Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Warum die CDU zweifarbige Parkscheiben ausgegeben hat

So ist es richtig: normgerechte blaue Parkscheibe.
So ist es richtig: normgerechte blaue Parkscheibe.

Wir haben gesündigt: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten, fordert das achte der zehn Gebote. Dies nicht beherzigt zu haben, halten uns die Christdemokraten in Landau bei unserer Berichterstattung über fehlfarbene oder sonst wie nicht normgerechte Parkscheiben vor. Denn wir haben auch über ein Werbegeschenk der Landauer CDU zur Kommunalwahl 2019 berichtet, eine grüne Parkscheibe, die zumindest in Herxheim mit großer Sicherheit beanstandet würde.

Doch nun weist der neue CDU-Vorsitzende Oliver Blanz darauf hin, dass die Parkscheibe ganz bewusst zwei Seiten habe: eine völlig normgerechte, blaue Vorderseite und die auf unserem Foto gezeigte grüne Rückseite. Die sei jedoch für einen ganz anderen Einsatzzweck gedacht, so Blanz: Damit könnten Fahrer von Elektroautos ihren ebenfalls E-motorisierten Mitmenschen anzeigen, wie lange sie noch einen – nicht parkscheibenpflichtigen – Platz vor einer Ladesäule belegen. „Aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung und Nutzung der frei verfügbaren Rückseite samt Werbung für die CDU“, schreibt Blanz.

Der CDU-Vorsitzende ist in Sachen Verkehrsrecht und -verstöße vom Fach: Er ist Polizeibeamter. Auch wenn die Überwachung des ruhenden Verkehrs schon lange keine polizeiliche Aufgabe mehr ist, sondern eine kommunale, ist natürlich trotzdem interessant, wie er die harte Haltung der Herxheimer Ordnungskräfte einschätzt, die einem Autofahrer ein Knöllchen wegen eines nicht hundertprozentig normgerechten Ps auf einer ansonsten einwandfreien blauen Parkscheibe verpasst hatten.

Blanz hält ein solches Vorgehen für unangemessen: Mit solchen Bagatellen sollte man sich weder beschäftigen noch Menschen dafür zur Kasse bitten. Er meint, ein Hinweis an den Autofahrer, verbunden mit der Aufforderung, sich eine korrekte Scheibe zu beschaffen, hätte völlig ausgereicht. So werde das in der Praxis auch häufig gelebt. Ziel sollte sein, Verständnis für ordnungspolitisches oder ordnungsrechtliches Verhalten zu schaffen. Dabei sollte, gerade im Verwarngeldbereich, vom Opportunitätsprinzip Gebrauch gemacht werden.

Und was lernen wir daraus? Zum einen, immer genau hin- und auch die andere Seite anzuschauen – und dass die CDU rät, ganz nach Ringer-Manier dem Grünen nicht die Oberhand zu überlassen, sondern es aufs Kreuz zu legen.

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