Ludwigshafen
Tod in der Bayreuther Straße: Angeklagter fehlt vor Gericht
Die Anklage ist sich sicher: Der 47-Jährige Ludwigshafener soll am 27. April 2021 in einem Wohnblock in der Bayreuther Straße einen 59-jährigen Bewohner getötet haben. Zum zweiten Mal muss sich der Angeklagte deshalb in einem Prozess am Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal verantworten. Im ersten Verfahren, das im Dezember 2021 begonnen hatte, gab es viele Schwierigkeiten: Zeugen waren nicht aufzufinden, machten komplett widersprüchliche Angaben oder versäumten die Termine vor Gericht. Schließlich musste im Mai 2022 die Verhandlung wegen einer längeren Erkrankung des damaligen Vorsitzenden Richters ausgesetzt werden. Kurz zuvor hatte das Gericht auf Antrag der Verteidiger Alexander Klein und Sebastian Göthlich den Haftbefehl gegen den 47-Jährigen aufgehoben. Es bestehe „kein hinreichender Tatverdacht“, lautete die Begründung. Er wurde auf freien Fuß gesetzt.
Im neuen Anlauf für das Verfahren sieht es nicht wirklich besser aus. Zum zweiten Verhandlungstag am Mittwoch erschien der Angeklagte nicht im Landgericht Frankenthal. Verteidiger Klein rief seinen Mandanten an und teilte anschließend mit, der 47-Jährige habe den Termin vergessen, außerdem habe der Mann kein Geld, um von Ludwigshafen nach Frankenthal zu fahren.
Per Krankenwagen ins Gericht?
Das passe zu dem „Strauß von Hiobsbotschaften“, den sie mitzuteilen habe, meinte die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt. Eigentlich hätte Zeugen aus der Bayreuther Straße gehört werden sollen, um das Geschehen in der Tatnacht aufzuklären. Doch der Zimmernachbar eines Zeugen aus der Bayreuther Straße habe beim Gericht angerufen und gesagt, dass der 75-Jährige – ein ehemaliger Rechtsanwalt – unmöglich kommen könne. Der Senior habe das Haus seit etwa elf Jahren kaum mehr verlassen. Der Anrufer habe weiter mitgeteilt, dass er versucht habe, seinen Zimmernachbarn mit einem Taxi zum Gericht zu bringen. Der habe jedoch im Flur keine Luft mehr bekommen und nicht mehr laufen können. Wie die Richterin weiter berichtete, habe der Anrufer vorgeschlagen, stattdessen einen anderen Zeugen zu laden. Der könne die gleichen Angaben machen, wie die 75-Jährige, sei aber bei der ersten Verhandlung nicht geladen gewesen.
Die Richterin kündigte daraufhin an, den 75-Jährigen mit einem Krankenwagen zum Gericht bringen zu lassen. Verteidiger Klein machte den Vorschlag, stattdessen einen Verhandlungstermin in das Zimmer des Zeugen in der Bayreuther Straße zu verlegen. Ein Vorschlag, auf den Hütt nicht wirklich begeistert reagierte. Schon bei der ersten Verhandlung hatte Klein aus anderen Gründen einen Ortstermin vorgeschlagen, mit diesem Vorschlag aber keinen Erfolg gehabt. Die Juristen kamen schließlich überein, erst einmal den von dem Anrufer vorgeschlagenen Zeugen zu laden und dann zu entscheiden, was mit dem 75-Jährigen geschehen soll.
Ein Zeuge sitzt im Knast
Wie Richterin Hütt weiter berichtete, sei ein anderer Zeuge nach wie vor nicht aufzufinden. Bei einem weiteren Zeugen habe sich inzwischen herausgestellt, dass er derzeit im Gefängnis sitzt. Der Mann hat ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht, um sich nicht selbst zu belasten. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der Mann bei einer Zeugenaussage zugeben müsste, dass er im Zusammenhang mit dem Geschehen im April 2021 in der Bayreuther Straße selbst eine Straftat begangen habe. Der Mann muss nun selbst entscheiden, ob er eine Aussage macht oder nicht.
Staatsanwalt Daniel Otto erinnerte daran, dass der Mann bei der ersten Verhandlung mit dieser Entscheidung überfordert war und ihn deshalb eine Anwältin beraten musste. Die habe es abgelehnt, sich mit ihrem früheren Mandanten in Verbindung zu setzen, berichtete die Richterin. Sie werde sich Gedanken über eine Lösung des Problems machen.
Da es am Mittwoch einige Zeit gedauert hätte, bis die Polizei den Angeklagten von Ludwigshafen zum Gericht gebracht hätte, entschlossen sich die Juristen auf den Verhandlungstag zu verzichten. Weiter gehen soll es am Freitag, 9 Uhr.