Contwig / Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Mutmaßlicher Brandstifter muss wohl für Jahre in die Psychiatrie

Bereits am Tag des zweiten Brandes neben dem Gasthaus Bärmann hatte die Polizei den Tatverdächtigen kurzzeitig festgenommen.
Bereits am Tag des zweiten Brandes neben dem Gasthaus Bärmann hatte die Polizei den Tatverdächtigen kurzzeitig festgenommen.

Im Prozess um Brandstiftungen in Contwig und Pirmasens wurde am Montag deutlich, dass die drei Brände offenbar in psychisch gestörtem Zustand gelegt wurden.

Der Mann, der in Contwig ein Wohnhaus neben dem Gasthaus Bärmann niedergebrannt und auch in seiner späteren Pirmasenser Wohnung Feuer gelegt haben soll, dürfte die kommenden Jahre in einer psychiatrischen Klinik zubringen. Dies haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Montag vor dem Zweibrücker Landgericht beantragt. Es ist zu erwarten, dass Richter Andreas Herzog am 23. Oktober dementsprechend urteilen wird. Staatsanwalt Patrick Langendörfer und Verteidiger Max Kampschulte hegen keinen Zweifel daran, dass der Syrer die Taten begangen hat. Allerdings im Zustand der Schuldunfähigkeit: Der Mann hat offenbar unter Wahnvorstellungen gezündelt. Eine forensische Psychiaterin bescheinigte ihm am Montag eine paranoide Schizophrenie.

Langendörfer und Kampschulte zeigten sich in ihren Plädoyers darin einig, dass der Enddreißiger, der 2014 als Kriegsflüchtling nach Deutschland gekommen ist, dreimal an seiner jeweiligen Wohnadresse Feuer gelegt haben muss. Zunächst am 21. Juni und 1. August 2022 in der Contwiger Hauptstraße: Dort brannten zunächst eine angebaute Garage und die Fassade des benachbarten Gasthauses Bärmann. Beim zweiten Feuer brannte das Mehrfamilienhaus ab und stürzte ein. Drei Anwohner und ein Feuerwehrmann erlitten Rauchvergiftungen. Der damals schon verdächtigte Syrer wurde seinerzeit nach kurzer Festnahme mangels Beweisen wieder freigelassen. Verhaftet wurde er dann am 24. März 2024: Inzwischen in die Pasquaystraße in Pirmasens umgezogen, soll er dort in seiner Wohnung die beiden Rauchmelder abgedeckt und versucht haben, auch dieses Mehrfamilienhaus abzubrennen. Allerdings blieb es hier bei eher geringen Schäden in seiner Wohnung an Fußboden, Decke und Küchenschrank.

„Psychischer Knacks“

In ihrem Fachgutachten erklärte Irmgard Bücken-Kammann, die stellvertretende Chefärztin der Merziger Klinik für forensische Psychiatrie, dass der Beschuldigte nach dem Tod seines Vaters 2018 einen „psychischen Knacks“ erlitten haben müsse. Seither habe er sich von „finsteren Mächten“ überwacht und kontrolliert gefühlt. Letztlich sei er der Überzeugung gewesen, dass zwei Contwiger Hausmitbewohner Agenten des syrischen beziehungsweise russischen Geheimdiensts seien, die es auf ihn abgesehen hätten. Die Wirrnis in seinem Kopf habe der Mann mit immer höheren Dosen Cannabis zu „therapieren“ versucht. Seine regulären Medikamente, die ihm nach zwischenzeitlichen Klinikaufenthalten nach Hause mitgegeben wurden, habe er dagegen eigenmächtig abgesetzt.

Seit einem guten halben Jahr ist der Mann im Pfalzklinikum Klingenmünster untergebracht. Die Psychiaterin geht davon aus, dass er noch mindestens drei bis fünf Jahre lang behandelt werden muss, bis Besserung zu erwarten sei. Krankheitsbedingt habe er ein falsches Bild von der Realität. Weil ihm die Einsichtsfähigkeit fehle, sei nicht auszuschließen, dass der Mann auch in Zukunft seinen einzigen Ausweg in Brandlegungen sehe. „Deshalb ist die Gefahr, die von ihm für andere Menschen ausgeht, weiterhin nicht gebannt“, erklärte die Fachärztin.

Taten begangen, aber schuldunfähig

Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen aufgrund der paranoiden Schizophrenie des mutmaßlichen Brandstifters im Zusammenspiel mit dessen Cannabis-Anhängigkeit davon aus, dass der Mann die Taten zwar begangen, aber schuldunfähig gehandelt habe. Langendörfer und Kampschulte plädierten auf Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

In seinem Schlusswort, das ihm zum Prozessende vor der Urteilsverkündung zusteht, erklärte der Beschuldigte kurz und knapp, dass er sich den Ausführungen seines Verteidigers anschließe. Am Mittwoch, 23. Oktober, 12 Uhr, wird Richter Andreas Herzog das Urteil sprechen.

Mehr zum Thema
x