Germersheim
Geschichten aus der Geschichte: Blutige Kämpfe mit Schmugglern
Die in Germersheim stationierte Zollschutzwache stieß am 18. Juni 1833 bei einem nachmittäglichen Kontrollgang im damals sogenannten Unkenfunkwäldchen in der Nähe des Rheins auf einen Sack Kaffee, den geflohene Schmuggler zurückgelassen hatten. Das amtliche Beweismittel, knapp 35 Kilogramm schwer, wurde beschlagnahmt und beim königlich-bayerischen Zollamt zu Germersheim bis auf weiteres hinterlegt.
Ein Einzelfall war das nicht, durch das Amtsblatt ziehen sich Meldungen aus anderen Orten, die von Schmuggelgut in den Auwäldern bei Leimersheim, Sondernheim und anderen Gemeinden entlang des Rheins im Gebiet des damaligen Landkommissariates Germersheim berichten. Zuckerhüte und Kaffeesäcke belegten den Schmuggel, der in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts besonders entlang der Rheingrenze blühte. Betroffen waren auch weitere Waren wie Wein, Tabak, Öl, Salz und Eisenwaren.
Großer Fang 1834
Doch die Schmuggler im Dickicht der Auwälder waren nicht immer erfolgreich. Die Zollschutzwache war ihnen oft dicht auf den Fersen, sodass sie die Güter bei der Flucht meist abwarfen. Einen großen Fang machte die Bellheimer Zollschutzwache beispielsweise am frühen Morgen des 8. Januars 1834, als ein Schmuggler auf der Flucht vor Zollbeamten nur seine Freiheit rettete. Zurück ließ er 39 Kilogramm Zucker, fünf Kilogramm Kaffee, sechs Kilogramm Brot, Wäsche, Hausrat und seinen einspännigen Karren samt schwarz-brauner Stute am Rand der Landstraße zwischen Bellheim und Knittelsheim .
In all diesen Fällen wurden die Eigentümer der beschlagnahmten Güter aufgerufen, sich beim königlichen Friedensgericht zu melden. Geschah das nicht, so wurden die Güter nach einer Frist von sechs Monaten versteigert und die Staatskasse war um den Erlös reicher.
Gewaltsame Aufeinandertreffen
Die Begegnungen zwischen Schmugglern und den bewaffneten Vertretern der Staatsmacht führten mitunter zu dramatischen Szenen. Ein besonders schwerwiegender Fall ist für 1811 in Leimersheim überliefert. Ein Zöllner wurde erschossen und zwei der später inhaftierten Leimersheimer Schmuggler wurden hingerichtet.
Andere Treffen verliefen weniger blutig: So traf beispielsweise die im Wald zwischen Sondernheim und Hördt entlang des Rheins eingesetzte Zollschutzwache am 31. Oktober 1833 gegen 5 Uhr auf eine Gruppe, unter anderem Einwohner der Gemeinde Sondernheim. Diese führte illegal über die Grenze gebrachte Waren mit sich. Der Versuch der Zollschutzwache, im Auwald einzuschreiten, scheiterte, da sich die auf mehrere hundert Personen geschätzte Menge, darunter „auch Weiber und Kinder“, den wenigen staatlichen Ordnungskräften entgegenstemmte. Dabei flogen Steine und zwei Uniformierte wurden verletzt. Das Zusammentreffen wurde aktenkundig und führte zu einer Anzeige wegen „Waaren-Einschwärzung mit Widersetzlichkeit“, wie der Tatbestand im damaligen Behördendeutsch genannt wurde. Die Reaktion des königlichen Bezirksamtes in Germersheim ließ nicht lange auf sich warten: Es rügte die nachlässige Handhabung der polizeilichen Aufsicht im heutigen Germersheimer Stadtteil und forderte die Aufstellung gut organisierter Nachtwachen in der Gemeinde.
„Störungen und Neckereyen“ von Einwohnern
Schon 1831 hatte das Landkommissariat Germersheim in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass „neuerdings tödliche Verwundungen“ bei „Mauthdefraudationen“ (Zollhinterziehung) stattgefunden hatten. So war im Juli 1831 Melchior Hardtardt aus Sondernheim in der Nähe der Schließ von der Zollschutzwache angeschossen worden und schließlich im Rhein ertrunken. „Bei diesen Vorfällen hat sich gezeigt, mit welcher Verwegenheit der Schleichhandel von den Einwohnern der Grenzgemeinden getrieben wird, und welchem Unglücke sie sich durch diese strafwürdige Unternehmung aussetzen“, berichtete der Landkommissär. Die besondere Pflicht zur Verhinderung des „Schleichhandels“ lag nach Auffassung des Landkommissariats bei den „Ortsvorständen“.
Trotz dieser Ermahnungen wurde aus Sondernheim Ende Juli 1833 berichtet, dass der dortige Zolleinnehmer Brecht „nicht allein bei der Ausübung seiner Funktionen außerhalb des Orts (…) auf gröbliche Weise von einer Schmugglerbande insultiert (beleidigt) worden war“, sondern auch früher schon „und jetzt um so mehr mit Frau und Kindern auf jede, von der Lokalbehörde ungehinderte Weise durch die Einwohner bedroht“ werde. Rund einen Monat später hatte sich die Lage noch immer nicht gebessert. Brecht sah sich erneut „Störungen und Neckereyen“ von den Einwohnern der Gemeinde ausgesetzt.
Schmuggel verlagerte sich
Die „Einschwärzung“ in Gruppen bis zu hundert Mann war an der badisch-pfälzischen Grenze noch bis 1835 an der Tagesordnung. Die Bekämpfung des Schmuggels durch den Staat, der die Zollschutzwachen aufstockte und auch Militär einsetzte, führte zu nächtlichen Zusammenstößen, Prügeleien und bewaffneten Gefechten.
Die Gründung des Deutschen Zollvereins zum 1. Januar 1834, dem Baden erst im Mai 1835 beitrat, hatte Auswirkungen auf den Schmuggel. Dieser verlagerte sich jedoch vom „Grenzverkehr“ mit Baden entlang des Rheins zur französischen Grenze und blühte dort noch über Jahrzehnte weiter.
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