Hassloch Holiday Park schließt Klage gegen Land nicht aus
Der Holiday Park hat der Landesregierung eine Frist bis zum 9. Mai gesetzt, um sich zu äußern, ob der Freizeitpark bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen kann. „Andernfalls sehen wir uns gezwungen, Klage zu erheben“, kündigte Verwaltungsleiter Bernd Beitz am Donnerstag auf RHEINPFALZ-Nachfrage an. Der Holiday Park kritisiert eine Ungleichbehandlung gegenüber Zoos, Tierparks und Museen. Diese dürften laut Landesverordnung unter bestimmten Auflagen und bei einer Inzidenz unter 100 wieder im Innen- und auch Außenbereich öffnen, nicht aber Freizeitparks.
Beitz: „Wenn diese Branchen öffnen dürfen, wollen wir es mit unserem bereits im Vorjahr bewährten Hygienekonzept auch.“ Die Begründung, in Freizeitparks müssten nicht nachvollziehbare Infektionsketten befürchtet werden, sei weder sachlich richtig noch epidemiologisch zu begründen. Ein erstes Schreiben an die Landesregierung sei „leider unbeantwortet geblieben“. Vorangegangen war vor wenigen Tagen ein Gerichtsbeschluss zugunsten des Heide-Parks in Soltau. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 20. April entschieden, dass der Freizeitpark unter strengen Auflagen wieder öffnen darf. Angesichts dessen schränke das bisherige Öffnungsverbot den Park unverhältnismäßig ein. Der Heide-Park hat angekündigt, bereits am 1. Mai seine Tore mit datierten Tagestickets, tagesaktueller Testpflicht und Reservierung wieder zu öffnen. Hier lesen Sie mehr.