Interview
Abrissfirma klagt: Der Moß-Anwalt ist enttäuscht von der Stadt – dennoch macht er ihr ein Angebot
Herr Herbst, was konkret werfen Sie der Stadt Ludwigshafen vor?
Dass sie sich nicht an den Vertrag hält. In der Verhandlung hat der Stadt-Anwalt den Satz fallen lassen, „Verträge sind einzuhalten“ – das wirft die Stadt kurioserweise uns vor, aber es ist genau umgekehrt.
Inwiefern?
In dem von der Firma Moß und der Stadt geschlossenen Vertrag steht ganz klar: Kommt es zu zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die auf eine Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen und technisch nicht erforderlich sind, ist eine Zusatz- beziehungsweise Mehrvergütung fällig. Die Stadt sträubt sich dagegen und verweigert die Bezahlung. Das ist eine Verletzung des Vertrags. Zudem werfen wir der Stadt vor, dass sie sich nicht an das Kooperationsgebot am Bau hält. Es verpflichtet Vertragsparteien zur Zusammenarbeit.
Warum zieht sich der Streit schon seit Monaten hin?
Wir fordern die Stadt bereits seit Februar/März auf, mit uns über diese Nachtragsvergütungen zu verhandeln. Aber das tut sie nicht ernsthaft. Die Stadtvertreter sagen zwar immer, sie seien lösungsorientiert, aber einen Vorschlag, wie man zusammenkommen könnte, unterbreiten sie nicht. Die Firma Moß ist stets offen für Gespräche. Wir haben den Eindruck, dass das bei der Stadt nicht der Fall ist.
Die Stadt argumentiert damit, dass es keine vertragliche Fixierung dieser hohen Zusatzleistungen gibt.
Es bedarf eigentlich keiner vertraglichen Fixierung.
Das müssen Sie erklären.
Bei zusätzlichen und geänderten Leistungen ergeben sich die Folgen aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz: VOB. Das sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einem Vertrag bei Auftragsvergaben zwingend zugrundegelegt werden. Da steht ganz klar drin: Kommt es zu geänderten oder zusätzlichen Leistungen, die vertraglich nicht festgehalten waren, dann sollen die Parteien eine Nachtragsvereinbarung schließen. Es bedarf dafür aber keiner ausdrücklichen Vereinbarung. Es reicht aus, wenn ein Nachtragsangebot gestellt wird. Nimmt es die andere Partei nicht an, kann sie sich dadurch aber nicht ihren vertraglichen Pflichten entziehen. Ist ein Anspruch vorhanden, besteht er unabhängig davon, ob vorher eine Vereinbarung zustandegekommen ist.
Die Richter haben Ihrer Seite eher geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Hinzu kommt: 5,7 Millionen Euro Nachzahlungen, das wäre mehr als eine Kostenverdopplung. Das ist schon happig und kaum nachvollziehbar.
Wer im Thema drin ist und sich technisch mit den Stütztürmen auseinandergesetzt hat, für den ist das sehr wohl nachvollziehbar. Das war ein ganz erheblicher Mehraufwand an Material, Arbeitszeit und Personal. Das läppert sich ganz schnell.
Und die Einschätzung der Richter?
Ich stimme Ihnen nicht zu, was die Aussage betrifft, die Kammer habe deutlich gemacht, dass unsere Forderung nicht begründet wäre.
Meine Frage zielte auch auf die Erfolgsaussichten einer Klage ab.
Es geht hier um ein einzigartiges Verfahren, das bundesweit noch niemand angewandt hat, weil es erst seit 2018 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist – eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren, die nur zu einer vorläufigen Entscheidung und im Erfolgsfalle zur Zahlung einer vorläufigen Abschlagsforderung führt. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, dass ein Unternehmen während eines laufenden Vorhabens auf Zahlung einer Nachtragsvergütung klagen kann, um seine Liquidität zu sichern. Im Gesetz steht üblicherweise, dass Auftragnehmer zu Vorleistungen verpflichtet sind. Finanziell auffangen können Firmen das durch von ihr gestellte Abschlagsrechnungen.
Wie sie die Firma Moß gestellt hat.
Sie hat von Anfang an Abschlagsrechnungen gestellt, was ganz normal ist. Die wurden zum Teil auch bezahlt, aber eben nur teilweise und in ganz erheblichem Umfang nicht. Genau das ist es, was wir verlangen: Dass die Rechnungen voll bezahlt werden, um Liquidität herzustellen.
Weil die Firma auf dem Zahnfleisch geht, wie Geschäftsführer Markus Moß vor Gericht betont hat.
Ich habe das auch gehört, aber dazu kann ich nichts sagen. Klar ist, und das ist mir ganz wichtig: Unabhängig davon, wie das Gericht am 20. Oktober entscheidet: Unsere Forderung bleibt bestehen …
… und der Rechtsstreit geht weiter.
Es wird nach diesem Eil- zwingend ein Hauptverfahren geben müssen, das die Frage beantwortet: Steht der Firma Moß ein derartiger Vergütungsanspruch zu oder nicht? Bei der Entscheidung am 20. Oktober geht es erst mal „nur“ um die Frage, ob eine vorläufige Zahlung geleistet werden muss. Über den Vergütungsanspruch würde anschließend in einem ganz normalen Werklohnprozess, vermutlich vor der gleichen Kammer, gestritten werden. Ganz egal, wie das am 20. Oktober ausgeht: Wir sind überzeugt, dass wir diesen Vergütungsanspruch haben und werden ihn weiter durchsetzen, wenn es nicht vorher zu einer gütlichen Einigung kommt.
Glauben Sie noch daran?
