Kaiserslautern bewegt sich RHEINPFALZ Plus Artikel Wo dürfen, wo müssen Radler fahren?

Ein eindeutig benutzungspflichtger Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen 237 StVO.
Ein eindeutig benutzungspflichtger Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen 237 StVO.

Fahrräder müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird, in der Gruppe ab 16 Personen jedoch immer. Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur bei blauen Verkehrszeichen mit Fahrrad. Kinder bis acht Jahren müssen, bis zehn Jahren dürfen sie auf Gehwegen radeln, erwachsene Aufsichtspersonen eingeschlossen.

Im Gegensatz zu baulich oft getrennten Radwegen sind Radfahrstreifen auf der Straße immer benutzungspflichtig. Sie sind durch eine breite durchgezogene weiße Linie von der Fahrbahn getrennt und durch ein Fahrradpiktogramm gekennzeichnet.

Ein Schutzstreifen, durch eine gestrichelte Linie auf der Straße sowie Piktogramm markiert, dient dagegen nicht ausschließlich dem Fahrrad. Er darf von Autos überfahren werden, wenn Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrer dürfen zum Überholen anderer Räder über die Linie fahren.

Eine Fahrradstraße dient nur dem Radverkehr, Autos können durch Kennzeichen erlaubt sein – wie in Kaiserslautern. Es gilt Tempo 30 für alle, Fahrräder haben Vorrang.

Rote Farbe auf Radverkehrsanlagen soll für Aufmerksamkeit sorgen, meist an Kreuzungen.

Radfahrstreifen in der Eisenbahnstraße an der Kreuzung zur Karl-Marx-Straße. Die rote Fläche markiert einen Bereich, auf dem Rad
Radfahrstreifen in der Eisenbahnstraße an der Kreuzung zur Karl-Marx-Straße. Die rote Fläche markiert einen Bereich, auf dem Radfahrer halten dürfen.
Beidseitige Schutzstreifen in der Kantstraße.
Beidseitige Schutzstreifen in der Kantstraße.
Eine Fahrradstraße mit Piktogramm, hier die Parkstraße. Bindend ist das Verkehrszeichen, das genauso aussieht.
Eine Fahrradstraße mit Piktogramm, hier die Parkstraße. Bindend ist das Verkehrszeichen, das genauso aussieht.
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