Kreis Germersheim
Feuerwehrhaus: Bürgerbegehren gegen Waldrodung abgelehnt
Das Bürgerbegehren „Keine Waldrodung in Jockgrim für ein neues Feuerwehrhaus“ ist aus formellen und inhaltlichen Gründen unzulässig. Dies stellte der Gemeinderat in seiner Sitzung bei einer Enthaltung fest. Vertreterinnen der Bürgerbewegung hatten am 16. Juni Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann (CDU) eine Unterschriftenliste, insgesamt 95 Blätter, mit Begleitschreiben überreicht. Mit dieser Liste sollte ein Bürgerentscheid angestrebt und über das Roden von Wald abgestimmt werden. Dies wird nach derzeitigem Stand nötig, um ein neues Feuerwehrhaus in Jockgrim an der Hatzenbühler Straße bauen zu können. Bauherr ist die Verbandsgemeinde, die auch die Kosten trägt. Die Initiatoren der Unterschriftenliste sprechen von 7000 Quadratmetern Waldfläche, die geopfert werden müssten. Dies sei nach jetzigem Stand des Vorhabens noch gar nicht sicher, sagte Bürgermeister Karl Dieter Wünstel (CDU).
Kein konkretes Ansinnen formuliert
Baumann erläuterte die Gründe, warum das Bürgerbegehren „Keine Waldrodung in Jockgrim für ein neues Feuerwehrhaus“ nach Paragraf 17a der Gemeindeordnung nicht zulässig ist. Die Jockgrimer Verwaltung und die freiwillig als zweite Prüfinstanz hinzugezogene Kreisverwaltung hatte eine Reihe von Fehlern festgestellt. Zwar liege die Anzahl der 649 gültigen Unterschriften über den erforderlichen neun Prozent der wahlberechtigten Einwohner. Die Unterschriften liefen jedoch ins Leere, weil auf keinem der 95 Blätter die zur Entscheidung eingereichte Frage stand – die Unterzeichner damit kein konkretes Ansinnen unterschrieben haben. Die Begründung des Bürgerbegehrens verstoße sogar in Teilen dem gesetzlich geforderten Wahrheitsgebot, weil behauptet wird, dass „es andere Möglichkeiten gibt, (…) kostengünstiger und zentraler zu bauen, Argumente wie Naturschutz (…) werden einfach ignoriert.“ Verbands- und Ortsgemeinderat hatten im März zwischen zwei von ursprünglich zehn möglichen Standorten entschieden. Der Beschluss fiel mehrheitlich auf das Waldstück an der Hatzenbühler Straße.
Auch inhaltlich sei der angestrebte Bürgerentscheid nicht zulässig, hieß es. Weil er sich gegen ein Bauvorhaben wende, für das ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt werden muss. Bebauungsplanverfahren dürfen nicht Gegenstand von Bürgerentscheiden sein. Das dafür vorgeschriebene B-Plan-Verfahren sieht eine „Beteiligung“ von Behörden und Bürgern vor. „Es geht darin auch nicht nur um einfache Ja- und Nein-Fragen, sondern muss immer wieder abgewogen werden“, so Baumann.
Gegner der Rodung demonstrieren
Eine Vertreterin der Initiative, Heidrun Jäger, begründete die Fehler in dem angestrebten Bürgerbegehren damit, dass „wir alle Laien sind“. Sie sei Waldliebhaberin und wolle keine Rodung. „Der Wald ist wichtig für das Klima und soll nicht aus materiellen Gründen geopfert werden.“ Die Meinung von 700 Jockgrimer Bürgern sollte beachtet werden.
Die Ratsmitglieder erkannten das Engagement der Initiative an, übten trotzdem Kritik: Die Verantwortlichen hätten sich vorher informieren können, was für ein gültiges Bürgerbegehren nötig sei, hieß es. Die Verwaltung würde dabei auf Anfrage selbstverständlich helfen. Den im Raum stehenden Verdacht, dass die Listen nicht geprüft worden seien, wies die Ortsbürgermeisterin entschieden zurück. Thomas Merz, geschäftsführender Beamter und einer der Listenprüfer, ergänzte: „Wir durften die Listen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen.“ Dies hatten Bürger wohl gefordert. „Wir als Ortsgemeinde sind an die Gemeindeordnung gebunden, das heißt, dass das Begehren als unzulässig gewertet werden muss“, so Baumann.
Vor Sitzungsbeginn hatten sich Waldrodungsgegner zu einer Demonstration vor dem Bürgerhaus versammelt. Auch eine Handvoll Kinder saß auf dem Geländer des Bürgerhauses und rief immer wieder, angefeuert von einem Erwachsenen mit Megafon: „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns den Wald klaut.“ 15 bis 20 Erwachsene riefen den Spruch mit, andere schauten zu. Die Ratsmitglieder nahmen die Gruppe der Demonstranten zwar wahr, gingen aber zügig weiter in den Sitzungssaal.