Bechhofen Bürgerbegehren abgelehnt: BI kritisiert Gemeinderat Bechhofen

Eine Bürgerinitiative möchte in Bechhofen verhindern, dass dieses Grundstück bebaut wird.
Eine Bürgerinitiative möchte in Bechhofen verhindern, dass dieses Grundstück bebaut wird.

Der Bechhofer Gemeinderat hat ein Bürgerbegehren wegen eines Grundstückverkaufs nicht zugelassen. Jetzt hat sich die Bürgerinitiative gemeldet und kritisiert den Rat scharf.

Zwischen der Bechhofer Heinrich-Heine- und der Schillerstraße will die Ortsgemeinde Bechhofen ein leeres Grundstück verkaufen. Es ist formal als Spielplatz deklariert, obwohl dort seit mehr als 20 Jahren keine Spielgeräte mehr stehen. Die Bürgerinitiative (BI) „Pro Spielplatz ,Holzkopf II’“ möchte, dass das Grundstück unbebaut bleibt. Sie hat im vergangenen Jahr gegen die vorgesehene Wohnbebauung mehr als 650 Stimmen gesammelt und hoffte, dass der Ortsgemeinderat seine Pläne noch ändert. Nachdem dieser aber im Sommer 2025 einstimmig beschloss, am Verkauf des Grundstücks festzuhalten, strebte die BI ein Bürgerbegehren dagegen an.

Die von der Bürgerinitiative formulierte Frage – „Sind Sie dafür, dass das derzeit als Spielplatz ausgewiesene Grundstück im Eigentum der Ortsgemeinde bleibt und nicht verkauft wird?“ – tangiert jedoch nach Ansicht der Verbandsgemeindeverwaltung die Bauleitplanung der Ortsgemeinde. Damit sei ein Bürgerbegehren nicht zulässig. Dieser Einschätzung schloss sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche einstimmig an.

Die Stellungnahme der Bürgerinitiative

Klaus Spielmann, Sprecher der BI, kritisiert die Entscheidung der Bechhofer Ratsmitglieder in einer schriftlichen Stellungnahme. Was der Gemeinderat getan habe, sei kein demokratischer Diskurs, sondern ein demonstratives Abblocken eines unmissverständlichen Bürgerwillens. Mehr als 650 Bürgerinnen und Bürger hätten mit ihrer Unterschrift klar gegen die Veräußerung des Grundstücks Stellung bezogen. Das seien mehr Stimmen, als die stärkste Fraktion im Rat bei der letzten Kommunalwahl erhalten habe. Mit rund 38 Prozent der Stimmen aus der Bürgerschaft könne das Signal des Bürgerwillens gegen den Grundstücksverkauf kaum deutlicher sein.

Der Ortsgemeinderat habe sich nicht inhaltlich mit den Argumenten der BI auseinandergesetzt. Stattdessen habe er verschiedene Narrative bemüht, um die Bürgerinitiative zu diskreditieren: Die Fragestellung sei missverstanden worden, die Initiative habe ein „Geschmäckle“, die Unterschriften seien „nicht aussagekräftig“. Was als legitimer Ausdruck demokratischer Beteiligung gelte, sei klein- und schlechtgeredet worden. Aufgrund einer fehlenden inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Bürgerwillen habe die BI nun ein Bürgerbegehren angestrebt. Die hierfür notwendigen Unterschriften habe sie in kürzester Zeit erreicht. Die Ablehnung bezeichnet der bis zu seiner Pensionierung als Rechtsanwalt tätige Spielmann als juristische Verrenkung. Denn das Oberverwaltungsgericht in Münster habe die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in vergleichbaren Fällen bejaht. Er habe den Eindruck, dass hier nicht das Recht spreche, sondern der politische Wille, ein unliebsames Bürgervotum zu verhindern. Wenn demokratische Instrumente formal existieren, aber faktisch blockiert würden, entstehe ein gefährlicher Vertrauensverlust.

BI-Sprecher: Rat sendet fatales Signal

Spielmann schließt seine Argumentation mit einem Frontalangriff auf den Ortsgemeinderat: „Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte den geplanten Verkaufsbeschluss des Grundstücks hinweggefegt. Genau das sollte offensichtlich verhindert werden. Der Eindruck drängt sich auf: Nicht die Argumente zählten, sondern das Ziel, das Bürgerbegehren um jeden Preis zu diskreditieren. Der Bürgerwille wurde zur bloßen Störgröße erklärt. Ein Gemeinderat, der sich vor einem Bürgerentscheid fürchtet, sendet ein fatales Signal: Man traut der eigenen Bürgerschaft offenbar nicht zu, verantwortungsvoll zu entscheiden. Genau das hat ,Geschmäckle’ und nicht die Initiative mutiger Bürger. Demokratie lebt vom Vertrauen in die Bürger. Nicht von der Angst.“

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