Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Messerattacke vor der Stadtbibliothek: Gericht lässt Zeitablauf prüfen

Das Opfer wurde im Bereich eines Baucontainers vor der Stadtbibliothek mit einem Messer schwer verletzt.
Das Opfer wurde im Bereich eines Baucontainers vor der Stadtbibliothek mit einem Messer schwer verletzt.

Im Prozess um einen Messerangriff auf einen Syrer vor der Stadtbibliothek soll nun ein Fachmann der Verkehrsbetriebe die Wege des Hauptzeugen rekonstruieren.

Wegen des versuchten Mordes an einem heute 32-jährigen Syrer im November 2024 vor der Stadtbibliothek in Ludwigshafen muss sich seit August ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass der Angeklagte den heute 32-Jährigen von hinten mit neun Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Die Verteidigung hingegen ist davon überzeugt, dass der Beschuldigte zu Unrecht auf der Anklagebank sitzt.

Nach Ansicht des Gerichts hätten bereits am 8. Dezember – nach Abarbeitung des bisherigen Zeugenprogramms – die Plädoyers von Anklage und Verteidigung beginnen können. Doch die Verteidigung, die in der Vergangenheit mehrfach die ihrer Meinung nach einseitigen Ermittlungen der Ludwigshafener Kriminalpolizei kritisiert hatte, stellte zwei zusätzliche Beweisanträge.

Im ersten ging es um die Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen. Augenzeugen der Tat gibt es nicht, da die Messerattacke offenbar bei einem Angriff auf den Mann durch eine größere Gruppe stattfand. Das Opfer wurde dabei von mehreren Personen geschlagen und getreten. Ursprünglich waren sechs junge Männer mit Migrationshintergrund angeklagt. Zwei von ihnen hatten zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Dürftige Beweislage

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war wohl ein zufälliges Treffen des Opfers vor einem benachbarten Döner-Imbiss mit einem Syrer aus der Angreifergruppe. Ermittlungen der Polizei hatten ergeben, dass der Syrer Tage zuvor für 20 Euro Haschisch von dem heute 32-Jährigen gekauft, ihn jedoch mit einem gefälschten 100-Euro-Schein bezahlt hatte. Der Syrer galt zunächst als Hauptverdächtiger, doch die Ermittlungen gestalteten sich schwierig. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, die Beweislage blieb dürftig. Erst durch Aussagen des Syrers und des Hauptzeugen, die berichteten, der 19-Jährige habe in einer Wohnung ein blutiges Messer gezeigt, geriet der Angeklagte in den Fokus der Ermittler.

Der Hauptzeuge habe selbst in der Angreifergruppe mitgeschlagen und getreten und sei nicht – wie von ihm behauptet – erst danach dazugekommen, erläuterte Verteidiger Kayahan Aydin. Dies sei von Zeugen bestätigt worden. Der von dem Hauptzeugen genannte zeitliche Ablauf seiner Wege am Tatabend sei so nicht denkbar. Der Rechtsanwalt beantragte deshalb eine genaue Überprüfung des zeitlichen Ablaufs. Sollte sich der als falsch herausstellen, würde dies die Glaubwürdigkeit des Zeugen erheblich beeinträchtigen, betonte Aydin.

Unterschiedliche Meinungen

Der zweite Beweisantrag der Verteidigung bezog sich auf ein von der Polizei abgehörtes Telefonat zwischen zwei jungen Frauen und drei Männern, von denen zwei unter den Angreifern gewesen sein sollen. In dem Gespräch boten die Frauen an, mit einem Raubüberfall Bargeld zu beschaffen. Dafür fragten sie nach Ausrüstung wie einem Messer oder Pfefferspray. Laut Verteidigung sei unklar, ob und wie dieses Gespräch mit dem angeklagten Fall in Verbindung stehe, da es unterschiedliche Meinungen der Dolmetscher über die Gesprächsinhalte gegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft lehnte beide Beweisanträge ab. Eine zeitliche Rekonstruktion mithilfe der Verkehrsbetriebe sei nicht machbar. Und das abgehörte Telefonat stehe in keinem Zusammenhang mit der Tat, so die Anklagevertreterin. Nach mehrstündiger Beratung entschied der Vorsitzende Richter Alexander Melahn jedoch, eine Überprüfung des von dem Hauptzeugen beschriebenen zeitlichen Ablaufs durch einen Fachmann der Verkehrsbetriebe vorzunehmen. Die Überprüfung soll – wenn möglich – am nächsten Verhandlungstag (16. Dezember) stattfinden. Über den zweiten Beweisantrag wurde aufgrund seiner Komplexität noch nicht entschieden.

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