Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Parkinsel: Wie es am Luitpoldhafen weitergeht

Auf der Brachfläche am Luitpoldhafen sprießt an manchen Stellen das Grün.
Auf der Brachfläche am Luitpoldhafen sprießt an manchen Stellen das Grün.

Zehn Jahre nach dem Lagerhallenbrand auf der Parkinsel scheint sich nun eine Lösung für die Bebauung abzuzeichnen. Die Hafenbetriebe und die Stadtverwaltung sprechen hinter verschlossenen Türen über die Zukunft der Brachfläche.

Auf der betonierten Brachfläche am Luitpoldhafen sprießt frisches Grün. Hier stand früher eine Lagerhalle, die bei einem Großbrand im Juni 2013 zerstört wurde. Seitdem liegt eine 2,6 Hektar große Fläche brach. Hafenbetriebe und Stadt streiten seit Jahren, was damit geschehen soll. Nach zehn Jahren Dauerkonflikt wird zwischen den Streitparteien momentan über einen Kompromiss geredet.

Um den Wiederaufbau der abgebrannten Lagerhalle am Luitpoldhafen ging es bei dem Rechtsstreit schon länger nicht mehr. Die Hafenbetriebe haben mittlerweile eine neue Lagerhalle auf einem Hafenareal im südpfälzischen Wörth gebaut und dafür das Geld der Brandversicherung genutzt. Zuletzt drehte sich der Streit um einen vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplan, der auf dem Brandareal unter anderem Wohnbebauung vorsieht. Dies lehnte der Hafen ab, weil er in einem Neubaugebiet Probleme zwischen den Anwohnern und nahegelegenen Unternehmen, etwa mit dem Containerterminal-Betreiber Contargo, befürchtet.

Großbrand auf der Parkinsel am 22. Juni 2013: Die Rauchsäule war weithin zu sehen.
Großbrand auf der Parkinsel am 22. Juni 2013: Die Rauchsäule war weithin zu sehen.
2300 Anwohner mussten ihre Häuser verlassen.
2300 Anwohner mussten ihre Häuser verlassen.
Das Feuer war auf dem Dach ausgebrochen.
Das Feuer war auf dem Dach ausgebrochen.
Die Häuser in der Hafenstraße konnten von der Feuerwehr gerettet werden.
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Kommentar

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Gemeinsam statt gegeneinander

Leipzig winkt ab

Im Kern ging es um die Frage, ob die Stadt die Hafenbetriebe per Baurecht dazu zwingen kann, auf der Fläche am Luitpoldhafen ein Wohnbauprojekt zu ermöglichen. Der Hafen wehrte sich mit allen Mitteln juristisch dagegen und rief zuletzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. Doch das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten hat es abgelehnt, den Fall aus Ludwigshafen neu zu verhandeln.

Die Folge: Der Bebauungsplan „Luitpoldhafen Süd“ bleibt gültig und bei künftigen Bauvorhaben auf der Brachfläche müssen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden – also ist dort neben der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe auch der Bau von Wohnungen und Einfamilienhäusern möglich. Baurechtlich nennt sich diese Mischform „Urbanes Gebiet“. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Bedenken der Hafenbetriebe gerichtlich vom Oberverwaltungsgericht überprüft und zurückgewiesen worden seien.

Verhandlungen laufen

„Somit kann auf dem Gelände das realisiert werden, was der Bebauungsplan zulässt“, erläutert ein Stadtsprecher auf Nachfrage. In einem „Urbanen Gebiet“ könne vieles gebaut werden. Das Spektrum reiche von Wohnbebauung über kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Anlagen, Gastronomiebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude, Anlagen für Verwaltungen bis hin zu klassischen Gewerbebetrieben, teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage mit. Gestattet sind dort Betriebe, die Bewohner nicht wesentlich stören. Im Bebauungsplan vorgesehen sind schwerpunktmäßig Wohnungen.

Was genau nun am Luitpoldhafen kommen wird, ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Hafenbetrieben und der Stadtspitze. Die beiden beteiligten Seiten halten sich gegenüber der Öffentlichkeit bedeckt. „Das Gespräch dient dem Austausch über die weitere Entwicklung des Gebietes“, heißt es von der Stadtverwaltung.

Hafenchef Franz-Josef Reindl hätte die Bebauungsfrage eigentlich gerne vom Bundesverwaltungsgericht klären lassen. „Positiv sehe ich aber, dass wir nun die Gespräche wieder aufnehmen konnten – nachdem wir uns über mehrere Jahre in der ,juristischen Spirale’ befanden“, sagt Reindl. Für Mitte November sei eine zweite Gesprächsrunde angesetzt. Der Hafenchef will sich vorher nicht in die Karten schauen lassen und gibt sich diplomatisch: „Nachdem wir auch in allen anderen Themen sehr vernünftig und gut miteinander umgehen, bin ich ziemlich sicher, dass beide Seiten konstruktiv an einer Lösung arbeiten werden und schlussendlich die bestehende Pattsituation – ein nicht umzusetzender Bebauungsplan ist ähnlich wertlos wie ein nicht zu nutzendes Grundstück – auflösen werden.“

Kompromiss gesucht

Wie diese Lösung aussehen könnte, dazu schweigt der Hafenchef. Im Juni – also vor der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter – hatte Reindl einen Verkauf kategorisch ausgeschlossen. „Das Baurecht ist vorhanden. Wann und wie es weitergeht, liegt in der Hand der Hafenbetriebe als aktuellem Grundstückseigentümer“, heißt es von der Stadtverwaltung.

Das Areal am Luitpoldhafen spielt für Stadtplaner und Kommunalpolitiker eine wichtige Rolle. Sie würden hier gerne das Neubaugebiet auf der Parkinsel fortsetzen – zumindest auf einem Teil. „Es ist auf jeden Fall gut, dass beide Seiten wieder miteinander sprechen. Wir brauchen einen Kompromiss“, meint Ortsvorsteher Christoph Heller (CDU). Das Areal sei viel zu wertvoll, um es weiterhin brach liegen zu lassen.

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