Bechhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Warum viele Bechhofer hier kein neues Wohnhaus haben wollen

Eine Bürgerinitiative möchte verhindern, dass dieses Grundstück in Bechhofen bebaut wird.
Eine Bürgerinitiative möchte verhindern, dass dieses Grundstück in Bechhofen bebaut wird.

Eine Grünfläche in einem Bechhofer Wohngebiet soll in ein Baugrundstück umgewandelt werden. Gegen diesen Plan haben Bürger Unterschriften gesammelt.

Die Bürgerinitiative „Spielplatz-Erhaltung Holzkopf Teil II“ in Bechhofen macht Ernst. In ihrem Wohngebiet soll eine bestehende Grünfläche in ein Baugrundstück umgewandelt werden, weil es dafür Kauf- und Bauinteressenten gibt. Gegen dieses Vorhaben hat sie eine Unterschriftenliste an Bürgermeister Paul Sefrin übergeben. Schon in der Gemeinderatssitzung im August hatte sich die Gruppierung gegen den Beschluss gewandt.

Unter anderem geht es darum, dass auf der Grünfläche ursprünglich ein Spielplatz hätte angelegt werden sollen. Um dessen Bau zu gewährleisten, hätten einige Anlieger sogar Geld bezahlen müssen. Es ist die Rede von sechs Anwohnern, denen seinerzeit ein Gebührenbescheid ins Haus geflattert sei. Doch aus dem Spielplatz wurde nichts. Weil die dafür aufgestellten Geräte vom Tüv als nicht verkehrssicher eingestuft wurden, mussten sie wieder abgebaut werden. Seitdem befindet sich an Ort und Stelle immerhin noch eine Grünfläche. Auf der nun eben ein Wohnhaus gebaut werden könnte. Die Initiative möchte die Grünfläche erhalten.

Areal lässt sich nicht ohne Weiteres erschließen

Im nichtöffentlichen Teil der August-Sitzung hätten die Ratsmitglieder über die Einwände der Initiative beraten, sagte Bürgermeister Paul Sefrin zur RHEINPFALZ. Dabei habe es sich herausgestellt, dass das umstrittene Grundstück gar nicht

so ohne Weiteres erschlossen werden könne. So sei eine Zufahrt von Baufahrzeugen auch aus Richtung Hermann-Löns-Straße nicht möglich.

Der Rat wolle sich in der Sache noch einmal eingehend beraten. Noch, sagt Sefrin, sei keine Entscheidung getroffen worden. Diese falle frühestens in einer der nächsten Sitzungen. Dann aber auf jeden Fall im öffentlichen Teil. Sefrin betont, er strebe in diesem Zusammenhang die für die Gemeinde bestmögliche Lösung an.

Großer Teil der Bechhofer unterschreibt

Auf der Unterschriftenliste der Initiative haben sich 639 Mitbürger gegen die Änderung des Bebauungsplans ausgesprochen. Bechhofen hat 2048 Einwohner, einschließlich der Kinder. Die Initiative verbucht die vielen Unterschriften als großen Erfolg. Nur drei oder vier der befragten Bürger hätten ihre Unterstützung verweigert. Sogar Geld sei gespendet worden, sagt Klaus Spielmann, Schriftführer und Rechtsanwalt der Initiative, zur RHEINPFALZ.

Allerdings ist die Art und Weise, wie die Stimmen gesammelt wurden, nicht ganz unumstritten. So sollen vereinzelte Stimmensammler den Unterzeichnenden erzählt haben, dass das vorgesehene Wohnhaus einen Spielplatz verdränge. Was sachlich aber nicht richtig ist. Obwohl der mögliche Bauplatz im Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesen wurde und nach Baurecht als Spielplatz zu gelten hat. Trotzdem gab es diesen dort nur für kurze Zeit.

Mögliche Alternativen zum Wohnhaus

Der Protest der Initiative rege sich erst jetzt, weil die Anwohner vor allem die Bebauung der Grünfläche verhindern wollten, erklärt Spielmann. Mittlerweile räumt die Gruppe auch schriftlich ein, dass der Platz seit Jahren lediglich eine Grünfläche sei, deren Erhalt sie eben anstrebe. Und sie macht Vorschläge, was man dort statt eines Wohnhauses bauen könnte. So könne hier ein generationenübergreifender Treffpunkt geschaffen werden. Unter anderem mit einer Boulebahn. Die Mitglieder der Initiative seien dazu bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen und mitzuhelfen, weitere Gelder aufzutreiben.

Eine weitere Besorgnis der Initiative versucht Dorfchef Paul Sefrin schon seit Längerem auszuräumen. So befürchtet die Bürgerinitiative, dass ein Weg wegfallen könnte, der entlang der Grünfläche als Schulweg dient. Und dann müssten die Kinder einen langen Umweg gehen. Sefrin betont aber ausdrücklich, dass der Weg selbst und das Wegerecht der Anlieger über das Grundstück hinweg auch nach dem Bau eines Wohnhauses erhalten bleiben sollen.

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