Kindenheim
Kein Brückencheck nötig? Warum diese Gemeinde verzichtet
Fällt eine Brücke in sich zusammen, beispielsweise weil sie marode geworden ist, dann kann das böse Folgen haben. Nicht nur für jene, die verletzt werden könnten, sondern auch für die Verantwortlichen, deren Aufgabe es eigentlich ist, die Brücke in Schuss zu halten.
Auf die Ebene der Ortsgemeinde heruntergebrochen sind das vor allem die Bürgermeister. Aber auch Mitarbeiter der Verbandsgemeinde könnten im Schadensfall persönlich haftbar gemacht werden, wenn Prüfpflichten missachtet werden. So wird es in einem VG-Antrag beschrieben, der dem Kindenheimer Gemeinderat vorgelegt wurde.
Zwei verschiedene Prüfungen
Konkret geht es in diesem Antrag um die sogenannte DIN-Norm 1076. Die steht für die „Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen“. Die Norm legt fest, in welchen Intervallen Bauwerke üblicherweise zu prüfen sind, damit Schäden rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Zu solchen Objekten gehören unter anderem Brücken, aber auch Durchlässe und eventuell größere Stützwände.
Damit in Kindenheim keine Probleme der erwähnten Art auftreten, informierte nun die VG per Antrag über die bestehende Pflicht. Sollte sich der Gemeinderat dafür entscheiden, könnte ein Ingenieurbüro aus Saarbrücken beauftragt werden, die Bauwerke zu prüfen. Dazu gehört eine Hauptprüfung im Prüfzeitraum 2026/2027 sowie eine einfache Prüfung im Zeitraum 2029/2030. Beide unterscheiden sich voneinander.
Heckenarbeit kostet extra
So wird bei der Hauptprüfung das Objekt sehr intensiv untersucht. In diesem Fall sind oft Personen mit Fachwissen vor Ort und schauen nach Rissen, Rost oder anderen Schäden. Auch schwer zugängliche Stellen müssen dann in den Blick genommen werden. Hin und wieder ist das schwierig, da Hecken, Büsche oder Sträucher im Weg sind. Müssen die entfernt werden, kostet das gut und gerne 400 Euro mehr, wie es im Antrag heißt. Die Hauptprüfung findet laut DIN-Norm alle sechs Jahre statt.
Bei der einfachen Prüfung wird weniger Aufwand betrieben. Sie findet alle drei Jahre statt und ist eher eine Sichtkontrolle ohne große Detailtiefe. Dabei sollen vor allem kleine Schäden erkannt werden. Sollte sich der Gemeinderat für das Prüf-Paket des Büros – also Haupt- und einfache Prüfung – entscheiden, wären das Kosten in Höhe von 24.750 Euro, wobei die Entfernung von Gestrüpp da nicht mit eingerechnet ist.
Ortschef: „Bauwerke im guten Zustand“
Der Vorschlag sorgte im Gemeinderat für Debatten, teilt Kindenheims Ortschef Albrecht Wiegner (FWG) mit. Letztlich entschieden die Ratsmitglieder aber, das Angebot nicht anzunehmen und somit auf die Prüfungen durch das Büro zu verzichten. Das ist möglich, sofern die Gemeinde ihren Prüfpflichten auch anderweitig nachkommt. Laut Wiegner ist es derzeit nicht nötig, alle betroffenen Bauwerke – es seien 13 für seine Gemeinde, sagt er – zu überprüfen, da sie gut in Schuss seien.
Die letzte große Überprüfung habe vor knapp fünf Jahren stattgefunden. Zudem habe er sich die Bauwerke, darunter Brücken und Durchlässe, genau angeschaut und dort keine Mängel festgestellt. Den im Antrag erwähnten Preis hält er für zu hoch, dafür, dass die Bauwerke augenscheinlich in einem guten Zustand seien. Bei einem Bauwerk im Ort sei ohnehin vorgesehen, dass ein neues Geländer angebracht werde, nennt er ein Beispiel.
Lieber erst beobachten
Aus diesem Grund schlug Wiegner dem Rat vor, von dem Angebot Abstand zu nehmen. Stattdessen wolle er mit dem lokalen Bauausschuss gerne noch einmal die betroffenen Plätze abgehen und mögliche Veränderungen dokumentieren. Er wisse um die Verantwortung, die er als Bürgermeister habe, sagt er mit Blick auf eine mögliche Haftung im Schadensfall. Gleichzeitig sei er sicher, dass die Entscheidung so zu vertreten sei. Allerdings: Was ein Nachfolger irgendwann in diesem Zusammenhang entscheide, könne er nicht sagen, so der Ortschef. Derzeit sei es das Beste, vor allem angesichts klammer Kassen, die Bauwerke in Eigenregie stärker zu beobachten.