Kusel / Kaiserslautern
Tote Frau im Heizungskeller: Opfer nach massiven Hieben an den Kopf erstickt
Ein trüber Tag Anfang Februar 2025 in der Westpfalz. Im nicht selten als idyllisch bezeichneten Kusel scheint auch an diesem Montag nix los zu sein. Doch im Keller eines unscheinbaren Einfamilienhauses am Stadtrand spielt sich Schreckliches ab. Nach Lage der Dinge hat niemand gehört oder gesehen, wie am 3. Februar in der beschaulichen Kreisstadt eine Frau totgeprügelt wird. Zurzeit wird der Fall juristisch aufgearbeitet. Angeklagt ist vor einem Schwurgericht des Landesgerichts in Kaiserslautern ein 61 Jahre alter Mann.
Der Straftatvorwurf gegen den mehrfach vorbelasteten Mann lautet auf Totschlag. Der Angeklagte soll die Frau im Heizungskeller ihres Hauses umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 56-Jährige unzufrieden war mit Arbeitsmoral und Leistung des Vorderpfälzers, der gemeinsam mit einem Kumpel als Schwarzarbeiter-Duo seit geraumer Weile im Häuschen der Frau gewerkelt hatte. Die Auftraggeberin hatte sich bereits mehrmals gegenüber beiden beklagt, weil es auf der Baustelle nicht richtig vorangehe.
Streit um angeblich verschwundenes Geld
Zudem gab es Streit um angeblich verschwundenes Geld, Vorkasse auf Teile von Arbeitslohn und Materialkosten. Der Angeklagte will mehr als 5000 Euro bei einem Unfall eingebüßt haben, in den er auf dem Arbeitsweg verwickelt war. Gekracht hatte es Richtung Haschbach. Angeblich hat bei dem Crash irgendjemand die Gunst der Stunde genutzt und sich das im Auto herumfliegende Geld unter den Nagel gerissen.
Mit Behauptungen derartiger Qualität kann, sofern sie sich nicht stützen lassen, eine Große Strafkammer wenig anfangen. So widmet sich denn das Richter-Quintett um den Vorsitzenden Raphael Mall auch bevorzugt den wichtigeren Sachverhalten. Es geht ja um einiges: Die als Schwurgericht auftretende Kammer muss über Schuld oder Unschuld des Mannes auf der Anklagebank befinden. Knifflig insofern, als glasklare Beweise – etwa Augenzeugen der Tat, gar eine geständige Einlassung – gänzlich fehlen in diesem Strafverfahren, für das neun Verhandlungstage terminiert sind.
Fernüberwachung: Kripobeamter hört ständig mit
Seit September erst sitzt der 61-Jährige in Untersuchungshaft. Die Polizei ließ sich Zeit damit, Indizien zusammenzutragen, Gesprächsprotokolle und Bewegungsprofile zu erstellen. Für unbeteiligte Prozessbeobachter wäre der bisherige Verlauf des Hauptverfahrens ein Lehrstück darüber gewesen, was moderne Smartphones so alles über ihre Besitzer verraten können. Beim Angeklagten ist sogar über Monate hinweg ein Polizist im Auto „mitgefahren“, hat aus der Ferne mitgehört.
Jetzt, ein halbes Jahr nach der Festnahme, läuft der Prozess. Der Angeklagte verfolgt das Geschehen ohne sichtbare Regungen – auch die Schilderungen der Rechtsmediziner. Dabei war es schwerer Tobak, den die Sachverständigen da präsentierten. Ein angehender Professor von der Uni Bonn war eigens damit beauftragt worden, den Todeszeitpunkt näher zu bestimmen.
Wahrscheinlich ist, dass die Frau am Mittag des 3. Februar zu Tode kam – als unversehens alle Surfbewegungen im Browser jäh abgebrochen sind. Zuvor habe sie sich oft und gern in Online-Bestellshops umgeschaut, Dating-Portale besucht oder sich in Sozialen Medien getummelt. Plötzlich war Schluss damit. Und das etwa zur selben Zeit, als der Angeklagte anfing, nachweislich nach Einträgen zu „Polizei Rheinland-Pfalz“, „Personenfahndung“, „Polizeibericht“ und ähnlichen Stichworten zu stöbern. Am 6. Februar hatte er die RHEINPFALZ-Meldung auf dem Display, die vom Fund der Leiche kündete.
Todeskampf wohl eine Sache von Minuten
Eine Ärztin und ein Arzt trugen dem Gericht die Erkenntnisse aus der Obduktion vor. Vieles haben die Untersuchungen verraten, einiges nicht: Bislang ist nicht klar, mit welchem Werkzeug die Frau quasi totgeprügelt worden ist. In Betracht komme eine 60 Zentimeter lange Wasserwaage. Gänzlich unklar ist weiterhin, woher die Schnitte rühren, die am Hals zu sehen waren. Klar dagegen scheint, dass die Frau auch noch am Boden liegend Schläge und Tritte hat einstecken müssen.
Todesursache war übrigens Ersticken. Schläge auf den Kopf hätten wohl zu Schädigungen im Hirn geführt, die wiederum Schluck- und Atemreflexe beeinträchtigt hätten. Folge: Die Frau hatte zuvor Gegessenes eingeatmet. Die Medizinerin war sich auf Nachfrage sicher: Der Todeskampf habe demnach nur wenige Minuten dauern können.