Bechhofen
Bürgerbegehren scheitert: Am 22. März doch nur ein Wahlzettel
Zwischen der Bechhofer Heinrich-Heine- und der Schillerstraße gibt es ein leeres Grundstück. Formal ist das als Spielplatz deklariert – obwohl hier seit mehr als 20 Jahren keine Spielgeräte mehr stehen. Vergangenes Jahr hatte der Gemeinderat den Plan gefasst, das Grundstück in Bauland umzuwandeln und es zu verkaufen, sodass dort ein Haus gebaut werden kann. Die Idee stieß einigen Bechhofern sauer auf. Sie gründeten eine Bürgerinitiative und planten, dem Gemeinderat den Verkauf des Grundstückes mittels Bürgerbegehren zu verbieten.
Die Regeln für ein Bürgerbegehren sind in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung formuliert. Wörtlich heißt es: „Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet.“ Das heißt: Der Rat muss dem Begehren zustimmen; und wenn er ihm zustimmt, dann ist ein Wahltermin festzulegen. Die Bürgerinitiative schlug hierfür den 22. März vor – den Tag der Landtagswahlen.
Begehren laut Verwaltung nicht zulässig
In der Gemeindeordnung sind auch neun Ausschlusskriterien für ein Bürgerbegehren genannt. Und das Bechhofer Begehren verstößt wohl gegen den sechsten Punkt. Der lautet: „Ein Bürgerentscheid ist nicht zulässig über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen.“ Die von der Bürgerinitiative formulierte Frage – „Sind Sie dafür, dass das derzeit als Spielplatz ausgewiesene Grundstück im Eigentum der Ortsgemeinde bleibt und nicht verkauft wird“ – tangiert laut Karl-Heinz Brügel von der Verbandsgemeinde die Bauleitplanung der Gemeinde. Die Verwaltung stufte das Begehren als unzulässig ein; der Bechhofer Gemeinderat folgte einstimmig dieser Meinung.
Lutz: Verkauf ist „irreversible Vermögensentscheidung“
Den Hintergrund des Bürgerbegehren trug Matthias Lutz als einer der Verantwortlichen der Bürgerinitiative im Rat am Mittwochabend noch einmal vor. „Kommunalpolitik endet nicht an der Tür dieses Sitzungssaals. Entscheidungen, die hier getroffen werden, wirken nach außen – und sie werden erinnert“, sagte er. Über 650 Bechhofer hätten mit ihrer Unterschrift bereits gegen den Verkauf gestimmt. Lutz: „Das entspricht rund 38 Prozent der Wahlberechtigten in unserer Gemeinde. Dieses Votum ist eindeutig. Trotzdem verfolgt der Gemeinderat den Verkauf des bislang als Kinderspielplatz ausgewiesenen Grundstücks weiter.“ Lutz betonte, dass sich das Begehren nicht gegen die laufende Bauleitplanung und nicht gegen mögliche Nutzungsänderungen richtet. Für ihn ist ein Verkauf eine „irreversible Vermögensentscheidung“, bei dem kommunales Eigentum dauerhaft verlorenginge.
Das Anliegen der Bürgerinitiative war schon häufiger Thema im Bechhofer Rat. Im November kritisierte Ortsbürgermeister Paul Sefrin offen deren Formulierung und Herangehensweise. Die Bürgerinitiative hätte etwa Flyer verteilt, auf denen eine dreigeschossige Wohnbebauung zu sehen ist. Das sei irreführend, erklärte Sefrin. Das Gelände könne nur im Rahmen des festgelegten Bebauungsplans bebaut werden. Ein dreigeschossiges Haus sei hier nicht zugelassen. Zudem sprechen für Sefrin mehrere Argumente für einen Verkauf des Grundstückes: Die Einnahmen aus einem möglichen Grundstücksverkauf sollen der Finanzierung anderer gemeindlicher Aufgaben dienen, etwa im Bereich der Kita. Das Grundstück, um dessen Bebauung gestritten wird, sei zwar als Spielplatz ausgewiesen. Dort stünden jedoch seit mehr als 20 Jahren keine Spielgeräte. Das Grundstück habe lediglich rechtlich den Status eines Spielplatzes. Zudem habe sich das Freizeitverhalten junger Familien verändert. Gesucht würden nun sichere, gepflegte und zentral erreichbare Spielangebote. Dazu sei eine Nachverdichtung im Innenbereich der Kommunen durch Bebauung von Freiflächen in Wohngebieten erwünscht. Der Fußweg für die Kinder entfalle nach der Bebauung nicht.
Burghard: „Es hat ein Geschmäckle“
Alle Fraktionen im Bechhofer Gemeinderat sprachen sich gegen das Bürgerbegehren aus. Christiane Burghard, Fraktionssprecherin der SPD, kritisierte die stark emotional formulierte Fragestellung, die darauf abziele, dass unwissende Bürger ahnungslos abstimmen. Und für sie spielen zu viele private Interessen der Beschwerdeführer eine tragende Rolle: „Auf Schwäbisch würde man sagen ,Es hat ein Geschmäckle’.“
Matthias Lutz sagte nach der Sitzung zur RHEINPFALZ, dass die Bürgerinitiative nun das formelle Ablehnungsschreiben abwarten wolle. Danach würde sie entscheiden, ob sie weitermacht und gegebenenfalls Einspruch einlegt. „Das ist alles noch ein laufendes Verfahren“, sagte Lutz. Für ihn die von der Verwaltung aufgeführte Begründung für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht eindeutig.