Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Welche Merkmale eine Parkscheibe haben muss

Die grünen Parkscheiben der CDU Landau entsprechen nicht der vorgegebenen Norm.
Die grünen Parkscheiben der CDU Landau entsprechen nicht der vorgegebenen Norm.

Eine Parkscheibe muss gewissen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Tut sie das nicht, kann es teuer werden. Welche Merkmale eine Parkscheibe haben muss und wann rechtlich gegen Bußgelder vorgegangen werden kann.

Dass eine Parkscheibe nicht gleich eine Parkscheibe ist, musste der Erlenbacher Manuel Gein kürzlich in Herxheim feststellen. Weil seine Scheibe nicht der Norm der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprach, musste er ein Verwarndgeld in Höhe von 20 Euro bezahlen. Dabei wieß die Parkscheibe fast alle vorgeschriebenen Elemente auf. Laut Jan Zeiter vom ADAC Pfalz ist eine Parkscheibe nur gültig mit den folgenden Merkmalen: Sie muss die Maße 110 mal 150 Millimeter haben, blau sein und eine weiße Drehscheibe haben. Auf dieser müssen Zeitangaben zu allen vollen und halben Stunden vermerkt sein. Außerdem müssen die Aufschrift „Ankunftszeit“ und die Ziffern der Scheibe der Normschrift DIN 1451 für den Straßenverkehr entsprechen.

Wer keine Lust hat, die Pappscheibe immer herauszukramen und selbst am Rad zu drehen, der kann sich eine elektrische Parkscheibe zulegen. Hat diese eine Typengenehmigung, ist die dauerhaft an die Frontscheibe angebrachte Parkscheibe zulässig, erklärt Zeiter. Allerdings gibt es auch hierfür genaue Vorschriften: „Die elektrische Parkscheibe muss sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen. Die Zeit darf nicht mitlaufen, das heißt, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich nicht verändern.“ Außerdem müsse auf der Vorderseite das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein und über dem Display das Wort „Ankunftszeit“ stehen. Weiter sei eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.

CDU-Werbescheiben fallen durch

So oder so ist bei der Wahl der Parkscheibe also Vorsicht geboten. Besondere Vorsicht aber gelte bei Werbegeschenken, warnt Zeiter. Werbung dürfe nämlich nur auf der Rückseite der Scheibe angebracht sein. Integrierte Eiskratzer seien dagegen zulässig, solange die anderen gesetzlichen Vorgaben und Maße eingehalten werden würden. Grüne Werbescheiben der CDU, die in Landau im Umlauf sind, fallen gleich bei mehreren der genannten Punkte durch. Bei diesen Scheiben würde im Falle eines Verwarngeldes wohl auch kein rechtlicher Beistand helfen.

Anders könnte das aber bei der Scheibe von Manuel Gein sein, wo lediglich der Buchstabe P und dessen Umrandung nicht der Norm entsprach. Wie Isabelle Hoffmann-Bär, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Landau, betont, wird in Bezug auf die zu verwendende Parkscheibe in der StVO auf das Bild 318 verwiesen. Dieses zeige ein P mit einem umschließenden Quadrat, sowie die konkreten Maße über welche die Parkscheibe verfügen muss. Gins Scheibe hatte einen Kreis um das P herum, anstatt eines Quadrats. „Allerdings habe ich als Ordnungswidrigkeitenverstoß nur einen Verstoß gegen die Maße gefunden. Ich habe keine Entscheidung zu der P-Umrandung gefunden“, sagt die Rechtsanwältin. „Man könnte nun strikt sagen, dass ein Kreis um das P dem Bild 318 nicht entspricht, und hierin den Ordnungswidrigkeitenverstoß sehen, nämlich, dass aufgrund einer nicht vorschriftsgemäßen Parkscheibe ein Parkverbot vorliegt.“

Anders könnte das aber bei der Scheibe von Manuel Gein sein, wo lediglich der Buchstabe P und dessen Umrandung nicht der Norm entsprach. Wie Isabelle Hoffmann-Bär, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Landau, betont, wird in Bezug auf die zu verwendende Parkscheibe in der StVO auf das Bild 318 verwiesen. Dieses zeige ein P mit einem umschließenden Quadrat, sowie die konkreten Maße über welche die Parkscheibe verfügen muss. Gins Scheibe hatte einen Kreis um das P herum, anstatt eines Quadrats. „Allerdings habe ich als Ordnungswidrigkeitenverstoß nur einen Verstoß gegen die Maße gefunden. Ich habe keine Entscheidung zu der P-Umrandung gefunden“, sagt die Rechtsanwältin. „Man könnte nun strikt sagen, dass ein Kreis um das P dem Bild 318 nicht entspricht, und hierin den Ordnungswidrigkeitenverstoß sehen, nämlich, dass aufgrund einer nicht vorschriftsgemäßen Parkscheibe ein Parkverbot vorliegt.“

Auch Annweiler prüft Parkscheiben

Der Meinung war die Verbandsgemeinde Herxheim nicht. Sie betonte auf Nachfrage hin, dass sie ihres Erachtens nach richtig gehandelt habe und wird dabei von Verbandsgemeinde Annweiler gestärkt. Pressereferent Sven Gütermann betonte auf RHEINPFALZ-Nachfrage, dass auch in Annweiler darauf geachtet werde, dass die Parkscheiben den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspreche. Individuelle Fallzahlen zu Verstößen gegen diese Vorgaben würden der Verbandsgemeinde nicht vorliegen. Somit sollten auch Parkende in Annweiler nachprüfen ob ihre Parkscheiben den Vorgaben entsprechen.

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