Lemberg / Zweibrücken
Unfall mit zwei Toten: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat laut einer Pressemitteilung gegen einen 27-Jährigen aus dem Landkreis Südwestpfalz Anklage erhoben. Nun liegt es am Landgericht Zweibrücken, ob und wann es zu einem Verfahren kommt.
Der Tatvorwurf seitens der Staatsanwaltschaft lautet nicht auf fahrlässige Tötung, sondern auf Gefährdung des Straßenverkehrs sowie verbotener Kraftfahrzeugrennen. Dem Mann wird vorgeworfen, dass er dabei den Tod zweier Menschen verursachte. Sollte der 27-Jährige schuldig gesprochen werden, droht ihm laut Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. In minder schweren Fällen beläuft sich die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 10. September vergangenen Jahres gegen 17.30 Uhr einen schweren Unfall verursacht zu haben, bei dem zwei Menschen getötet und weitere fünf Personen – teils schwer – verletzt wurden. Nach ihren Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Angeschuldigte trotz vorherigen Alkoholkonsums sein Fahrzeug aus Richtung Salzwoog kommend auf der L 487 unter Missachtung sämtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen führte.
Bis zu 230 km/h
Der 27-Jährige, der ortskundig ist und dem der Straßenverlauf laut Staatsanwaltschaft bekannt war, erreichte auf der sehr kurvenreichen und unübersichtlichen Strecke Geschwindigkeiten von bis zu 230 Kilometern pro Stunde.
Dabei habe er sein Fahrzeug, ein hochmotorisierter Audi, in einer sogenannten Ideallinie gefahren. Das heißt, er kam auf die Gegenfahrbahn und überfuhr die seitliche Fahrstreifenbegrenzung. Etwaige Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer nahm er nach Überzeugung der Strafverfolger dabei „zumindest billigend in Kauf“. In einer langgezogenen Rechtskurve kamen dem Angeschuldigten hintereinander drei Fahrzeuge entgegen, die die Strecke in Gegenrichtung befuhren. Das erste Fahrzeug habe dabei die Mittellinie der Fahrbahn überschritten.
Alkoholisiert und zu schnell
Aufgrund der Alkoholisierung und der zu diesem Zeitpunkt von dem Angeschuldigten gefahrenen Geschwindigkeit von 149 bis 159 Kilometern pro Stunde sei es ihm weder durch Abbremsen noch Ausweichen gelungen, eine Kollision zu vermeiden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die entgegenkommende Fahrerin habe ihrerseits wegen der hohen Geschwindigkeit des Angeschuldigten keine Maßnahmen zur Vermeidung eines Unfalls ergreifen können.
Der 27-Jährige traf zunächst seitlich das erste Fahrzeug, stieß dann gegen das zweite ihm entgegenkommende Fahrzeug und schließlich kollidierte er frontal auf der Gegenfahrbahn mit dem dritten ihm entgegenkommenden Fahrzeug.
An der Unfallstelle verstorben
Die beiden im dritten Fahrzeug befindlichen Personen, eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann, erlitten lebensgefährliche Verletzungen und verstarben laut Staatsanwaltschaft noch an der Unfallstelle. Weitere fünf Personen, darunter auch die Beifahrerin im Wagen des Angeschuldigten, wurden teilweise schwer verletzt. Auch der Unfallverursacher erlitt schwere Verletzungen.
Ihm wurde im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Zweibrücken die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen.
