Ludwigshafen
Tod in Bayreuther Straße: Angeklagter bestreitet Tat
Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger Alexander Klein mitteilen lassen, dass er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestreitet, die ihn der Körperverletzung mit Todesfolge beschuldigt. „Ich mach’ so was nicht“, „Ich habe niemand geschlagen“, „Ich habe nichts gemacht, echt“, das hat der 47-Jährige schon bei seiner Vernehmung nach seiner Festnahme durch die Polizei im Juni 2021 gesagt. Ein Video dieser Vernehmung wurde am Freitag gezeigt.
Wie ein Polizist sagte, hatte die Kripo ursprünglich neben dem 47-Jährigen einen weiteren Bewohner der Bayreuther Straße im Verdacht, den 59-Jährigen getötet zu haben. Der sollte in dem Prozess als Zeuge geladen werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass er dann zugeben müsste, eine Straftat begangen zu haben, hat er ein Auskunftsverweigerungsrecht. Der Mann hat mitgeteilt, dass er dieses Recht nutzt.
Bereits zweite Verhandlung
Über den Fall wurde zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 schon einmal verhandelt, doch musste der Prozess wegen einer Erkrankung des damaligen Vorsitzenden Richters ausgesetzt werden. Die Besetzung der Kammer hat sich seitdem komplett geändert, dagegen waren Staatsanwalt Daniel Otto sowie die Verteidiger Alexander Klein und Sebastian Göthlich beim ersten Prozess dabei.
Bei Strafprozessen wird in der Regel ein Kurzprotokoll geführt. Mitglieder der Kammer, Staatsanwalt und Rechtsanwälte machen sich ihre eigenen Notizen darüber, was etwa Angeklagte, Zeugen, Gutachter sagen. Klein und Göthlich sowie Otto haben sich im ersten Verfahren offensichtlich ausführliche Notizen gemacht, die sich deutlich unterscheiden.
Durch Briefschlitz gesehen
Bei der Vernehmung eines 43-jährigen Zeugen am Freitag verwies der Staatsanwalt anhand seiner Notizen immer wieder darauf, dass der Zeuge bei seiner Vernehmung durch die Polizei sowie im ersten Prozess Angaben gemacht habe, die sich von dem unterscheiden würden, was er nun gesagt hat. Verteidiger Klein widersprach mehrfach und führte ebenfalls seine Notizen als Belege an.
Fest steht: Der 43-Jährige hatte im April 2021 in einem Zimmer im gleichen Flur gewohnt, in dem der 59-Jährige tot aufgefunden wurde. Er habe am späten Abend in seinem Zimmer Geräusche vom Flur gehört und durch den Briefschlitz in der Tür geschaut, erzählte der Zeuge. Er habe gesehen, dass ein Mann einen anderen Mann mit der Faust geschlagen habe, dann sei erst der Geschlagene auf den Boden gefallen, danach der Schläger. Schon bei seiner Aussage im ersten Prozess hatte er auf Nachfragen mehrfach widersprüchliche Antworten gegeben, etwa zum Aussehen und zum Verhalten der Streitenden. Am Freitag wurden die Antworten vollends konfus – wohl aufgrund der sehr detaillierten Nachfragen des Staatsanwalts, die der einfach strukturierte Zeuge trotz eines Dolmetschers offensichtlich nicht verstand.
So blieb offen, was sich in der Tatnacht wirklich ereignet hat. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal steht weiter vor der Herausforderung das Geschehen zu rekonstruieren. Der Prozess wird am 20. November, 9 Uhr, fortgesetzt.