Waldfischbach-Burgalben RHEINPFALZ Plus Artikel Hotel Martin: Gebäude noch einsturzgefährdet

Wo Autos fahren sollten, steht immer noch der Bauzaun, dahinter wird gearbeitet. Das Dach des ehemaligen Hotel Martin ist abgetr
Wo Autos fahren sollten, steht immer noch der Bauzaun, dahinter wird gearbeitet. Das Dach des ehemaligen Hotel Martin ist abgetragen. Aber Einsturzgefahr besteht weiter – vor allem bei dem schmalen Haus rechts.

Freie Fahrt durch die Hauptstraße bleibt in Waldfischbach-Burgalben vorerst ein Traum: Die wichtige Verkehrsachse bleibt gesperrt, denn das abgebrannte Haus gilt weiterhin nicht als standsicher. Wann die Sperrung endet, hängt von mehreren Umständen ab.

Aus Sicherheitsgründen bleibt die Hauptstraße dicht: Beim ehemaligen Hotel Martin und dem angebauten Nachbarhaus besteht immer noch Einsturzgefahr. Die Straße ist seit 4. August gesperrt, bedingt durch die Schäden, die der Brand des früheren Hotels verursacht hat. Eine Prognose, wann die Hauptstraße für den Verkehr freigegeben wird, „können wir zu diesem Zeitpunkt seriöserweise leider nicht geben“, bedauert der Sprecher der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Thorsten Höh. Der Rückbau an dem Gebäude, der mit Problemen gestartet war, ist deutlich fortgeschritten. Vergangene Woche hatte deshalb ein wenig Hoffnung bestanden, dass das Urteil des Statikers zumindest eine Freigabe der Straße möglich macht. Die Hoffnung trog.

Am Montag nahmen Statiker, Vertreter des Kreises und der Baufirma die Arbeiten in Augenschein. Urteil des Statikers: Die erledigten Arbeiten reichen noch nicht aus, um die Standfestigkeit der Gebäude und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, erläutert Höh.

Nachbarhaus weiter einsturzgefährdet

Das Hotelgebäude wurde zurückgebaut, wie in einer Ersatzvornahme angeordnet. An allen drei vom Brand betroffenen Gebäudeteilen wurden die Rückbauten erledigt. Ein großes Hindernis auf dem Weg zur Straßenfreigabe ist das direkt ans Hotel angebaute schmale Haus. Im unteren Stock wurde eine Bar betrieben. Die Bewohnerin darüber wurde woanders untergebracht, weil das Haus als einsturzgefährdet gilt. Vereinfacht gesagt müsse in einem Haus, das abgerissen wird, eine Sicherung fürs Nebengebäude eingebaut werden, skizziert Höh ein Dilemma. Die fragliche Standfestigkeit des angebauten Hauses ist maßgeblicher Grund dafür, warum die Arbeiten weitgehend händisch, ohne Einsatz von schwerem Gerät erledigt werden.

Es muss also weiter abgerissen und gesichert werden. Dabei seien die Auftragsbücher der in Frage kommenden Unternehmen derzeit gut gefüllt. Auch das erschwere eine Aussage darüber, wann die Hauptstraße geöffnet wird.

Eigentümer soll Notdach errichten

Parallel zu den laufenden Arbeiten soll der Eigentümer der abgebrannten Immobilie weitere Arbeiten in Auftrag geben, um die Reste des Gebäudes zu schützen, sodass auch künftig keine Einsturzgefahr besteht: Unter anderem soll ein Notdach errichtet werden, um zu verhindern, dass Regen oder Schnee die Last auf der freigelegten Decke so erhöhen, dass diese einstürzt. Kümmert sich der Eigentümer nicht darum, werde auch hierfür eine Ersatzvornahme angeordnet, so Höh.

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