Rieschweiler-Mühlbach RHEINPFALZ Plus Artikel Tod im Bunker war ein Unfall – Keine Hinweise auf ein Verbrechen in Höhmühlbach

In dem Bunker war ein Feuer ausgebrochen. Der 28-Jährige starb an einer Rauchgasvergiftung.
In dem Bunker war ein Feuer ausgebrochen. Der 28-Jährige starb an einer Rauchgasvergiftung.

Der Tod des 28-Jährigen, dessen Leiche Anfang September in einem Bunker bei Höhmühlbach gefunden wurde, war ein Unfall. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken, die das Verfahren nun eingestellt hat.

Der Leichnam des Verstorbenen wurde am 4. September in dem Bunker nahe dem Höhmühlbacher Bahnhof gefunden. Der Mann war zuvor als vermisst gemeldet worden. Zuletzt sei er am 31. August lebend gesehen worden. „Der Verstorbene hatte eine Vorliebe für ,Lost Places’ und hatte sich schon häufiger dort aufgehalten“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Lost Places sind verlassene und aufgegebene Orte, oft ehemalige militärische Anlagen oder Industriegelände.

In dem Bunker war ein Feuer ausgebrochen – im Eingangsbereich in einer Gitterbox, in der sich Kunststofftöpfe und einige Werbeprospekte befanden. Der Bunker habe mehrere Ausgänge, von denen zwei unverschlossen waren. Es wäre dem Verstorbenen möglich gewesen, den Bunker zu verlassen. Er starb aber an einer Rauchgasvergiftung. Äußere Verletzungen wurden nicht festgestellt.

Die Ermittlungen und das Brandgutachten hätten keinen Nachweis erbracht, dass eine dritte Person für den Brand verantwortlich war – vorsätzlich oder fahrlässig. Anhaltspunkte dafür, dass sich eine weitere Person in dem Bunker befand, konnten ebenfalls nicht erlangt werden, auch nicht durch eine Auswertung der Mobilfunkzellen. Schuhspuren, die sich im Bunker fanden, stammten ausschließlich von den Kräften der Polizei, die als erste vor Ort waren.

x