Hauenstein
Corona-Fälle bei Hochzeit treffen Kindergärten
Derweil werden weitere Konsequenzen aus der Familienfeier in Hauenstein bekannt: Auf Nachfrage bestätigte Landrätin Ganster, dass Firmen im Landkreis betroffen sind, deren Mitarbeiter aufgrund von Covid-19-Infektionen oder prophylaktischer Quarantäne zu Hause festsitzen. Kitas seien im Kreis Südwestpfalz bislang nicht durch die Feier beeinträchtigt: Unter den Gästen seien wohl keine Kinder gewesen, die andernfalls als Kontaktpersonen ersten Grades angesehen worden wären. Auch als Kontaktpersonen von infizierten Gästen seien im Landkreis keine Kinder betroffen.
Anders in Landau: Dort musste ein Kindergarten im Ortsteil Godramstein geschlossen werden – wegen eines Corona-Falls, der mit dem Hauensteiner Fest in Verbindung steht. Betroffen seien 53 Kinder und elf Erzieher. Es ist die zweite Kindertagesstätte in der Südpfalz, die in Zusammenhang mit der Feier einen Corona-Fall zu verzeichnen hat. Auch die Infektion in der vor einigen Tagen geschlossenen Kita in Eußerthal steht in Zusammenhang mit der Vermählungsparty. Inzwischen wurde eine weitere Betreuungsperson der Kita positiv getestet. Das teilte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße auf Nachfrage mit.
An drei Orten gefeiert
Gefeiert wurde laut Ganster gleich an drei Orten: Standesamtlich im Bürgerhaus, über Mittag in einer Hütte am Paddelweiher und „bis in die späten Abendstunden“ im Schuhmuseum. Der Kreisverwaltung liege eine Teilnehmerliste mit rund 50 Namen vor. Etwa die Hälfte der Gäste komme aus der Südwestpfalz. Zu erwarten ist, dass aufgrund der Vorkommnisse Familienfeiern im Landkreis eingeschränkt werden.
Rechtlich und finanziell gesehen haben die Veranstalter der Hochzeit vermutlich keine bösen Folgen zu erwarten: Laut André Schattner von der Kreisverwaltung werde das Ordnungsamt jetzt im Nachhinein wohl nur tätig, wenn jemand Verstöße gegen die Auflagen bei der Feier zur Anzeige bringt. Auch dann müssten die Verstöße nachgewiesen werden – doch es sei kaum möglich zu beweisen, dass zum Beispiel nicht regelmäßig gelüftet wurde. Sollten Fotos auftauchen – etwa in sozialen Netzwerken –, auf denen Verstöße klar ersichtlich sind, und das Ordnungsamt stolpert zufällig darüber, dann werde das Amt von selbst aktiv und könne Bußgelder verhängen, sagt Schattner. „So investigativ gehen wir aber in der Regel nicht vor.“
Im vorliegenden Fall hätten Vermieter und Veranstalter wohl juristisch nichts falsch gemacht: Die angegebene Anzahl von 75 Gästen war erlaubt und bedurfte keiner gesonderten Genehmigung, so Schattner.
Hauensteiner Amt wusste nichts von der Feier
Auch die Zweibrücker Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Grund zu ermitteln. Für eine strafrechtliche Relevanz wäre es laut der Leitenden Oberstaatsanwältin Iris Weingardt notwendig, „dass ein bußgeldbewährter Verstoß gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung vorliegt“ und dieser Verstoß Ursache für die Verbreitung der Krankheit ist. Dann würde die Staatsanwaltschaft prüfen, ob es tatsächlich Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten gibt. „Die Frage der Umsetzung und Kontrolle der Corona-Bekämpfungsverordnung obliegt alleine den zuständigen Ordnungsbehörden“, so Weingardt.
Das Hauensteiner Ordnungsamt war laut Amtsleiter Volker Ruble nicht über die Hochzeit im Deutschen Schuhmuseum informiert. Auf Nachfrage unterstrich Ruble, „dass wir von nichts gewusst haben“. Eine Privatveranstaltung müsse nicht beim Ordnungsamt angemeldet, und es müsse kein Hygienekonzept vorgelegt werden. Das Amt werde hier höchstens auf Zuruf tätig: wenn beispielsweise jemand telefonisch auf mögliche Verstöße bei der Feier hingewiesen hätte.
Zuhause bleibt geschützt
Laut Ruble hätte das Ordnungsamt in diesem Fall das Recht gehabt, auf der Hochzeit zu kontrollieren – weil sie in einer öffentlichen Einrichtung stattgefunden hat. Anders wäre es gewesen, wenn das Brautpaar zu Hause gefeiert hätte. Das eigene Heim unterliegt einem besonderen Schutz, den das Land trotz der Corona-Pandemie weiterhin anerkenne.
Ob die Hauensteiner Hochzeit, auf die viele Sars-CoV-2-Infektionen zurückgehen, Anlass sei, die Regeln für Feiern zu verschärfen oder verstärkt zu kontrollieren, sei die Entscheidung des Landes und des Landkreises, meint Ruble. Schattner verweist auf die geltende Verordnung des Landes, aber auch auf das Infektionsgeschehen in der Südwestpfalz: Durch die vielen Ansteckungen sei es wahrscheinlicher geworden, dass die Region Risikogebiet wird, und damit müsste man geltende Maßnahmen sowieso noch einmal überprüfen. Das mache der Kreis in Abstimmung mit dem Land.
Telefonisch Aufklärung leisten
Wie Ruble berichtet, hat das Hauensteiner Ordnungsamt während der bisherigen Pandemie in der Regel keine Privatveranstaltungen kontrolliert – schon, weil es davon meist nichts weiß. Regelmäßig seien der Amtsleiter und seine beiden Mitarbeiter jedoch im öffentlichen Raum unterwegs: Sie kontrollieren beispielsweise, ob in der Schuhmeile und in der Gastronomie die Corona-Auflagen eingehalten werden. Das Amt könne „ein sehr positives Resümee ziehen“, sagt der Leiter. Die meisten sähen ein, dass sie sich an die Regeln halten müssen. Widerstand hätten die Mitarbeiter nicht erlebt. Allerdings habe der Amtsleiter „sehr viel Unsicherheit“ beobachtet. Das Ordnungsamt leiste Aufklärungsarbeit. Mehrere Anrufer täglich bitten um Beratung, berichtet Ruble.