Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Tod in der Bayreuther Straße: Prozess muss neu begonnen werden

Im April 2021 wurde einer der Bewohner in einem der Blocks totgeprügelt.
Im April 2021 wurde einer der Bewohner in einem der Blocks totgeprügelt.

Die juristische Aufarbeitung des gewaltsamen Todes eines 59-Jährigen in der Bayreuther Straße muss neu begonnen werden. Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal setzte den im Dezember 2021 begonnenen Prozess gegen einen 45-Jährigen aus, der den Mann getötet haben soll. Grund: Das Gericht hatte den Prozess zu lange unterbrochen.

Totschlag lautete die Anklage. Der 45-Jährige soll in der Nacht des 27. April 2021 den Bewohner eines der Blocks in der Bayreuther Straße mit Fausthieben totgeschlagen haben. Der Prozess lief nicht gut – wie zuvor schon die Ermittlungen. Die Situation in dem Wohnblock war in der Tatnacht ziemlich chaotisch, wie mehrere Zeugen im Prozess berichteten. Was unter anderem dazu führte, dass nicht sicher ist, ob die Polizei alle Anwesenden als Zeugen angehört hat.

Ursprünglich war nicht einmal klar, ob der 59-Jährige einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Der Angeklagte war beim Eintreffen der Polizei nicht in dem Wohnblock. Zunächst stand ein anderer Mann im Verdacht, den 59-Jährigen getötet zu haben. Doch dieser Verdacht bestätigte sich nicht. Dann geriet der 45-Jährige ins Visier der Ermittler. Er kam am 24. Juni 2021, also rund zwei Monate nach der Tat, in Haft.

Viele Verzögerungen

Da Untersuchungshaft in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern darf, musste das Schwurgericht kurz vor Weihnachten mit dem Prozess beginnen. Richtig los ging das Verfahren aber erst Ende Januar. „In dem Fall ist so ein bisschen der Wurm drin“, stellte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch schon bald fest. Ein nicht unwichtiger Zeuge war verstorben, mehrfach fielen geplante Verhandlungstage wegen Erkrankungen aus oder es fanden nur sogenannte Kurztermine statt, die nur zur Überbrückung von Fristen dienen. Denn ein Strafprozess darf in der Regel nicht länger als 21 Tage unterbrochen werden. Ausnahmen sind unter anderem dann möglich, wenn ein Mitglied der Kammer krank wird.

Letztmals wurde Anfang Mai verhandelt. Kurze Zeit danach erkrankte der Vorsitzende Richter. In diesem Fall darf eine Verhandlung länger unterbrochen werden, je nachdem, wann die Erkrankung beginnt und wie lange vorher schon verhandelt wurde, bis zu fast drei Monaten. Zwar ist der Vorsitzende Richter, wie er auf Anfrage mitteilte, immer noch nicht ganz gesund, doch könne er inzwischen zu einzelnen Verhandlungstagen in das Gericht kommen. Als der Prozess weitergehen sollte, war jedoch ein Schöffe in Urlaub, wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage mitteilte. Der frühestmögliche Termin für den Fortgang des Verfahrens war der 22. August. Für den war auch eine Fortsetzung der Verhandlung geplant, doch dann stellte sich heraus, dass die erlaubte Frist überschritten worden war. „Da hat sich jemand verrechnet“, meinte Richter Sauermilch.

Neuer Termin offen

Der Prozess musste deshalb ausgesetzt werden. Das Verfahren muss noch einmal neu von vorne begonnen werden. Wann das sein wird, sei noch offen, sagte die Sprecherin des Landgerichts.

„Es ist sehr unglücklich und ärgerlich, dass die Verhandlung nun ausgesetzt werden musste“, sagt Sebastian Göthlich, einer der Rechtsanwälte des Angeklagten auf Anfrage. Die Beweisaufnahme sei schon sehr weit gewesen und habe einiges zur Entlastung seines Mandanten erbracht. Göthlich verweist darauf, dass die lange Dauer für den Mandanten, wegen der damit verbundenen langen Ungewissheit belastend sei. Der Angeklagte war Anfang Mai, auf Beschluss des Schwurgerichts, aus der Untersuchungshaft entlassen worden, da kein hinreichender Tatverdacht mehr bestehe.

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