Landau
Bauamt greift durch: Partys im Gloria nur unter strengen Regeln
Wieder einmal herrscht Krisenstimmung im Kulturpalast Gloria in der Industriestraße. Betreiber Peter Karl sieht sich mit einer Verfügung des städtischen Bauamts konfrontiert. Am Gründonnerstag waren Beamte im Haus und haben die Türen zum großen Veranstaltungssaal versiegelt. Der Grund: Karl hat Veranstaltungen nicht angemeldet und damit gegen eine Auflage des Bauamts verstoßen. Die Stadt zeigte sich aber nachsichtig und verlängerte die Meldefrist für eine Abifeier am Samstag, 12. April, bis Mittwochmittag. Peter Karl hat geliefert, insofern können die Abiturienten im Gloria feiern.
Ausgangspunkt der Auflagen ist eine Verfügung des Bauamts, die Peter Karl am 27. März zugestellt wurde. Streng genommen ist ihm jegliche Veranstaltung untersagt, wie Bauamtsleiter Christoph Kamplade gegenüber der RHEINPFALZ erläutert. Weil Karl bei einem Gespräch im Rathaus zwei Tage zuvor gesagt habe, er könne die Auflagen zum Brandschutz nicht erfüllen, weil er das Geld dafür nicht habe, so Kamplade.
Jede Veranstaltung muss angemeldet werden
Allerdings habe die Stadt dem 55-Jährigen ein letztes Mal die Hand gereicht und ihm unter strengen Auflagen Partys und Veranstaltungen bis Anfang Mai zugestanden. Karl ist aber verpflichtet, jede Veranstaltung fünf Tage vorher anzumelden und jeweils drei Brandwachen zu benennen. Der Bauamtsdirektor bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Verhältnismäßigkeitsgebot. Die Stadtspitze und Kamplade wollten im Gloria nicht von einem auf den anderen Tag den Stecker ziehen.
Peter Karl hat einen Anwalt hinzugezogen und will gegen den Bescheid des Bauamtes Widerspruch einlegen. Für den Betreiber, der sich als Magier und Unterhaltungskünstler einen Namen gemacht hat, geht es jetzt um die Existenz.
Hintergrund der Auseinandersetzungen um Partys und Kulturveranstaltungen ist seit Jahren die Baugesetzgebung. Als Karl das ehemalige Kino vor mehr als 15 Jahren gepachtet hat, um ein Kulturzentrum zu etablieren, stand ihm der Sinn mehr nach Kultur denn nach Partys. Doch mit Tanzveranstaltungen lässt sich mehr Geld verdienen – Geld, das er in den Unterhalt des Hauses steckte. Im Jahr 2022 reklamierte das Bauamt ein Missverhältnis von Partys zu Kultur und steckte Karl einen festen Rahmen von 17 Partys im Jahr, später dann waren es 24 Partys. Denn der Kulturpalast galt als Kulturstätte und nicht als Vergnügungsstätte. Die war nach dem Baurecht auch gar nicht erlaubt, weil das Gloria in einem Mischgebiet lag.
Partys im Gloria unbegrenzt möglich
Als sich Dominik Geißler 2022 um das Amt des Oberbürgermeisters bewarb, kündigte er an, er werde das Gloria retten. Die rechtlichen Voraussetzungen sollten mittels eines neuen Bebauungsplans im Quartier geschaffen werden. Heute ist die nordöstliche Innenstadt ein Kerngebiet, in dem Vergnügungsstätten erlaubt sind. Ob der Plan Geißlers aufgeht, wird vor Gericht entschieden, denn nicht alle Betroffenen in dem Gebiet sind mit den neuen Regeln einverstanden.
Peter Karl musste eine Nutzungsänderung beantragen und dafür ein Lärmschutz- und ein Brandschutzgutachten vorlegen. Weil die Unterlagen auf sich warten ließen, hatte die Stadt im Juni 2025 einen Party-Stopp verhängt. Im Juli gaben er und die Stadt dann Entwarnung. Die Baugenehmigung wurde erteilt. Peter Karl kann unbegrenzt Partys zulassen.
Auflagen erfüllen oder anderes Konzept
Allerdings waren damit die Auflagen zum Brandschutz noch nicht erfüllt. Um die geht es jetzt. Christoph Kamplade erläutert, dass für eine Partylocation höhere Brandschutzkriterien gelten als für eine Kulturstätte. Es geht um ein automatisches Alarmierungssystem zum Brandschutz und einige Brandschutztüren – Ergebnis des von Karl vorgelegten Gutachtens.
„Entweder muss Peter Karl sein Konzept fürs Gloria ändern oder er muss die Auflagen erfüllen“, stellt Kamplade klar. Beim Brandschutz habe er kaum ein Ermessen. Übrigens: Auch die Betreiber des Universum-Theaters haben monatelang Brandwachen stellen müssen, weil der Brandschutz im Gebäude nicht gewährleistet war.
