Ludwigshafen Vorderpfalz: Patienten in Not
Die Rettungsleitstelle prüft seit einigen Wochen strenger als bisher, ob bei Krankenfahrten eine bundesweite Richtlinie eingehalten wird. Das hat in diesen Tagen bei einigen Betroffenen Verzweiflung und Wut ausgelöst. Sie haben sich an die RHEINPFALZ gewendet, weil sie ihre Angehörigen nicht zu vereinbarten Terminen ins Krankenhaus transportieren konnten.
Über fünf Stunden lang bemüht sich ein Mann darum, für seine bettlägerige Frau einen Transport ins Krankenhaus zu organisieren. Bisher habe er immer die Telefonnummer der Rettungsleitstelle Ludwigshafen (19222) gewählt und einen Krankenwagen bestellt, erklärt der Mann verzweifelt im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Aber heute funktioniere das einfach nicht. Er werde von einer Stelle an die nächste verwiesen und komme einfach nicht weiter. „Dabei hat meine Frau doch einen Termin für einen Katheterwechsel im Krankenhaus“, berichtet er. Eine ähnliche Erfahrung schildert am gleichen Tag eine Frau gegenüber der RHEINPFALZ. Sie kümmert sich um ihren krebskranken Ehemann. Der müsse zur Chemotherapie in die Klinik gebracht werden. Aber auf ihre Anfrage habe sie die Auskunft bekommen, dass frühestens im neuen Jahr wieder Transporte möglich seien. Die Frau ist empört.
Keine Einzelfälle
Zurzeit sind dies wohl keine Einzelfälle. Denn anders als in der Vergangenheit, prüft die Rettungsleitstelle in Ludwigshafen nun genau, ob ein Patient einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt benötigt. Der Unterschied ist in der Krankentransport-Richtlinie aus dem Jahr 2004 geregelt: „Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn Patienten während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankentransportwagens bedürfen.“ Eine Krankenfahrt hingegen ist mit Bus oder Taxi möglich. Diese ist eine private Dienstleistung, der Krankentransport ist Teil des öffentlich-rechtlichen Rettungswesens. Nun gibt es diese bundesweite Krankentransport-Richtlinie zwar schon seit 14 Jahren. Aber bislang wurde im Zuständigkeitsbereich der Rettungsleitstelle Ludwigshafen, die die Einsätze im Kreis Bad Dürkheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis koordiniert, nicht genau darauf geachtet, ob der Patient einen Krankentransport oder nur eine -fahrt benötigt. Der Krankentransportwagen kam. Das hatte zur Folge, dass Patienten teils stundenlang warten mussten, bis sie vom Krankenhaus wieder ins Seniorenheim gefahren wurden.
Rettungswesen in der Vorderpfalz
Fred Blaschke ist als Ärztlicher Leiter der Rettungsdienste dafür verantwortlich, dass im Rettungswesen in der Vorderpfalz alles rund läuft. Er hat entschieden, dass die Disponenten in der Leitstelle seit Mitte November bei jedem Anrufer nachfragen, um herauszufinden, was benötigt wird. Blaschke sagt: „Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass diese Richtlinie nicht eingehalten wurde. Dies führte dazu, dass Rettungsmittel, die für Notfallpatienten und akut erkrankte Patienten vorgehalten wurden, private Dienstleistungen durchführten.“ Deswegen habe die Rettungsdienstbehörde eine korrekte Verordnung von Krankentransporten gefordert und überprüfe sie auch.
Genaues Nachfragen
Die Ärzte füllen in der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, welche Art von Transport benötigt wird – Taxi, Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen. Blaschke sagt: „Zunächst muss man als Leitstelle davon ausgehen, dass der Arzt korrekt verordnet.“ Trotzdem fragen die Disponenten in der Leitstelle nach, warum beispielsweise die vom Arzt auf der Verordnung angekreuzte „medizinische Betreuung“ auf der Fahrt nötig sei. Wie oft Ärzte die Verordnungen falsch ausgefüllt hätten, könne die Leitstelle nicht beziffern, erklärt Blaschke: „Wir konnten nur feststellen, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Darauf haben wir reagiert.“ Für die Rettungsdienste kam diese Änderung überraschend, wie Vertreter von ASB und DRK gegenüber der RHEINPFALZ berichteten.
