Reifenberg / Battweiler RHEINPFALZ Plus Artikel Kein Bus am Stockbornerhof: Kreis bleibt bei seiner Haltung

Tanja Schmitt
Tanja Schmitt

Dass der elfjährige Sohn von Tanja Schmitt mit dem Schulbus von seinem Haus am Stockbornerhof zur Bushaltestelle in Battweiler – oder zur IGS nach Contwig – gebracht wird, hat der Kreisrechtsausschuss abgelehnt.

Worum geht es?
Til besucht seit Schuljahresbeginn die fünfte Klasse an der IGS Contwig. Weil von seinem Wohnhaus am Stockbornerhof kein Bus direkt zur Schule fährt, muss Til in Battweiler in den Schulbus steigen. Problem: Bis zur Haltestelle ist es ein knapp drei Kilometer langer Fußmarsch entlang der Landstraße. Bislang fuhren Tanja Schmitts Eltern, also die Großeltern von Til, den Jungen täglich zur Haltestelle. Tanja Schmitt ist berufstätig, kann die Aufgabe zeitlich nicht übernehmen, ihr Mann arbeitet unter der Woche außerhalb, ist nicht zu Hause. Tils Großeltern sind mittlerweile jedoch in einem Alter angekommen, in dem das Autofahren zur Bushaltestelle nicht mehr geht. „Es ist offen, wie lange mein Vater noch kann“, sagte Schmitt Ende Oktober vorm Kreisrechtsausschuss. Dass der Ausschuss den Widerspruch ablehnt, war zu erwarten.

Warum lässt der Kreis keinen Schulbus am Stockbornerhof vorbeifahren?
Der Kreis führt in seiner Urteilsbegründung vor allem an, dass ein zusätzlicher Schulbus zum Stockbornerhof unwirtschaftlich ist. Erst ab fünf zu befördernden Schülern käme ein Schulbus in Betracht. Das ist im Fall Tils nicht gegeben. Und auch, dass eine bestehende Buslinie am Stockbornerhof Halt macht, sei ausgeschlossen. Grund: Zum einen könnten die Busse am Hof nicht wenden – was wohl eher eine Rechtsfrage ist, denn möglich wäre es schon, von der Durchgangsstraße in die Stichstraße zum Hof zurückzusetzen und zu wenden. Zum anderen würde der Umweg nicht ins Liniennetz passen.

Zudem führt der Kreis ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes an, dass das Drängen nach der Wirtschaftlichkeit unterstreicht. „Dem Betroffenen wird damit zugemutet, die aus der persönlichen Lebensgestaltung resultierenden Nachteile – etwa im Hinblick auf eine vereinzelte und abgelegene Wohnlage – selbst zu tragen“, so die Urteilsbegründung. Anders ausgedrückt: Wenn sich jemand dazu entscheidet, etwas fernab vom Schuss zu wohnen, soll nicht die Allgemeinheit dafür bezahlen. Der Kreis räumt aber ein, dass der Fußmarsch vom Stockbornerhof zur Haltestelle in Battweiler alles andere als ungefährlich ist. Der Stockbornerhof gehört zu Reifenberg und liegt zwischen Battweiler und Rieschweiler, beim Flugplatz Pottschütthöhe.

Wie geht es weiter?
Schmitt kann nach dem Beschluss des Kreisrechtsausschusses Klage beim Neustadter Verwaltungsgericht einlegen. Das macht die Mutter jedoch nicht, kann es sich finanziell nicht leisten. „Wenn ich das Geld hätte, würde ich es tun“, ist sie sich jedoch sicher. Schon jetzt muss sie für das Verfahren beim Kreisrechtsausschuss laut eigenen Aussagen 220 Euro bezahlen. Und Til? Er kann seine Busfahrkarte behalten. Zur Haltestelle in Battweiler fährt ihn vorerst sein Großvater. „Ich hoffe, er bleibt noch lange fit“, kommentiert Schmitt. Eine Kostenentschädigung für die Autofahrten gibt es laut Schmitt nicht. „Die bringt mich auch nicht weiter. Ich bin hier geboren und aufgewachsen. Nur, weil es vor 30 Jahren möglich war, die Kinder nach Battweiler an die Bushaltestelle zu fahren, heißt das nicht, dass es heute auch so ist“, so Tanja Schmitt abschließend.

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