichtshof die Neustadter Kita-Klage abgewiesen hat. Die SPD hingegen sieht sich mit ihrem Nein gegen das Verfahren bestätigt.
Die gute Nachricht vorweg: Der Marsch zum Verfassungsgerichtshof (VGH) nach Koblenz hat die Stadt Neustadt nichts gekostet. Weil das Land Rheinland-Pfalz den Antrag auf Mehrkostenausgleich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder als Musterklage anerkannt hat, zahlt es die Rechnung – und damit 20.000 Euro, die ein Rechtsgutachten erforderte. Diese Expertise hat sich im Prinzip mit jenen Fragen beschäftigt, die der VGH sich auch gestellt hat. Und wie es unter Juristen so ist, wurden sie hier mit Ja und dort mit Nein beantwortet (wir berichteten gestern). Für Neustadt und andere Kommunen im Land, die auf ungedeckten Kosten beim U3-Kita-Ausbau sitzen, heißt das: Bestellt wurde der Ausbau vom Bund, deshalb muss das Land keinen vollen Ausgleich leisten. Daher ist Neustadt nicht antragsberechtigt. Und selbst wenn, kam die Klage viel zu spät. Mehr hat der VGH nicht gesagt. Damit bleibt die Frage, wie legitim es ist, einen Mehrkostenausgleich zu verlangen, offen. Davon ist Bürgermeister und Sozialdezernent Ingo Röthlingshöfer (CDU) enttäuscht. Das Land könnte die Sache nun als beendet ansehen, die Finanzierung ungedeckter Kosten künftig allein von seinem Wohlwollen und seiner Finanzkraft abhängen. Die Stadt werde das Buch jetzt zumachen, so Röthlingshöfer. Einen Versuch aber sei es allemal wert gewesen, die Chancen hätten nicht schlecht gestanden. Denn: Jene Entscheidungen in anderen Bundesländern, die Neustadt unterstützt hätten, würden auf rechtlichen Festsetzungen basieren, die denen in Rheinland-Pfalz ähnlich seien. Als der Stadtrat die Klage zum VGH endgültig abgesegnet hatte, stimmten die Koalition von CDU, FDP und Grünen sowie die FWG zu. Die Begründung, mit der der Antrag nun abgewiesen wurde, „trifft das Kernproblem nicht, auch wenn wir das natürlich akzeptieren müssen“, so CDU-Chef Clemens Stahler. Er sieht das Land weiter in der moralischen Pflicht, „für faire und solide Kommunalfinanzen zu sorgen“. Auch die FWG hält es nach wie vor für richtig, dass der Weg nach Koblenz eingeschlagen wurde. „Abgewiesen wurden wir ja aus formalen Gründen“, so Stadtratsmitglied Christoph Bachtler. Nun würden die betroffenen Kommunen entweder resignieren oder eine Klagewelle lostreten: „Vielleicht hatte unser Schritt insofern Wirkung, dass das Land aufgeschreckt wurde und sich anders verhält.“ Als Opposition waren die Grünen gegen die Klage, als Koalitionsmitglied stimmten sie dafür – auch deshalb, weil das Verfahren schon weit fortgeschritten war. Das damit verbundene Anliegen sei wichtig und bleibe bestehen, meinte Fraktionsvorsitzender Kurt Werner. Auch er ist enttäuscht, weil sich der VGH nicht auf eine inhaltliche Bewertung eingelassen habe. Da niemand von den Kommunen verlangen könne, immer sofort zu klagen, sei ihnen mit dem VGH-Spruch nun indirekt ein Rechtsmittel entzogen worden, so Werner. „Wir hatten gute Gründe, die Klage abzulehnen“, erklärte SPD-Fraktionsvorsitzende Gisela Brantl. Zum einen habe die Rechtsprechung anderswo, wie in Brandenburg, nicht eindeutig für Neustadt gesprochen. Zum anderen sei die Stadt nur von wenigen Kommunen unterstützt worden, was ebenso ein Fingerzeig gewesen sei. (ahb)