Ludwigshafen Senioren-Union fordert bundeseinheitliche Triage-Regeln

Das Vorgehen im Fall einer Triage beschäftigt die Senioren-Union.
Das Vorgehen im Fall einer Triage beschäftigt die Senioren-Union.

Die Senioren-Union der CDU will ein diskriminierungsfreies, bundeseinheitliches Triagegesetz. Demnach gibt es noch Unklarheiten bei Details zu Verfahren und Kontrolle.

Die Senioren-Union fordert eine diskriminierungsfreie, rechtssichere Neuregelung der Triage, also des Verfahrens zur Einschätzung von Patienten in Notaufnahmen, insbesondere bei knappen Ressourcen, auf Bundesebene. Bundesvorsitzender Hubert Hüppe und der Landesmitgliederbeauftragte Rheinland-Pfalz, Reinhard Herzog, verweisen auf das Bundesverfassungsgericht: „In Extremsituationen darf allein die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend sein – nicht Alter, Behinderung oder Gebrechlichkeit.“

Nach Einschätzung der Senioren-Union hat die aktuelle gesetzliche Regelung Lücken, teilt die CDU Ludwigshafen mit. Sie gelte bislang nur für pandemiebedingte Situationen und berücksichtigte Naturkatastrophen, Terroranschläge und Massenunfälle nicht. „Es ist unverständlich, warum in solchen Fällen keine gleichen Schutzstandards gelten sollen“, sagen Hüppe und Herzog. Zudem fehle es an wirksamen Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Verstöße gegen Vorgaben wie Mehraugenprinzip, Dokumentationspflichten oder das Verbot einer Ex-post-Triage, also dass die medizinische Behandlung eines Patienten abgebrochen wird, um die Ressourcen einem neuen Patienten mit höherer Überlebenschance zu geben, seien nicht sanktioniert. „Ein Gesetz ohne Sanktionen kann keinen wirksamen Diskriminierungsschutz gewährleisten.“

Verfahrensregeln festschreiben

Die Senioren-Union warnt vor einem Flickenteppich: „Wir brauchen keine 16 verschiedenen Triage-Gesetze, sondern eine rechtssichere, bundeseinheitliche Regelung“, sagt Hüppe. Nur so könnten Ärzte und medizinisches Personal in Extremsituationen rechtlich abgesichert handeln. Der Verband fordert daher verbindliche Verfahrensregeln und Dokumentationspflichten. In die Beratungen sollen Vertreter der älteren Generation und Menschen mit Behinderungen einbezogen werden. „Nur ein starkes, bundeseinheitliches Gesetz kann sicherstellen, dass niemand wegen seines Alters, einer Behinderung oder Krankheit benachteiligt wird.“, erklären Hüppe und Herzog.

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