Fragen und Antworten
Wenn E-Roller zum Ärgernis werden
Wo liegt das Problem?
Auf Gehwegen liegende E-Roller können für blinde Menschen zur Gefahr werden. Davor warnt der Ludwigshafener Beirat für Menschen mit Behinderung. „Am Rhein, in der Fußgängerzone, in den Stadtteilen – einfach überall stolpert man über die herumliegenden E-Roller. Es ist schon für gesunde Menschen eine Zumutung, ständig auf diese Stolperfallen aufpassen zu müssen“, sagen die Beiratsvorsitzenden Andreas Massion und Holger Scharff.
Was kann die Stadt dagegen tun?
Die Möglichkeiten, gegen falsch abgestellte Roller vorzugehen, seien sehr begrenzt, so die Verwaltung in einer Antwort auf eine SPD-Anfrage. Die Vermieter der Leihroller seien verantwortlich. Die Verleiher hätten sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die E-Roller ordnungsgemäß abgestellt werden. Die Bürger könnten sich direkt bei den Verleihern melden und Mängel nennen. Kontaktdaten seien auf den Rollern vorhanden.
Warum wird nicht der Fahrer eines Rollers in die Verantwortung genommen?
Verstöße zu ahnden, sei für die Verleihfirmen schwierig, denn das Fehlverhalten eines Fahrers sei nur schwer nachweisbar, argumentiert die Verwaltung. Denn der Kunde könne ja den Roller ordnungsgemäß abstellen und ein Passant später das Gefährt umwerfen.
Warum werden die E-Scooter nicht einfach verboten?
Die Roller sind seit Juni 2019 auf deutschen Straßen zugelassen. Die Kommunen können den Verleih nicht verbieten. Stattdessen gibt es freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter gegenüber den Kommunen. Das ist auch in Ludwigshafen mit den bisher vier Verleihfirmen geschehen. Darin werden bestimmte Regeln festgelegt, etwa, dass in einer Fußgängerzone oder in einem Park nicht mit den Rollern gefahren werden darf. Die Scooter-Fahrer sollen Radwege benutzen, wenn dies nicht möglich ist, dürfen sie auch auf der Straße fahren. In der Praxis werden diese Regeln jedoch oft nicht eingehalten.
Warum gibt es für Roller keine festen Abstellzonen?
Die Verleiher haben bisher das sogenannte Free Floating-System bevorzugt (die Scooter können überall stehen und gemietet werden). Auch die rechtlichen Möglichkeiten, etwas gegen das Parken der Roller auf Gehsteigen zu unternehmen, waren bisher nicht gegeben – wenn genügend Platz für Fußgänger auf dem Trottoir bleibt. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass spezielle Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Roller) geschaffen werden können, teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Gespräche dazu gibt es laut Stadtverwaltung mit den Verleihern in der Rhein-Neckar-Region.
Warum gibt es keine Ausleihstationen wie bei Leihfahrrädern?
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) würde feste Ausleihstationen für Roller begrüßen, da mit ihnen automatisch mehr Ordnung einhergeht. Es obliege den Stadträten zu entscheiden, ob sie Parkflächen und Ausleihstationen einrichten oder die Anzahl der E-Scooter begrenzen wollten, so der Verband. Im Gegensatz zum regionalen Fahrradvermietsystem VRN-Nextbike habe bisher keine Kommune im Verbundgebiet ein solches E-Roller-Konzept beschlossen. Dabei wäre es für die Städte durchaus möglich, an neuralgischen Orten Flächen einzuzeichnen, so wie erstmals am Hauptbahnhof in Kaiserslautern.
Wie ist der aktuelle Stand in Ludwigshafen?
Es tut sich wenig. Laut Stadtverwaltung müssten „Sondernutzungsgenehmigungen für jede Abstellstation erteilt werden.“ Die erforderlichen Flächen für solche Abstellplätze müssten auch erst gefunden werden. Dies solle nicht zulasten der Auto-Parkflächen gehen. „Hier haben wir noch einen größeren Prozess an Abstimmungen und Prüfungen zu bearbeiten. Daher halten wir eine kurzfristige Umstellung des Systems für eher schwierig“, heißt es aus der Verwaltung.
Welchen Spielraum gibt es?
Laut VRN reichen die freiwillig auferlegten Regeln nicht mehr aus. Die Städte stünden in der Verantwortung, für sie passende Entscheidungen zu treffen, etwa, ob es sich bei den E-Roller-Systemen juristisch um eine Sondernutzung handelt, für die es eine Erlaubnis der Kommune braucht. Daran könnten Bedingungen für den Verleih geknüpft werden.
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen hat in Münster ein vollständiges Verbot von E-Scootern ohne feste Verleihstationen in Münster (Nordrhein-Westfalen) gefordert und deswegen geklagt. Hat das auch Folgen hier bei uns?
Das Verwaltungsgericht Münster war nicht überzeugt, dass das Problem herumliegender Roller nur durch ein Verbot in den Griff zu bekommen ist. Aber in dem Urteil wurde der Stadt Anfang Februar auferlegt, schnell für mehr Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen. Die Kommune hatte sich – so wie Ludwigshafen auch – bisher auf den Standpunkt gestellt, dass die Rolleranbieter mit ihren Selbstverpflichtungserklärungen in der Verantwortung seien. Nach Ansicht der Richter reiche so ein „pauschaler Verweis“ nicht aus. Die Stadt müsse klarmachen, wie sie die Verleiher effektiv kontrollieren wolle, damit die Missstände beseitigt werden. Deswegen hofft nun auch der Behindertenbeirat in Ludwigshafen auf eine Verbesserung der Lage. Selbstverpflichtungen seien nutzlos, wie sich im Straßenbild erkennen lasse.
Wie reagiert die Stadt auf das Urteil?
Die Verwaltung verweist zunächst auf den VRN, der schon länger Gespräche mit den Verleihern über eine künftige Regelung zum Abstellen der Roller führe. Der VRN wiederum weist darauf hin, dass eine Umsetzung von Parkzonen für Roller Sache der Kommunen sei. Auch Kontrollen seien Sache der Ordnungsämter.
Was unternimmt die Stadt gegen herumliegende Roller?
Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung können einen E-Roller vom Gehweg oder der Straße nehmen, wenn er eine Gefahr darstellt. „Eine rechtliche Verpflichtung – auch im Hinblick auf das gezielte Suchen der E-Scooter – besteht nicht“, teilt die Stadt weiter mit. Es seien keine zusätzlichen Kontrollen geplant. Mit den Verleihern sei vereinbart worden, dass unzulässig abgestellte Roller schnell, jedoch mindestens innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollen. Nach dieser Frist sei die Kommune berechtigt, die Scooter kostenpflichtig zu entfernen.
Was sagt der Behindertenbeirat?
„Ich habe erwartet, dass das Problem im ersten Moment weggeschoben wird – bis dann irgendwann einmal etwas Schlimmes passiert. Die Dinger liegen überall herum und sind gerade im Dunkeln für alle Fußgänger Stolperfallen“, meint Holger Scharff. Dem Beirat lägen einige entsprechende Beschwerden vor. Für den stellvertretenden Beiratsvorsitzenden ist klar: „Wir brauchen feste Abstellzonen. Nur auf die Selbstverpflichtung der Verleiher zu setzen – das reicht nicht, wie die Realität zeigt. Es muss sich etwas tun zur Sicherheit aller Bürger.“