Reichweiler / Ramstein RHEINPFALZ Plus Artikel Fiskus hat die US-Soldaten im Blick

Arbeitsplatz für viele Amerikaner in der Region: die Airbase Ramstein.
Arbeitsplatz für viele Amerikaner in der Region: die Airbase Ramstein.

In der US-Militärgemeinde in der Westpfalz hatte es für ziemlich Unruhe gesorgt, als der deutsche Fiskus einen Angehörigen der US-Streitkräfte aus Reichweiler zur Kasse bat. Doch nun wurde das Verfahren gegen den inzwischen in die Vereinigten Staaten zurückgekehrten Ex-Soldaten eingestellt. Weitere Fälle sind anhängig.

Anfang Dezember habe er ein entsprechendes Schreiben des Finanzamtes Kusel-Kaiserslautern erhalten, bestätigt Rechtsanwalt Detlev Albrecht (Kaiserslautern) der RHEINPFALZ. Er vertritt Matthew Larsen, der sich im April 2020 an die Öffentlichkeit gewandt hatte, nachdem das Finanzamt von ihm Einkommensteuer forderte. Larsen, mit einer Deutschen verheiratet, wohnte in Reichweiler.

Das US-Außenamt und die Botschaft seien mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesfinanzministerium im Gespräch über Steuerforderungen und -befreiungen auf der Basis des Nato-Truppenstatuts, erfuhr die RHEINPFALZ von US-Diplomaten.

Anwalt hat 140 Fälle übernommen

Wie Albrecht sagt, vertritt er rund 140 weitere Fälle, in denen US-Soldaten, Zivilbedienstete und technische Fachkräfte mit Steuerforderungen der deutschen Finanzbehörden konfrontiert sind. Zwei Drittel dieser Fälle beträfen das Finanzamt Kusel-Landstuhl.

Über die Einstellung des Steuerverfahrens gegen Larsen berichtete vor wenigen Tagen auch die US-amerikanische Trupppenzeitung „Stars and Stripes“. Darin heißt es, Steuerforderungen in sechsstelliger Höhe sähen sich Angehörige des US-Militärs gegenüber.

Verbilligten Treibstoff versteuern?

Bei der Besteuerungsgrundlage stützten sich die deutschen Finanzbehörden nicht allein auf das Gehalt der Army-Angehörigen, sondern auch auf Vergünstigen wie kostenloser Besuch von Schulen und Fitness-Studios, verbilligter Treibstoff oder zollfreie Einkäufe.

In Deutschland sind laut dem Nato-Truppenstatut von 1951 und dessen Zusatzabkommen Streitkräfte aus Nato-Staaten, die dauerhaft in der Bundesrepublik stationiert sind, „nicht unbeschränkt steuerpflichtig“. Das heißt, sie sind von der Besteuerung ihrer Bezüge und Einkünfte durch den deutschen Fiskus befreit. Dieses Privileg gilt für Mitglieder der Truppe eines Entsendestaates, deren ziviles Gefolge sowie deren Angehörigen, wenn sie sich „nur in dieser Eigenschaft“ hier aufhalten.

Prüfung des Rückkehrwillens

Aus Sicht des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Steuern greift diese Regelung allerdings nur, wenn die gesamten Lebensumstände der Truppenmitglieder erkennen ließen, dass sie nach Beendigung des Dienstes in den Entsendestaat zurückkehren würden. Wer aufgrund seiner Lebenssituation den Eindruck erwecke, nach dem Ausscheiden aus dem Dienst dauerhaft in Deutschland zu verbleiben, müsse jetzt schon zur Einkommensteuer herangezogen werden.

„Kann ein Rückkehrwille nicht nachgewiesen werden, so sind die Einkünfte der US-Soldaten in Deutschland steuerpflichtig“, soweit das Doppelbesteuerungsabkommen beider Länder dem nicht entgegenstehe, argumentiert die Finanzbehörde. In den vergangenen Jahren seien vermehrt „Zweifelsfälle“ aufgetreten.

Die Anzahl der Mitglieder des US-Militärs und ihrer Angehörigen im Kreis Kusel liegt bei rund 4000.

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