Absolut. Wir wollen seit sieben Monaten verhandeln. Die Firma Moß ist keine Firma, die unbedingt den Rechtsweg einschlägt, um Gottes Willen – im Gegenteil. Dieser wird nur gewählt, wenn es nicht mehr anders geht und man sich so in die Ecke gedrängt fühlt, dass man das für den letzten Ausweg hält.
In der Verhandlung haben Sie von „Notwehr“ gesprochen.
Ja, genau. Das trifft es gut. Wir wussten schlichtweg nicht mehr, wie wir weiter mit der Stadt umgehen sollen. Deswegen sind wir vor Gericht gezogen. Das war eine sehr schwere Entscheidung. Wir konnten uns von der Stadt nicht länger so behandeln lassen und haben deshalb dieses Eilverfahren gewählt – in dem Wissen, dass das vor uns in Deutschland noch niemand gemacht hat.
Klingt nach Präzedenzfall.
Jein. In der Sache sicher nicht, das ist eine Einzelfallentscheidung. Für die Frage, ob so ein Eilverfahren in einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber überhaupt zulässig ist, würde es ein Präzedenzfall sein. Das würde sicher eine kleine Welle auslösen – aber eben nur unter Baujuristen. Und das sind sehr, sehr wenige Menschen in Deutschland.
Ein greifbar naher Vergleich vor Gericht ist am Widerstand von Stadt-Anwalt Roland Sturm gescheitert. Er war dagegen, die Verfahrenskosten zu teilen. Das hat Sie aufgebracht.
Die Stadt hätte sehr viel verlorenes Vertrauen zurückgewinnen können, wenn wir uns auf eine vorläufige Abschlagszahlung hätten verständigen können.
Das Gericht schlug zunächst 750.000 Euro und nach der Ablehnung der Stadtseite 500.000 Euro vor.
Genau. Und der zweite Punkt in dem angedachten Vergleich wäre ja gewesen, dass man sich sehr zügig zusammensetzt und sich über die weiteren Forderungen unterhält, um „die Kuh vom Eis“ zu bekommen.
Das Okay für eine Zahlung von 500.000 Euro und einen Termin in seinem Büro hatte Baudezernent Alexander Thewalt (parteilos) bereits telefonisch zugesichert.
Umso erschreckter sind wir gewesen, dass die gütliche Einigung, die ja eigentlich zwischen den Parteien stattfinden sollte, dann an der Intervention des Kollegen auf der Gegenseite gescheitert ist. Er mag dafür gute Gründe gehabt haben. Ich will das auch nicht kommentieren.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten?
Sagen wir’s mal so: Es geht um einen Bruchteil dessen, was an Abschlagszahlungen hätte geleistet werden sollen. Eigentlich nicht der Rede wert. Schließt man einen Vergleich und findet einen Kompromiss, dann gehört nach unserer Auffassung dazu, dass jede Partei ihre Anwaltskosten trägt. Dazu war die Stadt nicht bereit.
Obwohl Moß den Abriss trotz aller Probleme in 106 Tagen gestemmt hat. Das lobte sogar die Richterin.
Das ist das Schmerzliche an der Geschichte. Die Firma war und ist vertragstreu und hat das Ding durchgezogen. Wir hatten zwischenzeitlich intensiv darüber diskutiert, ob wir die Arbeiten einstellen, sind aber zum Ergebnis gekommen: Wir wollen unseren Vertragspartner nicht im Regen stehen lassen. Das ist die bewundernswerte Arbeitseinstellung dieser Firma. Wenn man dann aber regelmäßig vor den Kopf gestoßen wird, ist das frustrierend. So von einem öffentlichen Auftraggeber behandelt zu werden, der ja eine besondere Verantwortung hat, ist eine Erfahrung, die Moß noch nie gemacht hat. Ihrer Verantwortung ist die Stadt nicht nachgekommen. Sie hat uns zurückgewiesen, uns keine Gespräche angeboten und verweigert nun auch noch die Zahlung.
Nach dem gescheiterten Gütetermin am Dienstag entscheidet das Gericht am 20. Oktober. Womit rechnen Sie?
Dazu möchte ich nichts sagen, weil ich das nicht vorwegnehmen will. So oder so ist für uns entscheidend, dass unsere Forderungen berechtigt sind. Es wird zu einem Hauptsacheverfahren kommen, wenn die Stadt uns weiterhin Gespräche verweigert. Auch wenn wir nach der Verhandlung aufgebracht waren, haben wir der Stadt sehr klar signalisiert, dass wir daran interessiert sind. Das wollte Bauleiter Stefan Feldmann zum Ausdruck bringen, als er Ihnen gegenüber verdeutlichte, „unsere Tür ist nicht vernagelt“. Wir finden, dass die Verhandlung ein sehr schlechtes Licht auf das Vertragsverhältnis und die Zusammenarbeit geworfen hat. Das muss nicht sein.
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) sagt, mit Steuergeld müsse verantwortlich umgegangen werden.
Natürlich, das ist ja selbstredend. Aber wir sind jetzt schon bei einer Zinsbelastung von 240.000 Euro, die auf die Stadt zukommen würde, wenn wir ein Hauptverfahren durchführen und uns nicht einigen. Dann haben wir eine Prozessdauer von zwei bis drei Jahren und sprechen nicht mehr über eine Verdopplung der Baukosten, sondern womöglich über eine Verdreifachung. Das muss der Stadt bewusst sein. Das kann sie den Bürgern am Ende des Tages nicht mehr erklären. Daher plädiere ich dafür: Lasst uns an den Verhandlungstisch zurückkehren!