Landau
Letztes Kapitel im Fensterstreit
Es sind dunkelbraun gebeizte Eichefenster mit sehr schlanken Profilen, aber mit zeitgemäßer Wärmeschutzverglasung, die der Landauer Fensterbaubetrieb Löffel an der Baustelle ablädt und nach und nach einbaut. Die alten Fenster werden im Hof deponiert: Die Denkmalschutzbehörde der Stadt will sie einlagern und potenziellen anderen Denkmalbesitzern zur Verfügung stellen.
Insgesamt geht es um etwa 30 Fenster für einen Teil einer „dreiteiligen langgestreckten gründerzeitlichen Wohnhausgruppe“ mit Mansarddach, die 1887 im Stil der Neurenaissance errichtet worden ist. Nicht nur diese Gebäude stehen als Einzeldenkmale unter Schutz, sondern auch große Teile der Straße, die als Denkmalzone unter Ensembleschutz gestellt worden sind.
Um die Fenster war ein heftiger Schlagabtausch entbrannt: Die Untere Denkmalpflegebehörde, die bei der Stadtverwaltung angesiedelt ist, hatte sich für eine Reparatur und „Ertüchtigung“ der einfach verglasten alten Fenster ausgesprochen, was der Bauherr Friedrich Grassmann als zu aufwendig und zu teuer zurückgewiesen hatte. Einem Kostenvoranschlag zufolge hätte ihn eine Reparatur etwa dreimal so viel gekostet wie neue Fenster – und für die betrug ein eigens eingeholtes Angebot schon 50.000 Euro.
Weil ihm die Bauabteilung eine Genehmigung zum Austausch versagt hatte, hatte er Widerspruch eingelegt, war jedoch zunächst vor dem Stadtrechtsausschuss gescheitert. Doch die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Neustadt, die häufig auch mit Denkmalsachen zu tun hat, gab dem Landauer recht (Aktenzeichen 5 K 1333/19.NW): Die vorgesehenen neuen Fenster entsprächen weitgehend den Originalbauteilen, weshalb der „Schauwerts des Gebäudeensembles“ aus Sicht des „aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters“ nicht beeinträchtigt werde. Zudem stünde der erforderliche Aufwand einer Restaurierung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem denkmalerischen Erhaltungsinteresse – eine Entscheidung, die angeblich in Denkmalpflegerkreisen auf großes Erstaunen gestoßen war. Die Stadt hatte dennoch darauf verzichtet, die nächste Instanz anzurufen.
Neuerliche Verstimmungen gab es dann, als sie forderte, dass der Bauherr die alten Fenster vor dem Ausbau dokumentieren müsse. Als dieser ablehnte – er nennt die Denkmalpflege selbstherrlich und nach Gutsherrenart agierend –, hat dies die Stadt selbst getan. Weshalb die im Hof des Anwesens zwischengeparkten Fenster denn auch alle säuberlich durchnummeriert sind. Auch dass sie nicht einfach in einen Container geworfen und entsorgt werden, hat eine besondere Bewandnis: Die Stadt will sie einlagern, um sie bei Bedarf den Eigentümern anderer historischer Gebäude zur Verfügung zu stellen, die bereit sind, den Mehraufwand einer Instandsetzung in Kauf zu nehmen. Auch wenn es vermutlich großer Zufall wäre, wenn die Fenster in einem anderen Haus passen würden, so ist nach Überzeugung der Stadt allein schon das alte Fensterglas eine absolute Rarität, und das könnte neu zugeschnitten werden.
Nachdem es zuletzt noch einmal kurze Verstimmungen gegeben hatte, weil die alten Rahmen schonend ausgebaut werden sollten, was aber einen hohen Mehraufwand bedeutet hätte oder zu Beschädigungen beispielsweise an Wandverkleidungen hätte führen können, scheint damit das Kapitel abgeschlossen.
Eine Mieterin im Haus freut sich, dass sie künftig ohne Durchzug wohnen kann. Und sie hofft, dass sie die angekündigte Mieterhöhung aufgrund der eingesparten Heizenergie kompensieren kann.