Ludwigshafen
Behindertenbeirat: E-Scooter sind Stolperfallen für Blinde
„Bei Spaziergängen am Rhein, in der Fußgängerzone, in den Stadtteilen – einfach überall stolpert man über die herumliegenden E-Roller. Es ist schon für gesunde Menschen eine Zumutung, ständig auf diese Stolperfallen aufpassen zu müssen“, ärgern sich die Beiratsvorsitzenden Andreas Massion und Holger Scharff.
Die E-Roller können überall abgestellt werden, das ist bisher erlaubt. Doch viele der Leihroller liegen mitten auf dem Gehweg und gefährden dadurch körperlich stark eingeschränkte Menschen und Blinde. Und das hat nun zu einem wegweisenden Urteil geführt. Geklagt hatte der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen, der ein vollständiges Verbot von E-Scootern ohne feste Verleihstationen in Münster (Nordrhein-Westfalen) gefordert hatte. Die Stadt Münster lehnte dies ab. Die örtlichen Betreiber hätten sich verpflichtet, sich um das Problem zu kümmern. Ein völliges Verbot der stationslosen E-Scooter komme nicht in Betracht. Soweit wollten die Richter des dortigen Verwaltungsgerichts nicht gehen. Es sei nicht ersichtlich, dass das Problem nur durch ein Verbot in den Griff zu bekommen sei. Aber einen Teilerfolg konnte die Interessenvertretung Sehbehinderter erzielen. In dem Urteil wurde der Stadt nun auferlegt, schnell für mehr Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen.
Richter fordern Kontrollen
Bislang vertrat die Stadtverwaltung Münster offenbar die Ansicht, dass die Rolleranbieter mit ihren Selbstverpflichtungserklärungen in der Verantwortung seien. Nach Ansicht der Richter reiche so ein „pauschaler Verweis“ nicht aus. Die Stadt müsse klarmachen, wie sie die Verleiher effektiv kontrollieren wolle, damit die Missstände beseitigt werden. Die von der Kommune mit den Verleihern geschlossenen freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen sähen teils noch nicht einmal konkrete Regelungen für den Umgang mit behindernd abgestellten E-Scootern vor, rügte das Verwaltungsgericht und forderte Nachbesserungen zugunsten der Sehbehinderten.
Die Interessenvertreter der Behinderten hoffen nun, dass dieses Urteil auch in Ludwigshafen Folgen haben wird. Denn von alleine werde sich die Situation nicht verbessern. Die E-Roller könnten überall abgestellt werden, weil es für sie keine Feststationen gibt, wie bei den Leihfahrrädern. Selbstverpflichtungen der Betreiber für Ordnung auf den Gehwegen zu sorgen, seien nutzlos, wie sich im Straßenbild in der ganzen Stadt erkennen lasse.
Klare Ansagen an Verleiher
„Die eingeschränkten Menschen müssen überall und zu jederzeit damit rechnen, dass sie über einen solchen E-Roller stolpern und sich dabei schwer verletzten können“, kritisieren die Beiratsvorsitzenden. Massion und Scharff weisen auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster hin. Auch in Ludwigshafen müsse die Stadt dafür sorgen, dass E-Roller als Stolperfallen auf den Gehwegen verschwinden. Es müsse verbindliche Abstellflächen geben sowie klare Regeln für das Abstellen von E-Rollern. „Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden“, sagen Massion und Scharff. Einklagen wollen sie dies nicht: „Wir gehen davon aus, dass man in Ludwigshafen ohne gerichtliche Hilfe dafür Sorge tragen wird, dass die Sehbehinderten und blinde Menschen nicht unnötig durch herumliegende E-Roller gefährdet werden“.