Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel GAG verbietet Mietern ein Planschbecken

Denise Strub und Tochter Lina vor dem leeren Becken.
Denise Strub und Tochter Lina vor dem leeren Becken.

Wie gefährlich ist ein aufblasbares Planschbecken? Diese Frage stellen sich neuerdings Mütter in der Pfingstweide, nachdem die GAG es ihnen ultimativ untersagt hat, ein solches weiterhin aufzustellen. Mit einer merkwürdigen Begründung.

Es ist handlich, leicht aufzustellen und eine willkommene Abkühlung für die Kinder gerade in diesen heißen Tagen – das Planschbecken, das Denise Strub dem Nachwuchs in der Nachbarschaft spendiert hat. Seit Jahren holt die Mieterin es bei schönem Wetter am späten Vormittag aus dem Keller des GAG-Mehrfamilienhauses in der Prager Straße, stellt es auf dem gepflasterten Vorplatz zwischen zwei Grünflächen auf, füllt es mit Zustimmung der Hausgemeinschaft mit ein paar Liter Wasser vom Hausanschluss – und fertig ist der Badespaß für die Kids, die zwischen einer Runde ums Karree oder hitzigen Rangeleien auf dem Spielplatz um die Ecke die Füße abkühlen wollen.

Die Spenderin wäre nie auf den Gedanken kommen, dass diese Geste lebensgefährliche Folgen haben könnte. Aber mit genau dieser Begründung hat die GAG es Ende Mai untersagt, das Becken weiterhin aufzustellen. Per ausgehängtem Rundschreiben werden die Mieter aufgefordert, das Corpus Delicti sofort – das Wort ist in dem Schreiben gefettet und gelb markiert – zu entfernen und kein weiteres Mal mehr aufzustellen. „Schon aus Sicherheitsgründen“ könne dies nicht mehr genehmigt werden, heißt es in der einsilbigen Begründung weiter.

Zwischen Frust und Ärger

Das hat Denise Strub zunächst die Sprache verschlagen. Aber die resolute Frau will nicht widerstandslos hinnehmen, was sie nicht nachvollziehen kann. Sie mobilisiert Widerstand – gegen das Verbot und die Art und Weise, wie es verfügt worden ist. Beim Ortstermin haben sich fünf Mütter versammelt, deren Stimmung zwischen Unverständnis, Frust und Ärger schwankt. „So manche Familie kann sich den regelmäßigen Besuch im Schwimmbad schlichtweg nicht leisten“, führt Sprecherin Strub als ein Argument an. „Diesen Kindern bieten wir einen bescheidenen Ausgleich an, der ihnen jetzt genommen wird.“

Die Mütter vermuten einen Nachbarn hinter dem Manöver, der sich von den spielenden Kindern gestört fühlt. Aber, so bietet Strub an, über alles lässt sich reden. Denn mit der Wegnahme des Planschbeckens – das in der Vergangenheit wiederholt aufgeschlitzt, geflickt und sogar ersetzt worden sei – sei nichts gewonnen, die Kinder genießen nach wie vor ihre Bewegungsfreiheit vorm und rund um das Haus. „Und das ist doch allemal besser als dass sie vorm Monitor sitzen“, gibt sie zu bedenken. Die Besitzerin habe darauf geachtet, dass das Becken abends beizeiten wieder im Keller verschwunden und dort nicht bis in die Nacht laustark getobt worden sei.

Erlass einfach ausgehängt

Und selbst wenn ein missgünstiger Nachbar der Auslöser für diesen harten Schnitt gewesen sein sollte: Verfügt hat ihn die GAG – ohne zuvor den Kontakt mit den Mietern zu suchen, die Haftung zu definieren oder Kompromisse zu erörtern. Denkbar wäre etwa ein anderer Standort rund um den Häuserblock. Zumal auf der Rückseite in Richtung Innenhof ein kleiner Spielplatz installiert ist. Die banale Krux: So weit reicht der Strub’sche Wasserschlauch nicht, um das Becken mit der allseits akzeptierten Wasserspende zu füllen.

„Wenn die GAG es für nötig erachtet, reagiert sie von jetzt auf gleich“, wundert sich Strub. „Wenn wir Mieter Schimmelbefall oder eine Rattenplage nach der nächsten reklamieren, reagiert niemand. Wovon geht denn die größere Gefahr aus?“

„Risiko für Kleinkinder“

Auf Anfrage präzisiert eine Sprecherin die Begründung für das absolute Planschverbot: Der Vermieter sei einer dringenden Empfehlung des Rechtsbeirats gefolgt. Das Planschbecken habe ein Hindernis dargestellt und sei nicht beaufsichtigt gewesen. „Ein mit Wasser gefülltes Becken ist ein hohes Sicherheitsrisiko für die Kinder der Nachbarschaft. Kleinkinder können bereits in Wassertiefen von zehn Zentimeter ertrinken“, gibt die Sprecherin zu bedenken.

Eine Argumentation, der die Mütter vehement widersprechen. Nicht nur, dass sie sich ihrer elterlichen Pflichten bewusst sind und sich bei ihren Kleinkindern aufhielten, wenn diese auch mal darin saßen. Im Wesentlichen seien die „Großen“ mal eben reingesprungen. Die angrenzenden Rasenflächen waren auch ein beliebter Treffpunkt für eine Clique von Müttern, die sich zum Picknick verabredeten.

Was weiterhin möglich bleibt, nun allerdings ohne Stellfläche für ein Planschbecken. Wem damit gedient ist, bleibt fraglich. Den Verlierern blickt man in traurige Kinderaugen.

Kommentar: Rigoros statt generös

Die GAG wirbt mit ihrer Familienfreundlichkeit, das ist schon auf der Homepage unverkennbar. Die Mütter in der Prager Straße bekommen davon allerdings nicht viel zu spüren. Ohne überhaupt mit ihnen in den Dialog zu treten, Kompromisse auszuloten, wird mit einer förmlichen Verfügung untersagt, im Vorhof weiterhin ein Planschbecken aufzustellen. Mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung: Die Zahl der unbeaufsichtigten Kleinkinder, die in einem solchen Becken ertrunken sind, tendiert in der Statistik gegen Null.

Sollte der Geräuschpegel der wahre Grund für das rigorose Verbot sein, ist damit niemandem nachhaltig geholfen. Die Kids in der Prager Straße werden nun halt ohne Planschbecken draußen toben – das ist ihr gutes und verbrieftes Recht.

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