Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel AfD „bestürzt“ über Morddrohungen gegen Mitglieder des Wahlausschusses – Appell der OB

Die AfD darf weiter plakatieren, weil sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt hat.
Die AfD darf weiter plakatieren, weil sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt hat.

Die Ludwigshafener AfD verurteilt die Drohungen gegen Mitglieder des Wahlausschuss aufs Schärfste. Das Gremium hatte den AfD-OB-Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen.

Am 5. August hat der Ludwigshafener Wahlausschuss mit 6:1 Stimmen entschieden, AfD-Oberbürgermeisterkandidat Joachim Paul (55) wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht für die OB-Wahl am 21. September zuzulassen. In der Folge gab es per E-Mail und in den sozialen Netzwerken unter anderem anonyme Morddrohungen gegen mehrere Ausschussmitglieder sowie die Wahlleiterin, die scheidende OB Jutta Steinruck (62, parteilos). Als das Verwaltungsgericht Neustadt am 18. August einen Eilantrag Pauls dagegen ablehnte, setzten sich die Anfeindungen fort.

Die Polizei ermittelt und bewertet die Sachlage in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt, wie ein Sprecher des Präsidiums Rheinpfalz am Mittwoch erklärte. Sie habe keine Angst, „aber ich bin vorsichtiger als sonst“, sagte OB Steinruck am Mittwoch gegenüber der RHEINPFALZ. „Ludwigshafen steht im Fokus eines hohen medialen Interesses. Manches sehe ich mit sehr gemischten Gefühlen. Ich bin auch Leiterin der Stadtverwaltung, und ich erlebe, wie enorm Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastet sind.“

Erfährt sie Solidarität? „Ich weiß nicht, ob es eine Frage der Solidarität ist, über die wir reden sollten. Und es geht auch nicht um mich. Für mich ist es vielmehr eine Frage davon, dass wir in der Gesellschaft darüber nachdenken sollten, wie wir miteinander umgehen und miteinander reden, und dass es möglich sein muss, auch kontroverse Themen zivilisiert und ohne Hass zu diskutieren. Das bewegt mich im Moment sehr.“

Niemals ein legitimes Mittel

Der AfD Kreisverband Ludwigshafen zeigt sich in einer aktuellen Stellungnahme bestürzt über die Drohungen und verurteilte diese aufs Schärfste. „Auch wenn – oder gerade weil – wir Joachim Pauls Wahlausschluss als verfassungswidrig ansehen, distanzieren wir uns von jeder Gewaltandrohung gegen Mitglieder des Wahlausschusses“, sagt Kreisverbandsvorsitzender Johannes Thiedig (48). Gewalt könne – ungeachtet ihrer Motivation – in einer demokratisch-freiheitlich verfassten Gesellschaft niemals ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Sie sei vielmehr prägendes Merkmal terroristischer Bewegungen und autoritärer Regime und führe zwingend in Diktatur oder Bürgerkrieg. „Wer tatsächlich glaubt, mit Morddrohungen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten zu können, der hat sowohl den politischen wie auch den ethischen Kompass längst verloren und ist im Geiste bereits ein Terrorist. Er tritt nicht für die Freiheit ein, er tritt sie mit Füßen“, so Thiedig.

Plakatierung erlaubt

Die AfD setzt unterdessen ihren Wahlkampf fort. Da die Partei Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt hat, ist die Plakatierung zulässig, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage erklärte.

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