Neustadt Zur Sache: Das andere Urteil

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Der Verfassungsgerichtshof hat noch eine weitere kommunale Klage abgewiesen, die direkt bei ihm eingereicht worden war. Damit hatte beispielsweise der Kreis Südliche Weinstraße generell mehr Geld vom Land gefordert (wir berichteten gestern), wie im Neustadter Fall stellvertretend für viele weitere Kommunen. Weil die Klage für unzulässig erklärt wurde, bleibt es nun jeder Kommune überlassen, ob sie individuell gegen jene Bescheide klagt, mit denen ihnen das Land Geld zuweist und dabei den Weg durch die Instanzen geht. Wie Oberbürgermeister Hans Georg Löffler gestern auf Anfrage erklärte, wird auch Neustadt dies prüfen. (ahb)

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