Blickpunkt Pflege (7) RHEINPFALZ Plus Artikel Was erlaubt ist: Rechtliche Fallstricke in der Pflege

„Pflegefachkräfte werden mit Angst großgezogen“, sagt Thorsten Müller (links). Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck hat e
»Pflegefachkräfte werden mit Angst großgezogen«, sagt Thorsten Müller (links). Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck hat er ein Fachbuch geschrieben.

Ein Fehler in der Patientenversorgung kann fatale Folgen für eine Pflegefachkraft haben. Provokativ gefragt: Steht sie deshalb mit einem Bein im Knast? Diplom-Pflegewirt Thorsten Müller sowie Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck klären auf.

Ein Patient hat einen roten Po, es ist ein Druckgeschwür, Dekubitus Grad I. Ein fiktiver Fall, der sich hundert-, ja tausendfach so abgespielt haben könnte. Darf die Pflegefachkraft jetzt eine nicht verschreibungspflichtige Wund- und Heilsalbe auftragen? Ist es ihr verboten, weil sie dies ohne ärztliche Anordnung durchführt? Hat ihr Handeln strafrechtliche Relevanz? Worauf muss sie achten, um als Pflegefachperson auf der sicheren Seite zu sein? Antworten zu allen relevanten Rechtsfragen rund um die Pflege geben Diplom-Pflegewirt Thorsten Müller und Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck in ihrem „Praxishandbuch Pflege“ auf über 400 Seiten.

Große Unsicherheit

Darf sie nun oder darf sie nicht, die Pflegefachperson, eine Heilsalbe, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, ohne ärztliche Anordnung auftragen? „Hier besteht eine große Unsicherheit, die allerdings recht einfach aufzulösen ist. Die Rechtsprechung sagt: ja“, unterstreicht Rechtsanwalt Schabbeck (47), zugleich Fachanwalt für Medizinrecht. Die Gabe von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne ärztliche Anordnung könne grundsätzlich zulässig sein, sofern sich das Medikament im Eigentum beziehungsweise Besitz des Patienten befinde. Nicht zulässig sei das Besorgen der Arznei. Die Pflegefachperson dürfe keine Bedenken haben, und es dürfe nicht zu gesundheitlichen Risiken führen, keine Wechselwirkungen geben und es dürften keine Kontraindikationen bestehen, führen die beiden Experten aus.

Nach wie vor geht das Gros der Pflegefachkräfte davon aus, dass Medikamente, also auch frei verkäufliche, nur dann gegeben werden dürfen, wenn der Arzt diese verordnet hat. Ein Irrglaube. „Pflegefachkräfte werden mit Angst großgezogen“, weiß Müller aus eigener Erfahrung zu berichten und ärgert sich maßlos. Die Angst vor Fehlern unter der hohen Arbeitsbelastung sei immens, unterstreicht der 59-Jährige, der sich gerne selbst als „die Krankenschwester“ bezeichnet. Ihm ist der Stolz auf seinen Berufsstand anzumerken.

Müller verfügt über eine umfangreiche Expertise, hat einen Master in Pflegewissenschaft, ist zertifizierter Pflegesachverständiger, Fachkrankenpfleger Intensivpflege und Hochschuldozent, unter anderem für die Bereiche Case Management, Pflegemanagement, Gesundheitsökonomie, verfügt über mehr als ein Vierteljahrhundert Krankenhauserfahrung, unter anderem als Medizincontroller. Der 59-Jährige ist einer, der kein Blatt vor den Mund nimmt. Sätze wie „die Pflegefachkraft ist eine bedrohte Tierart“ mögen scherzhaft klingen, sind aber vor dem Hintergrund des Pflegenotstands durchaus ernst gemeint. Seinen Geschäftspartner Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck, für den er schon unzählige Pflegegutachten geschrieben hat, bezeichnet er als guten Freund.

Büro im früheren Hallenbad

Die Ludwigshafener arbeiten seit über 15 Jahren zusammen. Im altehrwürdigen Hallenbad Nord, dem „Freischwimmer“ in der Pettenkoferstraße, sitzen die Kanzlei VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner sowie Diplom-Pflegefachwirt Müller Tür an Tür, haben eine Denkfabrik Gesundheit initiiert, in der sie Fortbildungen und Veranstaltungen für Pflegefachkräfte organisieren möchten. Denn eines haben die Experten festgestellt: „Es gibt so viele Fragen, die die Pflegekräfte umtreiben.“ Arbeits-, Haftungs-, Straf-, Delegations-, Betäubungsmittel- und Medizinprodukterecht – die Pflege ist ein weites Feld.

„Ein ganz großes Thema in der Pflege ist auch der Abrechnungsbetrug“, unterstreicht Rechtsanwalt Schabbeck und nennt ein Beispiel: Eine angebliche Fachkraft nimmt Injektionen vor, fährt täglich fünf Personen an. Pro Versorgung rechnet der ambulante Pflegedienst 15 Euro ab. Es stellt sich heraus, dass es sich bei der Person um eine Pflegehilfs- und nicht um eine Pflegefachkraft handelt. Die Folgen gehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs so weit, dass alle abgerechneten Leistungen, die von einer nicht qualifizierten Fachkraft erbracht wurden, zurückgezahlt werden müssen. Häufig, so hat das Duo festgestellt, werde die Abrechnung nicht bewusst, sondern aus Unkenntnis falsch gemacht, dennoch hat dies strafrechtlich relevanten Charakter. Dass der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen durchaus bedeutsam ist, untermauert die Tatsache, dass unter anderem das Polizeipräsidium Rheinpfalz seit vielen Jahren eine Arbeitsgruppe namens „Medicus“ installiert hat.

Kammer für Pflegefachkräfte

Ist eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer Pflicht? Auch mit dieser Frage wird Müller in seinem Berufsalltag immer wieder konfrontiert. „In Rheinland-Pfalz ist die Mitgliedschaft für die Pflegefachpersonen Pflicht“, betont er. Rheinland-Pfalz hatte Ende 2014 als erstes Bundesland den Aufbau einer Berufskammer für die Pflegefachkräfte beschlossen. Landesweit sind derzeit fast 42.000 Pflegefachpersonen gemeldet. Bundesweit dagegen ist das Bild uneinheitlich, eine Mitgliedschaft je nach Bundesland nicht verpflichtend.

Nach dem Erfolg der ersten Auflage des „Praxishandbuch Pflege“ soll in der zweiten vor allem auch Corona thematisiert werden, denn als das Werk 2018 erschien, war von einer Pandemie noch keine Rede.

Die Serie

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Thema Pflege verstärkt in den Blickpunkt gerückt: die Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte, deren Bezahlung oder Ausbildung. In dieser Reihe beleuchten wir einzelne Aspekte in Ludwigshafen.

Zum Nachlesen: In den bisherigen Folgen der Serie ging es um Hilfe bei chronischer Herzschwäche, Pflege im Krankenhaus und in den eigenen vier Wänden, die Arbeit auf einer Palliativstation, den Arbeitsalltag einer Pflegerin und das neue Berufsbild Pflegefachfrau.

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