Landau
Schlingerkurs bei Feldwegebeiträgen beendet
Der Landauer Stadtrat hat mit einigem Hü und Hott eine neue Feldwegesatzung beschlossen. Im Wesentlichen geht es darum, mit welchem finanziellen Aufwand die Wege unterhalten beziehungsweise instandgesetzt werden können. Denn auf der einen Seite hat die Stadt einen hohen Sanierungsstau konstatiert, der das Gebührenaufkommen deutlich übersteigt, auf der anderen Seite sollen die gebührenpflichtigen Nutzer, also die krisengebeutelten Landwirte, finanziell nicht überstrapaziert werden.
Aus dem nur mäßig eleganten Versuch, das Problem einfach auf die lange Bank zu schieben, wurde nichts. Zwar hatte die SPD gefordert, das Thema in allen Ortsbeiräten vorzuberaten, weil man dort mutmaßlich näher an den Betroffenen dran ist oder diese sogar in den Gremien vertreten sind. Außerdem sollten erst noch der Bezirksgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes (BWV) Rheinland-Pfalz Süd, Dirk Gerling, und Vertreter der Bauern- und Winzerschaft Landau in einer Hauptausschusssitzung angehört werden – obwohl es mit denen schon Gespräche gegeben hatte. Mit einer ganz ähnlichen Begründung hatte auch die FWG für eine Verschiebung um ein Jahr votiert, und tatsächlich waren 24 Stadträte, also die Mehrheit, für diese Verzögerungstaktik, die man mit dem Ausruf „Mir henn für Euch gekämpft“ hätte vermarkten können. Doch dieser Beschluss war nicht haltbar: Es hätte einer Zweidrittelmehrheit bedurft, weshalb der Rat dann doch zur Diskussion gezwungen war.
Keine Satzung – keine Einnahmen
Handlungsbedarf bestand, weil die alte Satzung nicht mehr rechtssicher ist, wie Rechtsamtsleiter Ralf Joritz erläuterte. Landwirte hatten bereits Widersprüche eingelegt und der Bauern- und Winzerverband Klage angedroht. Daher wäre also weder gewährleistet gewesen, dass die eingeforderten Beträge auch gezahlt werden, noch hätte man sie guten Gewissens ausgeben können. Und im nächsten Jahr wäre automatisch der vor gut einem Jahr beschlossene nächsthöhere Beitragssatz in Kraft getreten, das Grundproblem hätte sich also nochmals verschärft.
Die neue Satzung war mit dem BWV vorbesprochen und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Kernpunkt ist, dass künftig Jahr für Jahr gemeinsam geplant wird, welche Wege saniert werden. Dann wird nur dieses Ausbauprogramm umgesetzt und kostenmäßig umgelegt. Die Stadt ist damit aus dem Schneider, wenn es dann doch mal Beschwerden über allzu holprigen Pisten geben sollte.
Stadt zahlt weniger
Zugleich reduziert die Stadt ihren Eigenanteil von bisher zehn auf künftig fünf Prozent. Das war eine Forderung von Rechnungshof und Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die beim BWV auf wenig Begeisterung stößt. Wirklich entscheidend ist dieser Punkt aber nicht: Nach Angaben von Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) macht ein Prozentpunkt etwa 2000 Euro aus, es geht also um 10.000 Euro rauf oder runter.
Der BWV ist aber offenbar nicht das Maß der Dinge, und die Reihen der Landwirte sind in der Feldwegefrage auch keineswegs fest geschlossen. Winzer Bruno Sebastian Leiner aus Wollmesheim sprach für die Grünen und bezeichnete die Satzung als wirklich gut: „Absetzen wäre ein großer Fehler gewesen.“ Anders als ein Berufskollege, der in einem Schreiben an die RHEINPFALZ keinen Sanierungsstau erkennen wollte, relativierte er: Es gebe Wege von untergeordneter Bedeutung, aber auch solche, die dringend gemacht werden müssten.
Radwege haben nichts damit zu tun
Auch wenn die Themen oft vermengt worden sind, blieb die emotional aufgeladene Frage nach der Umwidmung von Wirtschaftswegen zu kombinierten Wegen für Landwirten und Radfahrer ausdrücklich ausgeklammert: Sie hat mit der Satzung nichts zu tun. Leiner wies darauf hin, dass bei diesem Punkt zwar manche Berufskollegen „rumkrakeelen“, viele jedoch den Nutzen sähen. Leiners Sicht: „Die Stadt tut uns einen Gefallen“, weil sie die Kosten für den Wegeausbau übernehmen wolle, ohne dass es nachteilige Folgen für Bauern und Winzer habe. Dass der BWV dies bisher nicht einsehe, sei bedauerlich.
So blieb nur noch ein Knackpunkt auszuräumen: den Starenschutz. Den hat bisher die Stadt übernommen und, für sie kostenneutral, zusammen mit den Feldwegebeiträgen in einem Aufwasch abgerechnet. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise war, dass sich „Trittbrettfahrer“, so der FWG-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Freiermuth, die bei Starenschutz und Pheromoneinsatz nicht mitmachen wollen, nicht so leicht entziehen konnten. Doch der Starenschutz ist definitiv keine kommunale Aufgabe, weshalb die Verwaltung dafür eine eigene Satzung erarbeitet hat, die aber nur noch dieses Jahr gelten sollte. Ab 2023 sollte die Winzerschaft das selbst übernehmen.
Nicht über Tisch ziehen
Die neue Satzung hat der Rat beschlossen. Die Übertragung der Aufgabe an die Winzer nicht: Diesen Punkt hat der Rat mehrheitlich vertagt. Wann die Winzer selbst einspringen müssen, soll irgendwann später entschieden werden. Doch in diesem Fall dürfte die Vertagung – auf den St. Nimmerleinstag? – kein Fehler sein. Sie kann ein Signal an die Bauern und Winzer sein, dass man sie nicht über den Tisch ziehen will – auch nicht in der Radwegefrage, die im Grunde ebenfalls schadlos und im Interesse aller ist.