Herxheim Verbandsbürgermeisterin erklärt sich für nicht zuständig
Zum Herxheimer Parkscheibenfall hat sich ein weiterer Jurist gemeldet. Er teile die Auffassung seines Richterkollegen im Ruhestand, dass das Vorgehen des Ordnungsamts hinsichtlich des im Ordnungswidrigkeitenrecht herrschenden Opportunitätsprinzips die notwendige fehlerfreie Ermessensausübung vermissen lasse, schreibt der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Wie berichtet, hatte das Herxheimer Ordnungsamt einem Autofahrer ein 20-Euro-Knöllchen verpasst, weil dessen ansonsten korrekte Parkscheibe ein falsches P trägt. Der Herxheimer Hans-Jürgen Welsch, Richter im Ruhestand, hatte die Verantwortung dafür, dass das Verfahren nicht eingestellt worden sei, bei Verbandsbürgermeisterin Hedi Braun gesehen.
Braun teilt auf Anfrage mit, dass sie mit dem Fall nichts zu tun gehabt habe. Verwarnungs- und Bußgeldverfahren seien als staatliche Aufgabe der Verwaltung übertragen und würden von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Als politische Leitung des Hauses nehme sie auf solche Einzelverfahren keinen Einfluss. Im vorliegenden Fall sei das Verwarngeld vom Ordnungsamt ausgestellt und vom betroffenen Autofahrer „durch Bezahlung akzeptiert“ worden. Damit sei das Verfahren abgeschlossen worden. Sie habe davon auch erst mit Veröffentlichung des RHEINPFALZ-Berichtes – also nach Abschluss des Verfahrens – Kenntnis erlangt.
Autofahrer Manuel Gein hat der Redaktion berichtet, dass er den Fall nicht als abgeschlossen ansehe. Er habe einen Anwalt eingeschaltet.