Kommentar
Lieber unbequem als kaltgestellt
Da stellt sich Manfred Seibel, ein mit allen kommunalpolitischen Wassern gewaschener Mann, hin und erzählt dem Verbandsgemeinderat Hauenstein, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er sein Ratsmandat niederlegen müsse, wenn er in den Dienst einer kommunalen Anstalt – hier die Energiegesellschaft Hauenstein – eintritt. Über diese mögliche Konsequenz hatte die RHEINPFALZ im September berichtet. Seibel kann mit den Kommunalbrevieren, die jedes Ratsmitglied vor jeder Amtszeit erhält, bestimmt ein Regal füllen. Darin muss man gar nicht weit blättern, bis man auf Paragraf fünf des Kommunalwahlgesetzes stößt, in dem es um die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat geht. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung kann jemand, der Regeln aufstellt (Verbandsgemeinderat) nicht für deren Ausführung (Geschäftsführer) zuständig sein. Im Kommunalwahlgesetz geht es zwar um hauptamtlich Beschäftigte, Seibel wollte die Aufgabe ja ehrenamtlich ausüben. Aber Bürgermeister Patrick Weißler hatte angekündigt, dass der Posten mit einer Aufwandsentschädigung dotiert sei.
Manfred Seibel ist unbequem. Er kann mit seinen Redebeiträgen, wenn er vom Hundertsten ins Tausendste abschweift und kein Ende findet, aber auch nerven. Und so war es ein bisschen Kalkül, ihn als Geschäftsführer vorzuschlagen. Hätte Seibel diese Aufgabe angetreten, wäre er als Kritiker im Verbandsgemeinderat verstummt. Das hat auf Kreisebene schon einmal funktioniert. Seit Seibel die Projektstelle Klimaschutz und Energie bei der Kreisverwaltung leitet, herrscht Ruhe. In Hauenstein fühlt er sich seinen Wählern verpflichtet, deshalb lehnte er letztendlich ab. Er wird weiter ein unbequemes Ratsmitglied bleiben. Ein Makel bleibt: Jetzt, wo Seibel das bekommen hätte, was er eigentlich seit 2019 wollte, nämlich die Entscheidungsbefugnis für die Energiegesellschaft, hat er gekniffen.
