Lemberg / Ludwigswinkel / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Unfall mit zwei Toten: Prozessauftakt steht fest

Die Unfallstelle auf dem Braunsberg mit den Markierungen des Unfallgutachters.
Die Unfallstelle auf dem Braunsberg mit den Markierungen des Unfallgutachters.

Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Unfall auf dem Braunsberg und fast vier Monate nach Anklageerhebung ist nun klar, wann der Prozess gegen einen damals 27-jährigen Südwestpfälzer beginnen wird. Insgesamt 16 Zeugen sollen vor Gericht aussagen.

Zwei Menschen – ein Ehepaar aus Baden-Württemberg – verloren am 10. September 2023 bei einem schweren Verkehrsunfall auf dem Braunsberg zwischen Lemberg und Ludwigswinkel ihr Leben. Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld bei einem damals 27-Jährigen aus dem Landkreis Südwestpfalz. Konkret wird dem Mann vorgeworfen, sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht und so den Tod des Paares verursacht zu haben. Laut Gesetz droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. In minder schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Wie nun bekannt wurde, muss sich der Südwestpfälzer im Dezember vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten.

Der Mann war mit einer damals 18-jährigen Beifahrerin von Salzwoog in Richtung Ludwigswinkel unterwegs. In ihrer Pressemitteilung beschreibt die Staatsanwaltschaft den Unfallhergang so: „In einer langgezogenen Rechtskurve kamen dem Angeschuldigten hintereinander drei Fahrzeuge, die die Strecke in Gegenrichtung befuhren, entgegen. Das erste Fahrzeug überschritt dabei die Mittellinie der Fahrbahn. Aufgrund Alkoholisierung und der zu diesem Zeitpunkt von dem Angeschuldigten gefahrenen Geschwindigkeit von zirka 149 bis 159 Kilometern gelang es diesem weder durch Abbremsen noch Ausweichen eine Kollision zu vermeiden. Die entgegenkommende Fahrerin konnte ihrerseits wegen der hohen Geschwindigkeit des Angeschuldigten keine Maßnahmen zur Vermeidung eines Unfalls ergreifen. Der Angeschuldigte traf zunächst seitlich das erste Fahrzeug, stieß dann gegen das zweite ihm entgegenkommende Fahrzeug und schließlich kollidierte er frontal auf der Gegenfahrbahn mit dem dritten ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Die beiden im dritten Fahrzeug befindlichen Personen, eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann, erlitten lebensgefährliche Verletzungen und verstarben noch an der Unfallstelle.“

Sieben Verhandlungstage angesetzt

Monatelang musste die Staatsanwaltschaft auf das Unfallgutachten warten. Dieses habe letztlich ergeben, dass der damals 27-Jährige auf der sehr kurvenreichen und unübersichtlichen Strecke Geschwindigkeiten von bis zu 230 Stundenkilometern erreicht und sein Auto auf einer sogenannten Ideallinie gefahren habe. Ende Juni reichte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage beim Zweibrücker Landgericht ein. Seitdem herrschte Funkstille. Nun ist klar, dass der Prozess am 2. Dezember starten wird. Das bestätigt das Landgericht auf Anfrage der RHEINPFALZ am Freitag. Sieben Verhandlungstage seien für den Prozess angesetzt, bei dem insgesamt 16 Zeugen aussagen sollen.

Der Unfall sorgte im September vergangenen Jahres für teils heftige Reaktionen in den Sozialen Medien. Grund dafür war unter anderem ein Video, das im Netz kursierte und mutmaßlich von der damals 18-jährigen Beifahrerin aufgenommen wurde. Darin ist zu sehen, wie der Angeklagte nur wenige Minuten vor dem tödlichen Zusammenstoß seinen Wagen mit einem bestimmten Manöver aus dem Stand auf mehr als 180 Stundenkilometer beschleunigte.

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