Rheinland-Pfalz Krankenfahrten: Künftig zentral über die 19222

Der Rettungsdienst soll von Krankenfahrten entlastet werden.
Der Rettungsdienst soll von Krankenfahrten entlastet werden.

Mainz. Um Engpässe bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes zu vermeiden, werden Krankenfahrten in Rheinland-Pfalz künftig über eine einheitliche Rufnummer vermittelt. Unter 19222 sollen solche Fahrten über die acht Leitstellen organisiert werden. Der Starttermin soll laut Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) noch vor Weihnachten sein.

Bei Krankenfahrten gibt es – anders als bei Krankentransporten – keine medizinisch-fachliche Betreuung. Beispielsweise handelt es sich dabei um Fahrten zum Arzt – so bei Dialyse-Patienten – oder um den Heimtransport eines Patienten nach einem Klinikaufenthalt.

Engpässe bei der Versorgung von Notfallpatienten

In der Vergangenheit sind Krankenfahrten nicht selten mit Fahrzeugen des Rettungsdienstes erledigt worden. Das könne zu Engpässen bei der Versorgung von Notfallpatienten und Kranken mit medizinischem Betreuungsbedarf führen, so Staatssekretär Stich am Freitag gegenüber der RHEINPFALZ. Deshalb hatten manche Leitstellen in den letzten Wochen genauer hingeschaut, ob für eine Krankenfahrt wirklich ein Fahrzeug aus dem Rettungsdienst benötigt wird. Als Folge beschwerten sich Betroffene bei der RHEINPFALZ, nachdem sie vergeblich versucht hatten, über die 19222 eine Krankenfahrt zu organisieren. So bemühte sich Marianne Fuchs erfolglos, einen Wagen für ihre 82-jährige Mutter zu ergattern, die nach einem Beinbruch einen Röntgentermin im Grünstadter Krankenhaus hatte. Offenbar hat die neue Praxis zu Engpässen bei Krankenfahrten geführt: Als sich Fuchs beim Roten Kreuz erkundigte, sei ihr gesagt worden, man sei für Wochen ausgebucht.

Rundschreiben mit Details angekündigt

Staatssekretär Stich kündigte am Freitag ein Rundschreiben an, in dem die Details der Neuregelung erläutert werden. Es sei nun an den Krankenkassen, mit dem privaten Verkehrsgewerbe Verträge abzuschließen. Bei Engpässen dürfe aber noch auf Fahrzeuge aus dem Rettungsdienst zurückgegriffen werden.

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